Siphon in der Küche kaputt, wer zahlt?
Hallöchen,
Heute Nacht stand meine Küche unter Wasser, weil der Siphon in der Küche defekt ist.
Die Spülmaschine lief über Nacht und da sie das Abwasser über den Siphon unter dem Waschbecken abpumpt, war alles nass. Habe recht schnell gesehen, dass es an diesem Plastiksiphon liegt. Der Handwerker hat den Dichtungsring ausgetauscht, aber schnell sahen wir beide, dass es überall unter der Spüle tropft und alles ausgetauscht werden muss.
Nun habe ich die Küche vom Vormieter übernommen, welcher wiederum die Küche übernahm. Ich bin die Dritte Mieterin, theoretisch sogar die Vierte, die diese Küche nutzt. Neu war sie Anfang der 90er.
Laut Mietrecht.org ist der Siphon NICHT Teil der Kleinreparaturklausel aber gilt das nur für den Siphon im Badezimmer oder auch für die Küche?
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-siphon-defekt-oder-verstopft/
Hoffe ihr wisst mehr!
Liebe Grüße!
9 Antworten
Hast du direkt vom Vormieter die Küche quasi geschenkt bekommen oder war sie nur in der Küche verblieben ohne dass du mit ihm darüber eine Vereinbarung getroffen hast. Wenn er die Küche einfach dagelassen hätte (ohne dich diesbezüglich kontaktiert zu haben) wäre sie in das Eigentum des Vermieters übergangen und von ihm dir mitvermietet worden. In dem Fall wäre der Vermieter für Reparatur bzw. Ersatz auf seine Kosten verantwortlich. Du hättest sofort bei Feststellung der Undichtigkeit den Vermieter informieren müssen um weiterem Schaden vorzubeugen. Wenn die Undichtigkeit mit der folgenden Überschwemmung nun über Nacht auftrat, war das nicht möglich.
Hast du den Vermieter nun über das Geschehen informiert? Ist der Ablauf nun getauscht?
Wenn du Eigentümer bist, spielt die Kleinreparaturklausel keine Rolle. Ist aber der Vermieter de facto Eigentümer, käme eine Kleinreparaturklausel auch nicht zur Anwendung. Der Vermieter wäre aber schadenersatzpflichtig.
Den Wasserschaden könntest du über deine Hausratversicherung bzw. Haftpflichtversicherung regulieren lassen (für Schaden am Eigentum des Vermieters.
Es kommt hier also darauf an, was tatsächlich Fakt ist.
Stimmt, in deinem Fall fällt das nicht unter Kleinreparaturklausel. Denn da es deine Küche ist, musst du den Spass nun auch allein tragen. Wer denn sonst?
Nun habe ich die Küche vom Vormieter übernommen,
Deine Küche - dein Eigentum - dein Schaden. Der Vermieter hat damit nichts am Hut.
Der Siphon ist dein Eigentum, da es deine Küche ist. Von daher stellt sich die Frage wegen der Kleinreparaturklausel nicht. Was dir gehört musst du ohnehin selber zahlen.
Ist der Siphon ernsthaft deine einzige Sorge? Ich persönlich fände es wesentlich ärgerlicher für alles andere was nun drum herum kaputt gegangen ist.
Hast du den Vermieter über den Wasserschaden informiert? Ds ist wichtig, denn das Wasser könnte auch in das Mauerwerk eingedrungen sein und dort Schäden verursachen. Für diese würdest du voll haften, wenn die Feuchtigkeit nicht kurzfristig ausgetrocknet wird.
Okay, dann ist es ja nochmal gut gegangen. Wenn das Wasser nur in die Unterschränke gelaufen ist und nichts auf den Boden, dann kann auch nichts ins Mauerwerk gedrungen sein.
Für so etwas würde entweder deine Haftpflichtversicherung (sollte man unbedingt haben) oder die Gebäudeversicherung aufkommen je nach Situation. Allerdigs solltest du die Maschine nicht über Nacht der sonst wie unbeaufsichtigt laufen lassen. Denn dann könnte man dir Fahrlässigkeit vorwerfen und dann zahlt die Versicherung evtl. nicht.
Kommt drauf an.
Ist die Küche mitvermietet, ist sie "Gegenstand der Mietsache", dann muss der Vermieter für Reparatur sorgen.
Hast Du die Küche vom Vormieter abgekauft oder geschenkt bekommen, so ist es "Deine", demzufolge auch Deine Angelegenheit.
Der Ausdruck "habe die Küche vom Vormieter übernommen" lässt auf Letzteres schließen. Ergo musst Du sie auf Deine Kosten reparieren.
Aber ein Syphon kostet 10 EUR und den kann man ja selbst montieren.
Hallo AnnieAutumn6,
da Du die Küche von Deinem Vormieter übernommen hast, ist es rechtlich gesehen Deine Küche. Deshalb musst Du auch für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
Der Vermieter hat damit absolut nichts am Hut! Er hat die Wohnung ohne Küche vermietet! Sollte Dein Kleiderschrank einstürzen, gehst Du auch nicht zum Vermieter!
Ich habe es zum Glück rechtzeitig bemerkt und konnte den Wasserzufluss stoppen und alles auffangen indem ich die Blende vor den Unterschränken abmontiert habe. Falls doch noch Schäden entstehen oder entstanden sind, bete ich, dass meine Hausratversicherung dafür aufkommt. Mit BaföG ist es nicht leicht so etwas zu bezahlen.