Ist das richtig, wenn es schneit, dass man dann nicht räumen muss?
An alle Grundstücksbesitzer... Nehmen wir an, es schneit tagsüber. Muss man dann erst seinen Gehweg vor dem Haus räumen, wenn es aufgehört hat zu schneien?
10 Antworten
"Dauerschneefall: Es muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder aufgehört hat, muss der Verpflichtete fegen (OLG Celle 9 U 220/03 und andere)." Generell muss der Hausbesitzer zweimal am Tag räumen(natürlich nur, wenn dann noch mal was liegen geblieben sein sollte, etwa zwischen 7.00-20.00Uhr, an Wochenenden auch eine Stunde später.
"Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Glätte ist sofort nach Eintritt abzustreuen; Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen."
Haben sie in Hamburg mal verordnet und so hört man das ja auch immer wieder, erst wenn es aufgehört hat.
Aber wenn es schneit, wenn ich morgens aus dem Haus gehe, dann räume ich da, denn wenn es aufhört, dann bin ich und auch sonst niemand zuhause und geräumt wird erst, wenn wieder jemand nach Hause kommt.
Zwischen 7 und 20 Uhr muss geräumt sein. Wenn man erst nach ENDE des Schneefalls räumen müsste, wäre das Quatsch. Wénn jemand hinfällt, wird die Versicherung einen Weg finden, Dich finanziell mit heranzuziehen...
Nein! Man muss den Bürgersteig frei halten. Wenn sich einer dort verletzt, wird man zur Rechenschaft gezogen.
Rechtsprechung Auszug
Nach der Rechtsprechung besteht eine vorübergehende Befreiung von der Räum- und Streupflicht, „wenn und so lange Räumen und Streuen sinnlos wäre, zum Beispiel bei sehr starkem Schneefall“. In diesem Fall setze die Räum- und Streupflicht nach Abklingen der starken Niederschläge wieder ein – allerdings erst nach einer „angemessenen Wartezeit“, in der der zum Räumen Verpflichtete prüfen kann, ob es auch tatsächlich aufgehört hat zu schneien.
Außerdem bekommen Eigentümer und Mieter eine Frist eingeräumt, in der sie ihre Verpflichtung erfüllen müssen. Dieser Zeitraum richtet sich danach, wie groß das Areal ist, das geräumt werden muss, und wie stark der Schneefall war. Es könne nämlich nicht erwartet werden, dass der Gehweg in jedem Fall bereits eine halbe Stunde nach dem Schneetreiben geräumt ist. Dagegen muss bei anhaltender überfrierender Nässe wiederholt gestreut werden.
Wie und womit Du es machst liegt an der Vorschriften des Ortes wo Du wohnst.