Wer übernimmt Montagekosten bei Reklamation von Felgen?
Hallo community, Nach einem defekt an meinen Felgen, welche ich Ende April 2016 erworben habe, reklamierte ich diese bei einem online Händler. Die Reklamation wurde gut abgewickelt, und neue Felgen geliefert. Die alten Felgen sollen in einigen Wochen geholt werden. Auf meine Nachfrage wer denn die Montagekosten für den Wechsel übernimmt, antwortete der Händler, dass die Hersteller das normalerweise nicht über nehmen. Er bot mir an den Wechsel durchzuführen. Leider sitzt der Händler über 500km entfernt. Da ich allerdings nicht einsehe, unverschuldet eine zweite Montage mit kosten von 60-80€ zu zahlen, stellt sich mir die Frage, ob ich hier einen Anspruch auf Erstattung der kosten habe. Und wenn, wer müsste die kosten über nehmen? Der Händler oder der Hersteller?
MfG
7 Antworten
Auf den Montagekosten wirst Du sitzen bleiben. Die wird Dir wohl niemand abnehmen. Schau Dir dazu die AGB Deines Händlers an.
Der Monteur, der Dir die Reifen montiert, kann eindeutig sagen, ich kann nichts dafür. Deshalb musst Du zahlen und der Händler wird sagen, für die Montage bin ich nicht zuständig. Wenn ein Käufer das nicht selbst machen kann und dazu einen Service braucht, muss er den auch bezahlen. Egal ob das Problem auf mangelhafte Felgen zurück zu führen sind oder nicht.
Um das genau zu ergründen, müßtest Du mit den AGB's zu einem Rechtsanwalt. Dieser wird dann sofort versuchen, einen Prozess zu beginnen. Schreibgebühr, Auslagen, womöglich Klagegebühr, Gerichtskosten und vielleicht auch noch eine Vergleichsgebühr. Falls Du verlierst, zahlst Du auch noch den gegnerischen Anwalt.
Gesamtkostenrisiko lt. Roland Prozesskostenrechner: € 469,-
Du hast Felgen bei einem Online-Händler gekauft. Vermutlich hast Du das gemacht, weil Du sie dort günstiger, als bei einem stationären Händler bekommen hast. Ist verständlich. Aber, wie das so ist mit Online-Geschäften, wenn was nicht klappt, zahlt man häufig drauf. Das nennt man dann Kollateralschaden oder Lehrgeld.
Kollateralschaden, wenn man häufig online einkauft und ab und zu nicht so das Glück hat, ist man unterm Strich immer noch günstiger dran, aber eben nicht mehr ganz so günstig
Lehrgeld ist es dann, wenn man eine solche Erfahrung einmal gemacht hat und künftig solche Sachen dann doch lieber wieder beim stationären Händler abwickelt, um auch bei Reklamationen eher auf Entgegenkommen oder auf ein Einsehen zählen zu können.
Gut geschrieben! :-) Gerade das mit dem Kollateralschaden. Und du hast Recht. Das gleicht sich meist aus, wenn man mal draufzahlt, da man sich im Gegenzug bei den meisten anderen Geschäften was spart. Ärgerlich bleibt es für den Fragesteller natürlich trotzdem....
Schaust Du dazu § 439 Absatz 2 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Gemäß gesetzlicher Grundlage hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen.
Das trägst du.
Hättest du sie bei deiner Werkstatt gekauft würde die Werkstatt das Tragen.
An Felgen und Reifen ist eh kein Geld verdient. Wenn da die Werkstatt an einem Satz Reifen mit Felgen für 1000 Euro 40 Euro verdient ist das viel. Und die Werkstatt trägt eben das Risiko. Von dem her rechnet es sich für Werkstätten fast nicht Reifen und Felgen zu verkaufen.
Du hast im Prinzip die paar Euro bei deinem online Kauf gespart aber bist damit das Risiko eingegangen.
Aber du hast Glück gebaht. Was Wäre passiert wenn die Felge gebrochen ist und was vom Auto beschädigt? Da würdest du auf den Kosten sitzen bleiben und dürftest einen Anwalt nehmen um es über das Gericht zu versuchen .... Und das alles wegen Geiz ist geil. Sorry aber da spart man am falschen Ort
§ 439 Absatz 2 BGB: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Die Betonung liegt auf Verkäufer! Derjenige, der dir das mangelhafte Produkt verkauft hat, muss auch die Kosten übernehmen, nicht der Hersteller. Wie nun der Verkäufer und der Hersteller die Kosten untereinander abrechnen, ist nicht dein Problem.
Klar mag juristisch passen. Probleme gibt es dann, wenn der Verkäufer nicht sofort dieser Meinung ist und man das gerichtlich durchsetzen muss.
Erst recht gibt es ein Problem, wenn der Verkäufer im Ausland sitzt, was hier aber wohl nicht der Fall ist.
Leicht produziert man hier Kosten für Rechtsberatung oder anwaltliche Hilfe, die am Ende doch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Ist man Rechtsschutz versichert, kann man es ja mal probieren.
da kommst wohl nicht drum rum, es selber zu zahlen. (das ist der Nachteil, wenn man im Online-Kauf Reklamationen hat)