Sollte ich die Fahrpreisnacherhebung der Deutsche Bahn noch bezahlen?

4 Antworten

Hallo,

warum war denn die Erhebung nicht berechtigt? ;)

Also auf der Seite der Bahn steht ...

Zitat:

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist von 14 Tagen versäume?

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.

Quelle: [db-fahrpreisnacherhebung.de/faq/index.html#frage4]

Lt. der Bahn bekommst Du nun also eine Mahnung zugeschickt. Schaden kann es nicht, wenn Du vorher schon Geld schickst aber es kommt ja auch drauf an, um was es bei Dir geht, also was vorgefallen ist.

Die Bahn hat für Nachfragen dieser Art auch eine extra Adresse, hast Du dorthin geschrieben?

[db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakt/index.html]

Kaayseri1966 
Beitragsersteller
 11.10.2014, 18:55

Ich habe ein Schokoticket und wusste nicht dass diese Stadt nicht mehr zum VRR Gebiet gehört, da sie nur 20 km von hier entfernt liegt.

Der Kontrolleur konnte es zwar verstehen gab mir aber trotzdem nen Zettel und meinte ich soll mich vor Ort im Reisezentrum melden und dass sie vielleicht dann ein Auge zudrücken wenn ich dort meine Situation schildere, was ich aber sowieso für einen Witz hielt.

Kann deinen Link, warum auch immer nicht öffnen. Habe hier meine Email geschrieben https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/emailservice/reklamationen/index.html

mepeisen  13.10.2014, 06:53
@Kaayseri1966

Soweit du volljährig bist, ist das allerdings durchaus ein Grund für ein erhöhtes Beförderungsendgeld.

Wenn du die Forderung nun doch anerkennst, dann bezahle einfach die 40 Euro direkt an die Bahn und gut ist. Wenn danach eine Mahnung kommt - von wem auch immer - schickst du dem ne kurze Mail, dass die Forderung längst bezahlt ist und fertig. Bettel- und Drohbriefe von Inkassofirmen einfach ignorieren und abheften.

Überweise es doch einfach. Sollte dann eine Mahnung kommen, war die unnötig, da es bereits bezahlt war. Inkassobüros sind in etwa auf dem gleichen Rechtsstatus wie ein Milchmann. Die brauchst du absolut nicht ernst nehmen.

kevin1905  12.10.2014, 22:04
Inkassobüros sind in etwa auf dem gleichen Rechtsstatus wie ein Milchmann.

Einem Milchmann würde ich die Tür aber öffnen, ich mag Milch, meine Katze auch. ;-)

mepeisen  13.10.2014, 06:47
@kevin1905

Oh ja, die Katzen mögen Katzenmilch. Meine beiden kleinen Racker klettern mittlerweile gerne die Beine hoch, sobald ich die kleinen Tetrapacks auch nur schief anschaue. Habe ich noch keine Jeans an, ist das durchaus ein Aua.

Als ich aber auch am vermeintlich letzten Tag der Frist (Mittwoch 08.10.) keine Antwort erhielt, dachte ich mir ich bezahl lieber die 40€ anstatt dass noch höhere Kosten auf mich zukommen.

Das ist doch sinnentlehrend. Wenn du mit einer Forderung nicht einverstanden bist und dieser widersprichst hast du deinen Willen doch bekundet und auf einmal schwenkst du um bzw. fällst um wie ein morscher Baum?

Wenn du einer Forderung widersprichst bedeutet dies für den Gläubiger das Ende der Fahnenstange was außergerichtliche Betreibung angeht. Jeder weitere Versuch durch Mahn- oder Bettelbriefe sei es vom Gläubiger selbst, einem Inkassobüro oder einem Anwalt, die Forderung außergerichtlich zu betreiben kann eine strafbare Nötigung darstellen.

Hab jetzt total schiss dass die Tage ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen in mein Haus flattert und ich das doppelt und dreifache zahlen muss.

Die Bahn ist ein geschäftserfahrenes Unternehmen. Die Inkassokosten musst du so oder so nicht tragen (§ 254 Abs. 2 BGB).

Meine Frage ist daher: macht es Sinn die Forderung jetzt noch zu überweisen oder warte ich lieber was als nächstes passiert, da die Frist ja eh schon abgelaufen ist?

Erzähl mal lieber warum du der Meinung bist die Forderung sei falsch und mach keinen auf Halbstark. Evtl. können wir dir eine rechtliche Grundeinschätzung geben ob deine Position haltbar ist oder nicht.