Was tun bei falscher Anschuldigung?
Eine namenhafte Versicherung behauptet ich hätte an dem Auto eines ihrer Kunden einen Parkschaden verursacht. Ich war aber an dem Tag weder in der Straße und auch nicht in der Stadt. War mit meinem Auto 300 km entfernt. Ich soll mich dazu bei der Versicherung äußern. Der Kunde behauptet es wäre Fahrerflucht hat aber die Polizei nicht eingeschaltet. Was nu?
7 Antworten
Mach nicht zu viele Angaben. Weniger ist oft mehr. Am Niederrhein sagt man auch, "wer sich verteidigt klagt sich an", Du brauchst gegenüber einer Versicherung keine angaben machen , wann Du wo warst, auch nicht gegenüber der Polizei. Schreib nur zurück, daß Du nachweislich zu dem angegebenen Zeitraum nicht zugegen warst und dass es sich um eine Verwechselung handeln muß. Ich würde darauf verweisen, daß Du im Falle einer Anzeige wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallortes eine Strafanzeige nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) gegen den Antragsteller erstatten wirst. Warte dann mal ab ob noch was kommt. Wenn denn der Antragstellen nicht nachgibt und beratungsresistent ist, dann hast Du ja nichts zu befürchten. Im Zweifelsfalle gibt das sowieso eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge durch einen Gerichtsgutachter.
Habe mich bei der Polizei informiert. Die Anzeige ist schon raus, weil die Polizei am Unfallort nicht eingeschaltet wurde, ist da ordentlich was faul. Ich kann die Anzeige jeder Zeit zurückziehen. Angaben bei der Versicherung habe ich natürlich nicht gemacht.
Besten Dank.
Keine Angeben machen nur der Anschuldigung förmlich widersprechen natürlich schriftlich. Wenn dann noch was kommt brauchst sowieso einen RechtsAnwalt. Eine Erstberatung beim RA is soweit ich weiß kostenlos kannst also auch gleich mal hingehen und den Fachmann fragen...
Einfach sagen, dass du nicht der Meinug bist, dass du schuldig bist. Die gegnerische Seite braucht dann Beweise, im Zweifelsfall muss ein Gutachter klären, ob dein Auto überhaupt den Schaden verursacht haben kann.
Dem Versicherer sollten Sie nicht antworten, sondern mit dem Schreiben die Polizei unterrichten und Anzeige erstatten.
M.E. liegt seitens des Versicherers auch eine unzulässige Rechtsverfolgung vor. Daher sollten Sie auch BaFin unterrichten.
Also, die Versicherung hat dich angeschrieben und bittet um Stellungnahme? Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann schreibst du zwei Zeilen zurück, etwa so: ich war von ... bis ... in Sowieso und kann daher den Wagen ... nicht beschädigt haben. Wenn du willst, dann schreibst du noch "nachweislich" dazwischen (wenn du es belegen kannst oder Zeugen hast).