Beerdigungskosten zahlen, obwohl nie Kontakt geschweige Unterhalt?
Müssen Beerdigungskosten von Kindern gezahlt werden, obwohl der Erzeuger sich nie um die Kinder gekümmert hat und auch nie Unterhalt gezahlt hat. Er ist uns allen nicht bekannt.
1 Antwort
Nach Paragraph 1968 BGB müssen direckte Angehörige auch bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten übernehmen.In Paragraph 1619 Abs 2 ist geregelt das nach dem Unterhaltsrecht entweder die Eltern die Kosten für die Beerdigung der Kinder tragen müssen oder umgekehrt die Kinder die Kosten der Beerdigung der Eltern.Es spielt dabei keine Rolle ob es Kontakt zu dem Elternteil gegeben hat ,oder ob er Unterhalt gezahlt hat.Ausnahmrn gibt es aber,zB wenn die Beerdigungskosten eine soziale Härte bedeuten,damit ist gemeint wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist oder der Bertreffende sich verschulden müsste um die Beerdigung zu zahlen,auch Empfänger von Sozialleistungen müssen es nicht bezahlen,da bezahlt das Sozialamt die Beerdigung.gibt es mehrere Kinder werden die Kosten zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Also dh auch wenn der Erzeuger nie einen Cent unterhalt gezahlt hat bzw sich auch nie gekümmert u auch nicht auffindbar war. Wenn diese Person stirbt muss das Kind die beerdigungskosten zahlen?!
Also dh auch wenn der Erzeuger nie einen Cent unterhalt gezahlt hat bzw sich auch nie gekümmert u auch nicht auffindbar war. Wenn diese Person stirbt muss das Kind die beerdigungskosten zahlen?!
Da greift ja das gleiche Gesetz des BGB und dann müsste es auch für die Beerdigungskosten gelten, das die Kinder nicht zahlen müssen.Unterhalstszahlungen der Eltern an die Kinder und umgekehrt,sowie die Beerdigungskosten werden zusammen im BGB geregelt und wenn die Kinder keinen Unterhalt zahlen mussten dann müssen sie auch nicht die Beerdigung zahlen.
Stimmt nicht, müssen sie doch! Unterhalt und Beerdigungskosten sind 2 verschiedene Schuhe.
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe für meine Kinder geschrieben, aber dies wohl nicht ausführlich genug. Der Erzeuger meiner Kinder lebte von Grundsicherung und die Kinder wurden, aufgrund seines Verhaltens (nie Kontakte, niemals Unterhalt bezahlt) von der Übernahme der Unterhaltskosten befreit. Ich wollte nun wissen, ob es wegen dieses Fehlvehaltens auch Ausnahmen von der Bezahlung der Beerdigungskosten geben könnte. Meine Kinder sind verständlicherweise nicht bereit Kosten zu übernehmen und demzufolge reagieren sie sehr aggressiv. Da ich selber bereits seit 46 Jahren von diesem Mann geschieden bin, bestehen für mich keine Pflichten.