Reifenhändler beschädigt meine Alu felge! Was nun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechtslage ist eindeutig. § 249 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet: Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. (Hier hat die Werkstatt Dir Schadensersatz wegen Beschädigung Deines Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu leisten.)

Als Gläubiger bist Du also berechtigt, Schadensersatz in Geld zu verlangen, wobei es allein Deine Entscheidung ist, ob Du die Reparatur überhaupt durchführst (Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB hast Du jedoch nur einen Anspruch auf den Nettobetrag (also keine Mehrwertsteuer) der Reparaturkosten, wenn Du die Felge nicht instand setzen lässt.

Trotzdem wäre vielleicht eine Einigung nicht übel.

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 21:35

Klingt logisch :)

wie gesagt auf der quittung steht nur das die felge zerkratzt worden ist und auf ihre kosten neu lackiert wird!

Ich hab denen vor gestern eine email geschrieben das ich einen Kostenvoranschlag einhole und die die summe bezahlen müssen.

da schrieben die nur zurück, ich soll die felge da bei denen abgeben wie besprochen und wird von denen neu lackiert! aber das will ich nicht!

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 21:56
@SonGoku84

Also kann ich einen kostenvoranschlag bei x biliebigen lackier werkstatt einholen? und die firma die mir den schaden hinzugefügt haben bezahlen müssen ? bitte gib antwort gabi07 :)

Gabi07  28.12.2011, 22:02
@SonGoku84

Die Werkstatt hätte das Recht, zunächst eine Nachbesserung durchzuführen, wenn die eigentliche Werkleistung (Entfernung der Schraube aus dem Reifen) gescheitert wäre. Hier ist es aber so, dass der Schaden an einem "ganz anderen Gegenstand" von der Werkstatt erst verursacht worden ist: nämlich an der Felge. Deshalb hat die Werkstatt keinerlei Recht die Instandsetzung der Felge selbst auszufgühren. Es kommt gar nicht darauf an, ob Du nachvollziehbare Gründe dafür hast, die Instandsetzung der Felge anderweitig durchführen zu lassen. Wie gesagt: Dein Schadensersatzanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet - egal ob Du überhaupt eine Reparatur durchführen lässt. Auf der anderen Seite solltest Du die Arbeit vielleicht doch durch die Werksatt vornehmen lassen. Wenn sie scheitert, kannst Du immer noch eine Drittfirma beauftragen. Ganz übel sind die Leute dort wohl doch nicht; sonst hättren sie den Schaden selbst klammheimlich repariert. Im Übrigen sieht man sich im Leben imer zweimal. Also vielleciht haben die doch eine Chance verdient? Im Übrigen ist Schadensersatz auf den erforderlichen Betrag beschränkt. Also nicht unbedingt eine Werkstatt mit Apothekenpreisen beauftragen.

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 22:16
@Gabi07

ich hätte ihnen die chance dafür gegeben, da die mir aber so negative rüber gekommen sind von wegen so was passiert mal, da können die nichts machen mich doof da zu stellen ist das aller letzte hätte ich mich nicht gewehrt hätten die die felge so montiert von daher will ich nicht mehr dahin, das die mir es reparieren! Ich will eigentlich nur das die mir den schaden dafür bezahlen, ich will daraus kein provit oder so was! diese aktion von den mitarbeitern was die da gemacht haben werde ich der Öffentlichkeit hier in meiner region auch melden wenn ich nicht mit der firma einigen kann, das ist kein problem, dan sehen die schon was schädigend ist? :-)

Ich kann also zur einer lackier werkstatt und mir da dafür quasi einen kostenvoranschlag einholen ob ich das dan machen lasse oder nicht ist mir überlassen oder wie verstehe ich das?

Gabi07  28.12.2011, 22:29
@SonGoku84

So verstehst Du die Rechtslage zutreffend. Der Zahlungsanspruch geht jedoch auf den Nettobetrag, solange Du keine umsatzsteuerpflichtige Reparatur hast durchführen lassen und bezählt hast. So ist die Rechtslage.

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 22:44
@Gabi07

Ok DANKESCHÖN :) konntest mir sehr gut weiter helfen! hoffe das stimmt auch !

Gabi07  04.05.2012, 22:19
@SonGoku84

Danke für Deine Bewertung. Ich hoffe, die Angelegenheit hatte ein happy end.

Die Rechtslage ist eindeutig. § 249 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet: Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. (Hier hat die Werkstatt Dir Schadensersatz wegen Beschädigung Deines Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu leisten.)

Als Gläubiger bist Du also berechtigt, Schadenbsersatz in Geld zu verlangen, wobei es allein Deine Entscheidung ist, ob und durch wen Du die Reparatur überhaupt durchführst (Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB hast Du jedoch nur einen Anspruch auf den Nettobetrag (also keine Mehrwertsteuer) der Reparaturkosten, wenn Du die Felge nicht instand setzen lässt.

Trotzdem wäre vielleicht eine Einigung nicht übel.

Vor ein paar Monaten??? Wenn eine Werkstatt mit der auszuführenden Arbeit einen Schaden verursacht, muss sie Ersatz leisten. In welcher Weise das geschieht, ist ihre Sache. Natürlich muss es ordnungsgemäß gemacht werden.

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 22:31

ja das waren die somerreifen, bin jetzt erst dazu gekommen die sache aufzuklären, da ich viel um die ohren hatte.

was heist das ist ihre sache? darf die werkstatt den schaden selber reparien? muss die das auch gesetzlich?

kann ich nicht mit der felge zu einer anderen lackier werkstatt? und die kosten dann der firma geben die mir den schaden verursacht haben?

Wie wäre es denn damit, dass Du den Reparaturversuch durch die Werkstatt akzeptierst und wenn sie glückt, erhälst Du zusätzlich noch einen Warengutschein von dieser Werksatt über 25,00 €? Eine Einigung ist vielleicht sinnvoll, denn anderenfalls gibt es Streit über die Frage, ob Du eine zu teure Werkstatt beauftragt hast. Schadensersatz in Geld ist eben auf den erforderlichen Betrag beschränkt. Die Frage der "Erforderlichkeit" könnte ein neues Streitthema werden.

Er hat sie beschädigt, und Du musst ihm die Chance geben, diesen Schaden wieder zu beheben. Er muss keine andere Werkstatt akzeptieren.

SonGoku84 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 21:28

aber wenn er jetzt mein auto beschädigt gebe ich doch nicht mein auto auch bei denen ab, oder?

ich hab das vertrauen nicht mehr in die firma, weil die sonst den schaden garnicht gemeldet hätten, wenn ich nicht zu geguckt hätte und sofort reagiert hätte, der wollte das so wieder montieren!