Wann darf der Lehrer einen Betrugsversuch verurteilen?

12 Antworten

Kommt auf die Umstände an:
Hattest du einen Spickzettel, dürfte es wohl eindeutig sein, wenn der Lehrer dir diesen abgenommen hatte. Auch wenn du ihn nicht rechtzeitig "verschwinden" liest und der Lehrer ihn gesehen hatte, bekommst du eine 6.
Hast du von deinem Nachbarn abgeschrieben, so wird im Normalfall erst einmal verwarnt. Anschließend wird dir das Blatt abgenommen. Manche Lehrer handhaben es auch so, dass sie dir die Arbeit sofort abnehmen, das ist Ermessenssache.
Wenn dies alles während der Klausur geschieht, dürfte es keine Zweifel geben, es werden genügend mitbekommen haben.
Nachträglich kannst du aber genauso eine 6 wegen Betrugs kassieren: Wenn der Lehrer die Arbeiten korrigiert und feststellt, dass einige (falsche) Passagen, Antworten, etc. identisch sind.
PS: Lehrer wissen, dass sie sich nicht alles erlauben können und sind in den meisten Fällen nachsichtig bzw. vorsichtig. Der Beruf ist nicht einfach und bestimmt auch nicht schön. Bei Aussage gegen Aussage wird es kein Lehrer darauf ankommen lassen. Für sie steht einiges auf dem Spiel.

Ich sehe keine Möglichkeit für dich dagegen anzugehen. Das ist so was wie eine Tatsachenentscheidung. Sicher wird es für den Lehrer schwer sein z.B. Beobachtungen beweisen zu können.Andererseits hast du ja auch nichts was belegt, dass er falsch gehandelt haben könnte.

Du kannst dich natürlich bei der Schulleitung beschweren. Dann kann es zu einer Lehrerkonferenz kommen um eine Entscheidung herbei zu führen.

Du müßtest zumindest ein glaubhaftes Motiv des Lehrers finden warum er dir ungerechtfertigter weise Betrug unterstelle wollen würde.

Der Versuch und gut ist. Alles doch ganz einfach.

Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, dass der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note “ungenügend�? bewertet werden.

Notenverordnung des Landes Baden-Württemberg in §8 Art. 6, dürfte in anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt werden.

Der Lehrer hat, wenn er den Gleichheitsgrundsatz wahrt, ein ziemlich weitegehendes Recht. Er schreibt in der Regel eine kurze Info an den Schulleiter und den Klassenlehrer und die Sache ist gelaufen.

Es muss natürlich einen Betrugsversuch gegeben haben. Das Vorhandensein eines Spickzettel ist ein Betrugsversuch, auch wenn Du nicht draufgeschaut hast.

Hier gab es schon öfter Schilderungen, wo Lehrer bei stichpunktartigen Kontrollen Notizen gefunden haben, die aber vom Schüler nicht benutzt worden waren. Das kann als Betrugsversuch ausgelegt werden. Es ist eine etwas seltsame Vorgehensweise, die außerhalb der Schule nicht statthaft wäre. Da muss eine Tat begangen und nachgewiesen werden, bevor sie Konsequenzen hat; nicht so in der Schule.

Gruß Matti