2 Minijobs, Steuernachzahlung
Guten Abend liebes Forum,
ich habe 3 jahre lang einen minijob auf 260 euro basis ausgeführt und das letzte jahr davon einen 2. minijob auf 450 euro basis ausgeübt. Nun wusste ich nicht, dass ich beiden Arbeitgebern bescheid geben muss, dass ich noch einen 2. job habe. als ich den 2. minijob gekündigt hatte, bekam ich eine nachzahlungsforderung von ca. 500 euro für die letzten 10 dort beschäftigten monate, was ja auch logisch ist, das war übrigens auch der job, der auf lohnsteuerkarte war. Nun jedoch habe ich eine zahlungsaufforderung von ca. 1400 euro bekommen von dem 1. minijob der zum teil die nachzuzahlenden DAK beträge beinhaltet, was ich auch verstehe aber dazu steht davon eine summe von ca. 900 euro aus, an nachzuzahlenden lohnsteuerbeträgen.
Kann es sein, dass sich das ganze überschnitten hat und beide jetzt nachzahlungen haben wollen? Also ich dachte bisher, dass ich nur einen der beiden Minijobs auf SK 6 besteuern muss und sich das ganze erledigt hat mit der Nachzahlung des 2. Minijobs.
Meine zweite Frage ist, was tu ich wenn das legitim ist, ich aber nicht ansatzweise die 1400 euro zahlen kann, übrigens innerhalb einer woche..
Zu meiner Person, ich bin 21, ledig und habe seit dem Abi 2013 nur wie beschrieben gejobbt.
Schonmal im vorraus vielen lieben Dank für die Antworten.
MfG Markus
4 Antworten
Wenn die 450,- € Grenze überschritten wird, werden beide Jobs abgabenpflichtig.
ich aber nicht ansatzweise die 1400 euro zahlen kann,
Dann ruf an und schlag eine Ratenzahlung vor.
Hallo,
also für mich klingt das alles sehr plausibel, du hast zu viel verdient und musst nachzahlen. Es ist erst einmal nicht so schlimm, wenn du das Geld nicht hast. Du kannst beim Amt versuchen eine monatliche Zahlung zu beantragen, dann kannst du das in kleinen Raten abstottern.
Wenn du die Grenze von 450 Euro im Jahresdurchschnitt GESAMT überschreitest, bist du voll steuerpflichtig, nicht nur für das, was drüber ist.. Sprich mit dem Finanzamt und vereinbare eine Ratenzahlung.
Grundsätzlich lässt sich dort auch verhandeln - Eine Ratenzahlung ist immer einfacher als der Gerichtsvollzieher. Ansonsten frag deine Eltern/Freunde, ob sie dir weiterhelfen können.
Du solltest das mit der Minijobzentrale klären. Dazu gibst du einfach deine Sozialversicherungsnummer an. Was du da gemacht hast, verstößt gegen das Sozialgesetzbuch. Vielleicht hat man dich auch noch mit einer Strafe belegt. Ohne den Bescheid zu sehen, kann dir das niemand richtig beantworten.
Das sind ja nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsabgaben. Und die Letzteren machen den weitaus größten Teil aus. Damit hat aber das Finanzamt nichts zu tun. Und Sozialversicherungsabgaben KANN MAN NICHT in Raten zahlen. Die sind grundsätzlich sofort fällig.