Fehlerhafter Teppichboden kann im Verlegten Zustand nicht reklamiert werden?
Habe einen Teppichboden selbst verlegt und erst nach dem Zuschneiden und Verlegen einen Fehler im Material entdeckt. Bei der Reklamation wurde mir gesagt, ich sei verpflichtet die Ware vor dem Verlegen zu prüfen. Im Verlegten Zustand sei keine Reklamation mehr möglich. Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet und gibt es keine Verpflichtung vom Hersteller oder Verkäufer, dies dem Kunden vorab mitzuteilen?
1 Antwort
Da hat der Verkäufer Recht. Es sollte eigentlich klar sein, dass man den Teppichboden vor dem Verlegen auf Fehler prüft. Du kannst ja auch keine Tapete reklamieren nachdem Du sie an die Wand geklebt hast...
Hallo Messkreisfehler Danke für deine Antwort. Hast du schon mal eine Tapetenrolle vorab abgerollt und auf Fehler geprüft? Ärgerlich ist, dass der Zwischenhändler, der zur Reklamation hier war, im Grunde zugibt, dass der Teppich fehlerhaft ist, das aber jetzt nicht mehr zur Debatte stünde, weil er bereits verlegt ist. Naja, ich werde halt in Zukunft beim Baumarkt von der Rolle kaufen, da sehe ich, was ich kaufe und nicht mehr beim Fachhandel. Leider. Trotzdem Danke