Wärmetauscher/ Heizungskühler defekt. Verschleiß oder Garantie?

4 Antworten

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da die >Gesetzliche Gewährleistung< in diesem Fall greift und im ersten halben Jahr der Verkäufer die Nachweispflicht hat dass dieser Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war stellt sich die Frage nach Verschleissteil nicht sondern definitiv ein Gewährleistungsfall vorliegt !!! Ferner ist diese Gewährleistung nicht auf bestimmte Fahrzeugteile begrenzt. @midgarden, lesen muss man nur das Kleingedruckte der eventuell zusätzlich vorhandenen Garantie , die hier aber nicht mal nötig wäre.

TETTET  27.03.2012, 12:36

Der Schaden war beim Kauf offensichtlich nicht vorhanden. Das Teil funktionierte ja. Ob beim Gefahrenübergang ein Mangel vorlag, ist daher nicht so einfach zu beurteilen, wie Du es hier tust.

lemonshaker  28.03.2012, 10:03
@TETTET

Der Schaden war beim Kauf nicht offensichtlich, aber Heizkühler siffen oft lange bis die ersten Spuren bzw. Auswirkungen sichtbar sind.

Wir haben auch massive Probleme mit unserem Ford-Händler. Der Wärmetauscher ist nach 8 Monaten defekt und die Reparatur kostet mündlich 933,00 Euro auf Verlangen eines Kostenvoranschlages kostet die Reparatur "nur noch" 650,00 Euro. Der Händler sagt, dass der Wärmetauscher von der Gewährleistung ausgenommen ist, nachdem ich ihn auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen habe. (Davor wusste er von nichts) Hilft jetzt nur noch ein Gang zum Juristen??? Bin momentan etwas ratlos und empört. Ein Anruf beiden "freundlichen Mitarbeiter" der Ford-Werke brachte nur heraus, dass sie nicht zuständig. Amen Vielleicht weiß jemand noch nen Rat?

Kommt zunächst einmal darauf an, was in der Gewährleistung steht - darf bei Gebrauchten natürlich nicht mit der Vollgarantie eines Neuwagens verwechselt werden.

Üblicherweise umfaßt die Gewährleistung nicht das komplette Fahrzeug, sondern i.d.R. den kompletten Antriebsstrang und "üblicherweise" muß bei der Gewährleistung dem Verkäufer direkt die Gelegenheit gegeben werden, den Defekt zu beheben

So oder so empfiehlt es sich also, den Kaufvertrag und das Kleingedruckte noch einmal sorgfältig zu lesen, bevor ernsthaft über die Reparaturkosten gestritten wird

Und bei einem 1-2 Jahre alten PKW sieht das anders aus als bei einem, der 10 Jahre und älter ist

TETTET  27.03.2012, 12:34

In Anbetracht der Tatsache, dass Gewährleistung eine gesetzliche Vorgabe ist, ist hier die Vertragslage wohl eher komplett egal, genau wie die Frage neu oder gebraucht.

paule4life 
Beitragsersteller
 27.03.2012, 18:58
@TETTET

die gleiche ansicht vertrete ich auch. Wenn ich ein Auto kaufe gehe ich davon aus das es länger wie 6 Wochen fährt. Zumal er mir mit Frischem TÜV ect. übergeben wurde.

Zudem hab ich vorab den Vertrag genau gelesen, es gibt nix kleingedrucktest. Es ist ein Standartvertrag nach Vorgabe.

Midgarden  27.03.2012, 21:24
@TETTET

Nein - die Gewährleistung läßt sich bei gebrauchten Artikeln durchaus einschränken, auch wenn die 6-Monatsvermutung gilt (also innerhalb von 6 Monaten angenommen werden kann, daß der Mangel bereits bei der Übergabe bestand) Aber auch, wenn die Gewährleistung uneingeschränkt zugesagt ist. erst muß dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung oder Mangelbeseitigung gegeben werden (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe), erst danach kann man ihm die (Fremd)Rechnung präsentieren resp. Preisminderung verlangen. Ob es sich nun um ein Verschleißteil handelt oder nicht - die 1. Adresse für Mängelrügen ist der Verkäufer - es sei denn, ohne die sofortige Reparatur / Austausch wäre das nicht möglich ;-)

Welches Baujahr?

TETTET  27.03.2012, 12:35

Was spielt das für eine Rolle?

paule4life 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 21:45

Es ist ein Skoda Octavia Combi 4x4 2.0 Erstzulassung war 21.05.2001 und Baujahr 2000, wenn ich nicht Irre