Wer trägt die Kosten für einen Fensteraustausch bei einer Wohngemeinschaft?
Hallo, Ich wohne in einer Eigentumswohnung und möchte gerne meine Fenster erneuern lassen, da der Zustand der Fenster schlecht ist (undicht, durchhängen, sich nur durch andrücken schließen lassen). Ich habe meinen Verwalter angerufen um mich zu infomieren wer die Kosten tragen soll. Er sagte zu mir, dass die Eigentümer selbst dafür zahlen müssen. Die Teilungserklärung besagt dass bei Doppelfenster die Innenfenster zum Sondereigentum gehören. Dem Gemeinschaftseigentum gehören 18 Wohnungen an. Rücklagen hat die Wohngemeinschaft mehr als genug. Nun meine Frage sind : Wer trägt die Kosten ? Falls die Gemeischaft zahlen müsste und Sie dagegen stimmen soll ich mit einer Klage drohen ??
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Kommt drauf an.
Wenn die äußeren Flügelfenster in Ordnung sind und nur die inneren das Problem - durch Abnutzung haben - könnte es ein Streitfall sein.
Allerdings sind die Fenster wohl schon sehr alt. So dass man ggf. Anspruch auf einen Komplettaustausch hat., dann muss die Gemeinschaft bezahlen - siehe: www.juraforum.de/forum/t/dpoppelfenster-erst-sondereigentum-jetzt-gemeinschaftseigentum.99985
Besser wäre es jedoch andere Miteigentümer fragen, ob diese auch Interesse an einer Erneuerung der Fenster haben. Das erleichtert die Sache dann erheblich.
Du/Ihr musst über die Verwaltung einen entsprechenden TOP auf die nächste ETV setzen lassen - am besten mit Bestätigung, dass die Verwaltung das auch macht.
Wird der Beschluss abgelehnt, könntest Du einen Negativ-Beschlussanfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung machen. Ob dies sinnvoll/erfolgsversprechend ist, hängt von vielen Details ab. Dazu findest Du im Internet reichlich Gerichtsurteile, worauf es dann oftmals ankommt.
Wurde der Beschluss angenommen, kann die Verwaltung auch noch zusätzlich beauftragt werden, bis nur nächsten ETV entsprechende Angebote einholen zu lassen.
Besser ist es, wenn Ihr eine Mehrheit (vorab) organisieren könnt.
ach ja - es gibt auch Urteile, die sagen, wenn eine Reparatur weniger als 40 - 60 % einer Neubeschaffung kostet, dann ist eine Reparatur vorzuziehen.
Eine WEG (in einem solchen Fall - Fenster!) zu verklagen ist immer sehr risikoreich und meistens unterliegt man. Auch weil man oft einen falschen Anwalt hat.
Lass Dir lieber ein Jahr mehr Zeit und organisier Mehrheiten.
Damit wird die Eigentümergemeinschaft nicht durchkommen, denn Fenster sind heute immer gemeinschaftliches Eigentum, wie ja auch die Wohnungseingangstür nicht getrennt werden kann. Fordere den Verwalter also auf, einen Tischler mit der Kontrolle zu beauftragen und das Ding ggf. reparieren zu lassen oder eben auszutauschen. Ein Fensterbauer kann auch nicht nur einen Teil austauschen. Viel Glück.
Ist doch völlig klar., Alles was Dein Sondereigentum ist hast Du Dich drum zu kümmern und zu bezahlen. Was Gemeinschaftseigentum ist geht alle an.
Wegen was willst du denn klagen ?
Wenn ich auf der Versammlung meine Fenster zur erneuerung Vorschlage muss abgestimmt werden. Sprich die Mehrheit muss dafür sein. Was ist wenn der Fall nicht so ist. Darum geht es mir.
Dann ist das eben so. Deswegen stimmt man ja ab.
Ihr habt eine Gemeinschaftsordnung in der steht wie solche Entscheidungen gefällt werden. Und daran hält man sich.
danke für die Hilfe