Hilfe Kunde reklamiert ware?
Hi ich verkaufe klassische Möbel und eine Kundin hatte vor einem Monat einen Sessel bestellt genauso wie in unserem Ausstellungsraum Nun wurde der Sessel fertig gestellt und ihr heute geliefert von einem Kollegen
Sie nahm den Sessel aber nicht an und sagte sie möchte reklamieren da er nicht wie das Ausstellungsstück sei (was einfach unmöglich ist alles wird komplett nach dem selben prinzip produziert und vor der Lieferung inspiziert)
Ich weiß nicht was nun zu tun ist mein Kollege hat den Sessel ohne Widerspruch wieder mitgenommen dabei War das doch kein richtiger Grund für eine Reklamation oder irre ich mich?? Darf man willkürlich Ware reklamieren?
Nun liegen wir auf Kosten von ca 2000€ da die Kundin sich noch dazu das teuerste Modell ausgesucht hat...
10 Antworten
Wenn sie keine genauen Merkmale nennen kann darf sie das nicht.
Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde muss sie ihn nehmen und bezahlen.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html
Lies mal hier. Ich würde der Frau einen Brief zukommen lassen und die Ware entweder zustellen oder von Ihr abholen lassen, denn im Recht ist sie nicht.
er hääte ihn ja schlecht dort stehen lassen können. die kundin hat ihn ja nicht angenommen.
nein, eine Reklamation ist kein Recht vom Vertrag zurück zu treten. Du darfst dreimal nachbessern ..
Galt das schon als akzeptierte Reklamation durch bestimmtes handeln? :(
Ich würde das so darstellen, dass der Sessel zur Prüfung der Reklamtion in Augenschein genommen wurde.
Nun, da ihr keinen Grund finden konntet, gebt ihr ihn wieder der Käuferin zurück!
Vielen Dank für die antworten habe den Sessel nun begutachtet 8mm vom bedruckten musterrapport sind nicht da wo es angeblich sein soll in unseren AGB und im Vertrag steht es sind Änderungen von 5% möglich bei jeder Herstellung... vielen dank nochmal für die fixen antworten
das wird technisch nicht anders möglich sein und damit hinzunehmen
An dieser Stelle wäre interessant, inwieweit hier tatsächlich Abweichungen zwischen Ausstellungsstück und gelieferter Ware vorliegen. Wenn nach einem bestehenden Muster (Ausstellungsstück) bestellt wurde, gibt es sehr enge Grenzen.
Sind nennenswerte Abweichungen, die über die natürlichen Abweichungen (Holzmaserung etc.) hinausgehen, festzustellen, dann liegt ein Sachmangel vor und ihr habt nachzubessern bzw. nachzuliefern. Liegen keine nennenswerten Abweichungen vor, hat die Kundin die Ware abzunehmen und zu bezahlen.
Ich persönlich würde mir auch überlegen, ob ihr der Kundin nicht das Ausstellungsstück geben wollt und den neu gefertigten Stuhl in die Ausstellung aufnehmt. Für dich macht das keinen Unterschied und die Kundin hat ganz genau den Stuhl, der bemustert wurde.
Danke für die Antwort
Beim Bezug ist im Muster etwas um 8 mm verrutscht eigentlich etwas was beim beziehen immer passieren kann und kaum sichtbar
Deinen Vorschlag fände ich genau passend aber das Ausstellungsstück ist auch schon verkauft und nur noch mit anderem Bezug verfügbar :/
Wenn das Ausstellungsstück weg ist, wie kann die Kundin dann nachweisen, dass Abweichungen vorliegen?
Wie du schreibst, handelt es sich um den Bezug der Armlehne.
Bei einem 2000€ Stuhl halte ich eine Abweichung von 8mm für einen Mangel. Was spricht dagegen, die Armlehne nachzubessern?
Ein Stuhl dieser Preisklasse muss absolut fehlerfrei sein. Hier liegen die Anforderungen deutlich höher, als im gewöhnlichen Möbelhaus.
Ich würde eine Mahnung schreiben und zur Zahlung auffordern. Mit einem Vermerk, dass der Widerruf nicht möglich ist, wegen Ausschluss bei nicht vorgefertigten Waren nach §312g (2) 1 BGB. Dann abwarten was passiert.
Wenn die Ware einen Mangel hat kann Sie reklamieren. Wurde die Ware in einem Einwandfreien Zustand geliefert, frei von jeglichen Mängel so wie beschrieben kann Sie diesen nicht zurückgeben. Sie kann vom Kaufvertrag zurücktreten muss aber für entstandenen kosten aufkommen. Steht ja alles auf der Rechnung drauf in Welcher Form und Sache die Ware geliefert werden sollte. Wurde dort alles so wie gefordert geliefert. Solltet Ihr euch einen Anwalt holen, da die Ware wie bestellt geliefert worden ist und keinerlei Mängel vorliegt. Am besten verweist Ihr Sie nochmal auf eure AGB's hin.
Sie kann vom Kaufvertrag zurücktreten muss aber für entstandenen kosten aufkommen.
Nööö.... kann sie nicht.
Sie muss den bestellten Sessel abnehmen.
Alles andere (auch bezüglich der Kosten) wäre eine Kulanz des Verkäufers. Ausnahmen gibt es nur bei Kreditverträgen, Haustürgeschäften, Versicherungsverträgen und nternetbestellungen.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1.Verträge zur Lieferung von Waren, die
nicht vorgefertigtsind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
"Ist beim Möbelkauf das Widerrufsrecht ausgeschlossen?Sehr häufig erreichen uns Fragen von Möbelhändlern, ob das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, weil die Möbel extra auf Bestellung des Kunden angefertigt werden. Auch hier muss die zweistufige Prüfung des BGH zu Grunde gelegt werden. Dabei ist wichtig, dass man diese Prüfung für jedes Produkt aufs Neue durchführen muss und nicht pauschale Ausschlüsse daraus herleiten kann.
Die Herstellung, nachdem der Kunde bestellt hat, allein ist kein ausreichendes Argument für einen Ausschluss. Vielmehr muss auch hier geschaut werden:
1. Können die Möbelstücke wieder auseinander gebaut werden?
2. Können widerrufene Möbelstücke wieder veräußert werden ohne wesentliche wirtschaftliche Einbuße?
Zur ersten Frage muss man sich das Möbelstück genau anschauen: ein Schrank aus Standardbrettern ist einfach wieder zu zerlegen. Ebenso eine Couch aus Standardbauteilen. Eine maßgefertigte Einbauküche, die genau auf die Räumlichkeiten des Bestellers zugeschnitten ist, dürfte aber wohl nicht darunter fallen."
In diesem Fall denke ich nicht (IMHO), dass der Sessel einfach zerlegt werden kann!? Demnach durfte die Kundin nicht widerrufen. Aber sie konnte nach §323 BGB "zurücktreten". Musste aber eine angemessene Frist für Nacherfüllung erklären. Aber, wenn es vertraglich vereinbart wurde, dass die Ware 5% abweichen kann, dann kann sie eigentlich auch nicht nach §323 BGB zurücktreten.
IMHO.
Und wie ist nun die Situation da mein Kollege den Sessel wieder mitgenommen hat? Galt das schon als akzeptierte Reklamation durch bestimmtes handeln? :(