Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

8 Antworten

Die Beamten haben Indizien, denen sie nachgehen MÜSSEN. Sie handeln also genau so, wie es die Staatsanwaltschaft von ihnen verlangt. Sei froh, dass es nicht für eine Anklage langt! Dein Vorwurf gegen den Beamten ist einfach lächerlich und würde nur dokumentieren, dass Kiffen blöde macht.

psilocybix 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 14:25

Also lächerlich finde ich daran gar nichts. Ich kiffe nicht und nehme auch keine sonstigen BTM (außer Tabak) zu mir. Ich empfinde es einfach als notwendig sich gegen soetwas zu wehren, denn bei meiner letzten Aktion hatte ich auch gewonnen und da wurden leider Gottes Cannabisanhaftungen bei mir gefunden. Wenn du meine Vorwürfe zu diesem Fall als lächerlich betitelt hättest, könnte ich das gut nachvollziehen, aber in diesem Fall? Weißt du, ich fühle mich einfach verarscht von diesem System und möchte etwas dagegen tun und hoffe nur auf Gerechtigkeit. Dass die Strafanträge erfolglos sein werden kann man mir auch so sagen, aber das ganze aus meiner Sicht ins lächerliche ziehen kann ich nicht verstehen. Ich als unschuldiger hoffe einfach nur auf einen kleinen Funken Gerechtigkeit im Rechtsstaat Deutschland!

Still  27.02.2016, 15:30
@psilocybix

Du chattest mit einem bekannten Dealer; was soll denn da die Polizei sonst für Rückschlüsse ziehen?!

psilocybix 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 16:39
@Still

Ich chatte mit keinem Dealer, sondern mit einem Freund.
Das ist es ja, die Waage gehört ihm nicht. Diese wird ihm aber angehängt. Er gab auch Fingerabdrücke ab um diese Anschuldigung zurückzuweisen. Ob er selber dealt oder gedealt hat weiß ich nicht, ich stecke in dieser Materie nicht mehr drin. Er war aber bezüglich BTM noch nie auffällig gewesen, soviel weiß ich. Das man sich was zusammenreimen kann ist mir klar, aber für mich sind das ganze nichts weiter als bloße Vorurteile. Es ist die dritte falsche Anschuldigung seitens der Polizei und die zweite wegen BTM. Kann man es da nicht verstehen, dass mir das ganze langsam bis zum Hals steht?

Deine Anzeigen würden ins Leere laufen. Die Polizeibeamten haben eine Strafverfolgungspflicht, wenn der Anschein einer Straftat vorliegt, müssen sie ermitteln.

Anders - und mit Erfolg anzeigbar - wäre es nur dann, wenn der/die Beamte(n) positiv wissen, dass keine Straftat vorliegt, er/sie aber dennoch gegen einen Menschen ermitteln. 

Was an dieser "Pipifax-Allerweltsgeschichte" soll da eine "Topstory und reif für die Presse" sein? Überschätzt Du die Situation vielleicht ein wenig?

Und was faselst Du von "ausgewerterer" Dienstaufsichtsbeschwerde? Hatte die Dienstaufsichtbeschwerde Erfolg und falls ja, inwiefern?

Was "Otto" und "10" angeht, werden die Aussagen der anderen Personen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen abzuwarten sein. Ob ein "Strafantrag" gegen einen ermittelnden Beamten zielführend ist, wage ich bei Deiner juristischen Unbedarftheit (sehr) stark zu bezweifeln.

Vermutlich nicht.

Mir wurde im letzten Jahr eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Btm vorgeworfen, welche ich im Jahre 2012 begangen haben soll. Anlass war eine Frage in einem Forum. Eines frühen Morgens standen 3 Polizeibeamte vor meiner Türe mit Durchsuchungsbefehl. Sie nahmen meine Kontoauszüge mit und fanden nichts weiter (wo nichts ist..).

Paar Monate später gabs dann ein Brief, dass das ganze jetzt vor Gericht geht. Man warf mir ernsthaft vor, dass ich in 1 Woche 2000€ erwirtschaftet habe. Wie kamen sie darauf? Weil ich innerhalb einer Woche fast 1000€ auf 3 verschiedene Konten überwiesen habe. Als ich zuhause die Bankkonten hörte.. da kamen sie mir sehr bekannt vor. Auf dem Schreiben war ebenfalls Vermerkt, dass ich den Verwendungszweck mit verschlüsselten Begriffen benannte. Nunja, bei den 3 Überweisungen handelte es sich um 2 Schuhgeschäfte und einmal Amazon.. Verwendungszweck war einfach die Kundennummer. Es reichte die Bankkonten zu googlen und man kam wieder auf die Online Geschäfte. Das gab ich meinem Anwalt (Hatte während der ganzen Zeit nicht einmal Kontakt mit der Polizei haben müssen) und 1 Monat später kam ein Brief, dass die Anzeige fallengelassen wurde.

Das nenne ich astreine Polizeiarbeit!

psilocybix 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 01:54

Strafrechtlich bzw. wenigstens mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hast du dich nicht gewehrt?

Also mir fällt zu diesen "Menschen" echt nichts mehr ein. Mein Vertrauen in die deutsche Polizeiarbeit ist komplett im Ar***. Für die Scheiße die ich gebaut habe, habe ich immer gerade gestanden. Aber sowas ist echt nicht mehr normal, und deswegen finde ich sollte man sich wehren.

Du kannst es versuchen, wirst aber sicher keinen Erfolg haben. Der/die Polizeibeamten haben nur das getan was ihr Job ist, nämlich einem Anfangsverdacht, der sich aus den Chatverläufen ergebeben hat, nachzugehen.