Wer Zahlt Anwaltskosten bei falscher Anschuldigung?
Die Staatsanwaltschaft hat die falsche Anschuldigung gegen mich wg angeblich fahrlässiger Tötung eingestellt. Meine Beweise und diverse Fotos lagen klar auf der Hand. Tatsache war, daß ich einen Mordanschlag überlebt habe (gebrochener Kiefernknochen usw.) Jetzt wollte der Rechtsanwalt, den ich wg. Schadenersatz beauftragt habe € 660 von mir. Die habe ich leider auch bezahlt, in der Annahme, seine Forderung sei berechtigt. Inzwischen warte ich seit 9 Monaten, daß er die Schadenersatzklage einreicht. Immer wieder Verzögerungen. Da der Überfall in meinem Auto auf der Straße stattfand, hat meine ADAC Rechtschutz die Übernahme bestätigt. Wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsverdreher? Er kann nicht mal richtig abschreiben aus der Polizeiakte. Hätte er nicht auch Strafantrag wegen falscher Anschuldigung stellen müssen bzw. mich beraten? Jezt will die Witwe € 11.000 von mir mit falschen Rechnungen! Ob ich mal Akte 21 anrufe?
8 Antworten
Natürlich verlangt dein Anwalt einen Vorschuss, wenn du Schmerzensgeldforderungen stellst und er außergerichtlich tätig wird (Akteneinsicht, ...). Und die Prozesskosten müssen erst ausgelegt werden, sonst stellt er erst keinen Antrag :-O
Es gibt auch schlechte Anwälte, den hast du dir nun selbst ausgesucht. Nimm einen neuen, und es entstehen mehr Kosten.
Da hilft "Akte 21" oder "markt mischt sich ein" dir auch nicht weiter.
G imager761
Warum kann denn hier keiner richtig lesen? Der ADAC Rechtsschutz hat die Klagekosten schriftlich mit Schadennummer übernommen und das hat mein Anwalt. Der Mann, der mich überfallen hat, ist 1 Std. später an Herzversagen gestorben! Das hat die Obduktion ergeben. Jetzt will die Witwe, daß ich die Beerdigungskosten bezahle und das Familiengrab bis zum Jahre 2023!! Sie hat ja so gelitten, dabei war er bekannt als jähzorniger Schläger.
Moin,
was da wirklich war is mir eigentlich egal.
fakt ist aber, dass hier einige ziemlichen Blödsinn schreiben.
Strafrecht und Zivilrecht haben nix miteinander zu tun.
Wenn die Witwe also ne Forderung stellt, solltest du die nicht ignorieren, sondern zurückweisen.
Man kann durchaus strafrechtlich sauber bleiben und zivilrechtlich belangt werden.
Die Frege mit deinen Anwaltskosten würde ich mit der Rechtsschutzversicherung klären.
Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sich eine Staatsanwaltschaft der falschen Anschuldigung schuldig macht. Eine Ermittlung ist noch keine Anschuldigung, sondern die ureigenste Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, wenn ein Mensch unter unklaren Umständen ums Leben gekommen ist.
Wenn du einen Anwalt mit einer Schadensersatzklage beauftragst, dann zahlst du den natürlich auch. Wer denn sonst?
Es gibt für jeden Bereich eine Rechtsanwaltskammer ähnlich wie die Ärztekammer. Dort kann man sein Anliegen ggf. vorbringen. Wichtig ist kurz und präzisse zu schreiben, sonst sind die schnell genervt. Dein Anwalt muss dir eine Rechnung gesendet haben. Das ist Pflicht.
Mag sein, dass es an mir liegt, aber ich werde aus der Schilderung auch nach wiederholtem Lesen nicht schlau.
Hätte er nicht auch Strafantrag wegen falscher Anschuldigung stellen müssen
Wurde denn von irgendjemandem eine entsprechende Strafanzeige gegen Dich gestellt oder hat die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt? Wurde diese Anzeige nachweislich wider besseres Wissen erstattet? Nur dann macht ein Strafantrag wegen falscher Verdächtigung Sinn.
Mag sein, dass es an mir liegt,
Nein, liegt nicht an dir. Die Frage ist zwar in gutem Deutsch geschrieben, aber völlig unstrukturiert und es fehlt der zum Verständnis erforderliche Kontext.
@ WilliPahl: Bitte erkläre einmal chronologisch, was passiert ist - dann verstehen wir deinen Text vielleicht auch.