Habe ich Anspruch auf Einsicht/Vorlage der Original Teilerechnung?
Hallo Zusammen, mich würde interessieren ob ich bei der Reparatur meines Wagens auf die Originalrechnung der Teile, die ausgetauscht wurden, bestehen kann?
Es ist so, dass ich leider keinerlei Vertrauen mehr zu dem Händler habe. Mündliche Absprachen wurden nicht eingehalten, wir werden als Lügner dargestellt. Da wir nichts schriftlich haben, können wir das leider nicht nachweisen.
Die Quittung, die wir für die Anzahlung/ neuen TÜV geleistet haben, wurde uns bei Übergabe des TÜV-Berichtes abgenommen und man weiß nichts mehr von dieser Quittung.
Schriftlich festgehalten wurde die Reparatur des Handschuhfachgriffs (Austausch) und Austausch des Schaltsacks, da die Klammer defekt war und der Schaltsack nicht mehr fest saß. Auf die Reparaturen bestehe ich auch, da mir diese kostenlos zugesagt und vertraglich festgehalten wurden. Nun habe ich den Kaufvertrag noch mal durchgelesen und da steht "Kosten der Teile übernimmt der Käufer, Kosten der Werkstatt übernimmt der Verkäufer".
Jetzt befürchte ich, dass mir bei Abholung eine "Fadenscheinige"-Rechnung vorgelegt wird. Zumindest ist dies zuzutrauen, bzw. ich glaube nicht, dass der Verkäufer mir eine richtige Rechnung ausstellt sondern wieder nur mit irgendwelchen Geldbeträgen um sich wirft und diese in Bar sofort einfordert.
Gibt es da Gesetze, die den Verkäufer verpflichten, mir die Originalrechnung der Teile vorzulegen? Ich möchte nicht mehr bezahlen, als nötig. Den so hätte ich die Teile ja auch selbst besorgen und sie von ihm kostenlos einbauen lassen können.
Hat jemand vielleicht mit solchen Fällen Erfahrung und kann davon berichten? Gerne mit Gesetzesgrundlage.
Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG
6 Antworten
Nein, du hast keinen Anspruch, die Originalrechnungen einzusehen.
Du hast den Reparaturauftrag erteilt. In diesem Auftrag waren Ersatzteile eingeschlossen. Jetzt ist es zu spät. Du hättest vor der Reparatur um einen Kostenvoranschlag inklusive Ersatzteile bitten müssen. Dann hättest du die Preise prüfen und dir überlegen können, ob du die Ersatzteile selbst kaufst. Außerdem wird die Werkstatt vielleicht die von dir selbst gekauften Ersatzteile gar nicht in das Fahrzeug einbauen. Werkstätten haften meistens nur für Ersatzteile, die sie selbst besorgt haben, was verständlich ist.
Bestehe auf einer ordnungsgemäßen und spezifizierten Rechnung. Wenn du die nicht bekommst und mit Bargeld bezahlen sollst, dann frage mal nach, ob die Werkstatt Schwarzarbeit (Steuerhinterzung) leistet.
Es bleibt dir wohl nichts übrig, als die Angelegenheit jetzt zum Abschluß zu bringen - leider!
Du hast keinen Anspruch auf die Einkaufsrechnung, jedoch auf eine ordentliche Rechnung für die von der Werkstatt erbrachte Leistung.
Nein, sicher nicht.
Du hast ja auch keinen Anspruch, zu sehen, was Aldi für die Eier beim Hersteller berappt hat, oder was der Tankstellenshop beim Hersteller für einen Mars-Riegel bezahlt hat.
Du hast natürlich kein Recht die Einkaufsrechnungen deines Vertragspartners zu sehen. Wie und Wo er seine Ersatzteile kauft geht dich schlicht nichts an. Wenn dir der Preis zu hoch erscheint kannst du das relativ leicht kontrollieren in dem du das Teil bei einem anderen Händler anfragst.
Wenn sich durch Preisvergleich herausstellt, dass er zu viel angesetzt hat, hätte ich Anspruch auf Erstattung der Differenz?
Nein, dafür ist es zu spät. Du hast den Auftrag inklusive Ersatzteile erteilt. Außerdem hat die Werkstatt sowieso das Recht, an den Ersatzteilen zu verdienen. Sie werden also einen gewissen Prozentsatz auf den Einkaufspreis aufgeschlagen haben. Das ist völlig normal.
D.h. Selbst wenn er für ein 10€ Ersatzteil 100€ berechnet, bin ich dagegen machtlos? Das wäre ja Wucher!
Nein, hast du nicht. Wechsel einfach die Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag ist mir gar nicht in den Sinn gekommen, da mir bei der Besichtigung des Wagens, die kostenlose Reparatur von dem Verkäufer versprochen wurde. Dies war die Bedingung für den Kauf und wurde auch schriftlich festgehalten.
Mich verunsichert nun die Klausel aus dem Kaufvertrag, dass ich die Teile zahlen muss und die Preise unter Umständen bei den Haaren hergezogen sind.
Nach der Reparatur möchte ich das Auto wieder verkaufen, da es einfach negativ belastet ist (Streitgespräche, Rechtsberatung, Mängel, Hausverbot meiner Zeugen etc....) und ich keine Kraft mehr habe mich damit rumzuschlagen...
Das ich damit schon Geld verloren habe (Kaufpreis / Verkaufspreis) ist mir klar. Ich möchte nur nicht noch mehr hinein investieren.