Arbeitgeber informiert sich bei meiner Krankenkasse über Vorerkrankungzeiten. Darf er das?
Hallo liebe Community,
ich wurde vorhin von meinem Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt, dass bei der Anfrage der Krankenkasse über die Vorerkrankungzeiten, ein vom Arzt ausgestelltes Dokument (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), die Krankenkasse nicht erreicht haben soll.
Nach telefonische Rücksprache mit der Krankenkasse, scheint das Problem nicht all so dramatisch. Nur stelle ich mir jetzt folgende frage, wieso informiert mich der Arbeitgeber darüber und nicht die Krankenkasse selber? und was hat das ganze auf sich?
Ich muss dazu sagen, dass ich vor sechs Monaten, für 15 Tagen Krankgeschrieben war. Jetzt die Information vom Arbeitgeber, dass die Krankenkasse kein beleg hat, macht mich doch ein wenig stutzig. Ich hoffe mir kann einer sagen, was das ganze soll.
Liebe Grüße
8 Antworten
Wenn du mehr als 6 Wochen AU bist muss der AG doch wissen ob es sich immer um die gleiche Krankheit handelt. Um welche Krankheit interessiert aber nicht.
Wenn die KK bei einer Krankheit keinen Beleg von dir hatte kann sie keine Auskunft erteilen ob deine jetzige Grippe die gleiche Grippe wie vor 2 Monaten war. Und der AG weiß nicht ob du Entgeltfortzahlung oder Krankengeld zu bekommen hast.
Der Arbeitgeber erkundigt sich nach anrechenbaren Vorerkrankungen, wenn erneut erkrankt. Andernfalls weiß er nicht, wie lange er noch Lohnfortzahlung leisten muss (max. 6 Wochen).
Die Krankenkasse teilt ihm mit, welche Vorerkrankungen im Zusammenhang stehen - selbstverständlich ohne die Diagnose preiszugeben.
Deshalb ist es wichtig, dass du alle AU-Bescheinigungen auch bei deiner Krankenkasse einreichst - auch wenn der Arbeitgeber zahlt.
Andernfalls ist die KK nicht aussagefähig und der Arbeitgeber stellt die Zahlung ein. Dann geht das „Gerenne“ los, denn du musst Duplikate vom Arzt besorgen und diese bei der KK einreichen - bevor das nicht abgeklärt ist, bekommst du kein Geld.
Danke! Tatsächlich werde ich ab und zu bei Seminaren als Referent gebucht. Da sind die Themen allerdings komplexer :-)
kann ich dich auch "buchen" lach lach ..scherz +++
Wenn du es dir leisten kannst. Mein Honorar liegt etwas über dem Mindestlohn ;-)
ein indisches Menue ...mit viel chili und Arak oder Palmwein..
Davon habe ich keine Ahnung, da musst du meine Frau fragen :-/
Danke für deine ausfürliche Info.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/krankmeldung-arbeitgeber-rechte/3139238.html
Neue Voraussetzungen für Arbeitgeber bei der Abfrage von Vorerkrankungen
Danke ..guter Link ...klasse !
Sehr viele unorietierte machen immer wieder den Fehler das Wort DATENSCHUTZ zu verwenden - ohne den Sinn zu verstehen
Hierbei geht es nicht um Diagnosen , sondern im Interesse des Versicherten um seine Ansprüche .
die Zeiten sind okay aber die Diagnosen unterliegen der Schweigepflicht/ bzw. dem Datenschutz.
okieh56 hat das gut beschrieben ! sehe ich gerade..
alles Gute - Take care
okieh 56 klasse erklärt ...Dir sei Dank..kann jeder verstehn! - vorlesungsreif !! hätten wir doch merh solcher Experten !