Nicht-Eingetragener Mitbewohner- Strafbar?

5 Antworten

Das Strafgesetzbuch listet 'Handlungen, die unter Strafe gestellt werden. Die von dir benannten Handlungen fallen nicht darunter.

Ob der Freund der Hauptmieterin in der Kommune unter dieser Adresse gemeldet ist, kannst du nur erfahren, wenn du einen Antrag an das Meldeamt stellst und die Auskunft bezahlst. Vermutungen helfen hier nicht. Unter Umständen könntest du dem Ordnungsamt Mitteilung machen.

Ob die Vermieterin eine Erlaubnis zur Untervermietung für den Freund der HM erteilt hat, muss dir die Vermieterin nicht mitteilen. Frage die Vermieterin einfach - aber sollte der Freund der HM ohne Genehmigung in der Wohnung wohnen, dann ist auch dein Mietvertrag gefährdet, denn die Vermieterin kann wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte den Wohnungsmietvertrag mit der Hauptmieterin fristlos kündigen.

nein, wer wird denn betrogen??

Es liegen allerdings 2 Dinge vor:

  1. Verstoß gegen das Meldegesetz (sofern der Freund länger als 6 Wochen am Stück in der Wohnung wohnt - alles darunter ist "Besuch")
  2. eventuell ein Verstoß gegen den Mietvertrag (dazu müsste man ihn aber kennen)

Hey, also soweit ich weiß ist es ohne Angaben ein „illegaler Untermieter“. Natürlich jetzt sehr hart ausgedrückt. Als Mieter muss man sich eintragen lassen sobald man mehr als 6 Wochen durchgehend dort übernachtet, sprich bis 6 Wochen zählt er als „Besuch“. Lg

stefan1531  05.02.2018, 07:48

In welchem Gesetzbuch steht der Straftatbestand "Illegaler Untermieter"?

Nana15041993  11.02.2018, 01:34
@stefan1531

Erstens haben die „Gänsefüßchen“ eine Bedeutung und zweitens bringt klugscheissen hier niemanden weiter. Danke für deinen hilfreichen Kommentar 👍🏻

Höchstens ein Verstoß gegen das meldegesetz.

Und der Vermieter könnte Nebenkosten nachfordern.

Hey,

die Wohnung ist für unbestimmte Zeit von der Vermieterin gemietet. Der oder Die Mieterin kann frei darüber verfügen wie sie mit der Wohnung umgeht, solange das der Vertrag zulässt.

In der Regel ist nichts dagegen einzuwenden wenn noch jemand dort wohnt, besonders, wenn die Wohnung theoretische sogar für drei Personen geplant ist.

Anzeigen kannst du unabhängig davon niemanden, da dafür ja ein Straftatbestand erfüllt sein müsste. Das steht in deinem Fall aber gar nicht zur Diskussion.

Stattdessen geht es um Privatrecht. Bist du als Mieterin ebenfalls eingetragen oder hast einen Untermietvertrag, kannst du mitentscheiden wie mit der Wohnung umgegangen werden soll. Ihr teilt euch das Recht, die Entscheidung zu treffen also.

Aber warum solltest du etwas dagegen haben, dass dort jemand weiteres wohnt.

LG Merlin