Wer übernimmt Kosten bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung?
Hallo liebe gutefrage.net Nutzer,
Bei einem Unwetter und lang anhaltenden Regen hat es die Wohnung meines Vaters erwischt. Das Dach der Mietwohnung war undicht und alles ist die Wände runter gelaufen. Der Teppich war komplett durchnässt und musste entsorgt werden, Die Holzmöbel ist unten aufgequellt und das Laminat hat sich aufgeblasen. Mein Vater wandte sich mit dem Schaden an die Genossenschaft, diese schickten einen Mitarbeiter zu uns damit er sich das anguckt und vor kurzem wurde uns mitgeteilt das die Genossenschaft die Kosten für den Bodenbelag nicht übernehmen wird. Dafür gibt es ja schließlich Versicherungen. Doch meine Vater hat leider keine. Nun meine Frage.
Muss er jetzt wirklich auf den Kosten sitzen bleiben? Hat nicht die Genossenschaft dran Schuld, schließlich müssen die Dächer manchmal kontrolliert werden um solche Schäden vorzubeugen. Was können wir jetzt tun? Beweisfoto e.t.c ist alles vorhanden.
Vielen dank im Vorraus
7 Antworten
Aus Deiner Frage geht indirekt hervor, dass die Genossenschaft alles übernehmen will, nur nicht den schadhaften Bodenbelag. Also Wände renovieren, Möbel ersetzen und Teppich wollen sie demnach ersetzen. Der Bodenbelag muss erstritten werden, notfalls über Anwalt. Das ist sicher, dass das über die Schadenversicherung des Vermieters auch zu regulieren ist. Und wenn der Vermieter nicht ausreichend versichert ist, muss er trotzdem zahlen. Das ist aber besser vor Gericht zu erstreiten.
Der Vermieter haftet nur bei Verschulden. War das Dach defekt, dann hat er das zu vertreten weil er nicht rechtzeitig repariert hat. Wenn aber während eines Unwetters Dachziegel verschoben werden oder Dachpappe durch den Sturm abgerissen wird, ist das höhere Gewalt. Dann braucht der Vermieter für Schäden am Eigentum des Mieters nicht aufzukommen. Da würde dann wirklich nur die Hausratversicherung helfen. Woran lag es also? Was willst Du mit Fotos denn beweisen?
Alles was das Gebäude betrifft übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Den Rest die Hausratversicherung des Mieters. So, nun kommt es in deinem Fall dazu, dass der Mieter keine hat. So regeln die Versicherungsbedingungen es so, dass in dem Fall dann auch die Gebäudeversicheung ALLES übernehmen MUSS!! Nicht abwimmeln lassen, Widerspruch einlegen und notfalls einen Anwalt beauftragen,auch diessen Kosten sind von der Versicherung zu tragen!
Schlaumeier! Selbst so in diesem Jahr so geregelt!
So regeln die Versicherungsbedingungen es so, dass in dem Fall dann auch die Gebäudeversicheung ALLES übernehmen MUSS!!
Wie kann man denn Bitte Bedingungen einer Versicherung pauschalisieren und auf andere Anbieter übertragen?
ich habe während meiner beruflichen Laufbahn schon mit 5 verschiedenen Versicherungen gearbeitet und nie den Fall erlebt, dass eine Gebäudeversicherungen den beschädigten Hausrat reguliert. In dem bisher schlimmsten Fall ist mir vor Jahren ein ganzes Haus abgefackelt, in welchem es ein paar Mieter ohne Versicherung gegeben hat. Die haben keinen Cent von einer Versicherung erhalten. ich könnte hier diverse Policen hochladen, in denen eine Regulierung von Hausrat abgeschlossen ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierfür nicht.
Schlaumeier! Selbst so in diesem Jahr so geregelt!
Kann es sein, dass Du eine Kombi-Versicherung abgeschlossen hast?
Wenn das Dach undicht war, ist es Sache des Vermieters, den Schaden zu regulien, wenn dem Mieter obendürber die Waschmascine ausläuft, ist es dessen Sache.
Wendet euch dringend an den Mieterschutzbund, da gibts für 50 -80 Euro Jahresbeitrag qualifizierte Beratung und auch juristischen Beistand.
Im Normalfall der Vermieter ;-)
In Deutschland gibt es so was nicht.