Sozialversicherungsnummer für Privatversicherte, woher bekommen?
Hallo zusammen, ich bin selbstständig und somit privatversichert. Heute hatte ich ein Bewerbungsgespräch für einen Minijob und habe diesen auch gleich bekommen (zusätzlich zu meiner Selbstständigkeit). Mein zukünftiger Arbeitgeber meinte, er bräuchte noch den Sozialversicherungsausweis. Im Internet habe ich gelesen, dass man den von seiner Krankenkasse bekommt, aber nur wenn man gesetzlich versichert ist. Woher bekomme ich als Privatversicherte denn nun diesen Ausweis? Und ganz wichtig: Muss ich meine private KK aufgeben und nur wegen eines Minijobs in die gesetzliche wechseln? Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Du musst wegen des Minijobs nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Dein neuer Arbeitgeber kann dich ohne Versicherungsnummer anmelden. Durch diese Anmeldung bekommst du eine Versicherungsnummer und den Sozialversicherungsausweis zugeschickt.
Da manche Arbeitgeber das anscheinend nicht mehr können oder wollen, kannst du auch in eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen.
Bring Zeit, deinen Ausweis und am besten eine Geburtsurkunde mit.
Hier findest du Beratungsstellen in deiner Nähe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Ja, dort bekommst du die Nummer.
Aber dein Arbeitgeber kann dich auch ohne Versicherungsnummer anmelden. Jedes Gehaltsprogramm hat die entsprechende Möglichkeit dazu.
Die andere Nummer ist vermutlich die steuerliche Identifikationsnummer, die deine Eltern vor einigen Jahren für dich zugesandt bekommen haben.
Hallo,
als Selbständiger brauchst du nicht in die gesetzliche Vers. überwechseln !
hier, von www.hilfreich.de (finanzen)
"Mit Eintritt in das Berufsleben muss jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis beantragen, es sei denn, er ist als Selbstständiger oder Freiberufler tätig. Dieser Ausweis wird von den Rentenversicherungsträgern ausgestellt, bis vor einigen Jahren war er generell bei Aufnahmen einer Beschäftigung dem Arbeitgeber vorzulegen, heute kann der Arbeitgeber darauf verzichten, wenn ihm die Rentenversicherungsnummer genannt wird - wobei §18h SGB IV (viertes Buch Sozialgesetzbuch) eigentlich noch immer vorschreibt, dass der Ausweis vorgelegt beziehungsweise nachgereicht werden muss.
Einige Arbeitgeber behalten den Sozialversicherungsausweis über den gesamten Beschäftigungszeitraum ein, um bei einer Kontrolle durch den Zoll den Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung der Mitarbeiter bei der Hand zu haben. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dem Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis umgehend wieder auszuhändigen.
Der maschinell lesbare Sozialversicherungsausweis wurde zur Unterbindung der Schwarzarbeit eingeführt, der Inhaber des Dokumentes weißt damit nach, dass er ein ordentliches Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung ist. Ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland versetzt wurden, müssen sich bei einer frei wählbaren Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, die sie immer mit sich führen.
Geht der Ausweis verloren oder wird er zerstört respektiver unbrauchbar, können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Krankenkassen beim entsprechenden Rentenversicherungsträger einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Beschädigte Ausweise müssen zurückgegeben werden, da gemäß §18h IV3 SGB IV jeder Arbeitnehmer nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen darf, Verluste und/oder ein Wiederauffinden unverzüglich gemeldet werden."
Also, du mußt einen Soz. vers.ausweis beantragen!
Emmy
Hallo Melanie512,
die private Krankenversicherungen haben wie du schon richtig sagst keine Kenntnis über diese Daten.
Bitte setz dich direkt mit der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 / 10004800 in Verbindung. Die Damen und Herren dort können dir weiter helfen!
Und nun zu deiner wichtigen Frage:
Solange dein Verdienst in deinem Minijob unter 450 Euro liegt bist du nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, dass du deine private Krankenversicherung nicht aufgeben musst.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte :-).
Viele Grüße
Katharina vom Barmenia-Team
Danke für deine schnelle Antwort! Und bei der Rentenversicherung kann ich dann ganz sicher die Sozialversicherungs-/Rentenversicherungsnummer beantragen?? Mein zukünftiger Arbeitgeber wird das wohl nicht machen. Als ich nochmals per Telefon nachfragte, sagte er mir, er habe keine Ahnung, wie das bei Privatversicherten ist und er auf alle Fälle die zwei Nummern braucht...