Wer wird bei Minijob informiert!
Wer wird über einen Minijobtätigkeit informiert erfährt die Rentenanstalt oder die Krankenkasse davon ?
3 Antworten
Sobald du eine Tätigkeit im Bereich bis zu monatlich 450 € ausübst, muss der Arbeitgber dich bei der Minijob-Zentrale anmelden.
An diese Stelle muss er auch die pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung, die er zu tragen hat, zahlen.Dazu gehören die
- Rentenversicherung (einschl. deines Beitragsanteils von 3,7 %),
- Krankenversicherung (daraus ergibt sich für dich aber kein Leistungsanspruch),
- gesetzliche Unfallversicherung.
Daraus ergibt sich, dass die Krankenkasse und die Rentenversicherung über deine Tätigkeit informiert werden.
Informiert wird die Knappschaft (Minijobzentrale). Diese führt die RV-Beiträge und die Steuer ab. Auf diese Informationen kann das Jobcenter, das Finanzamt, die Rentenversicherung und die Justiz zugreifen.
Ja, sowohl als auch. Wieso?