Wer trägt die Kosten für einen Fensteraustausch bei einer Wohngemeinschaft?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an.

Wenn die äußeren Flügelfenster in Ordnung sind und nur die inneren das Problem - durch Abnutzung haben - könnte es ein Streitfall sein.

Allerdings sind die Fenster wohl schon sehr alt. So dass man ggf. Anspruch auf einen Komplettaustausch hat., dann muss die Gemeinschaft bezahlen - siehe: www.juraforum.de/forum/t/dpoppelfenster-erst-sondereigentum-jetzt-gemeinschaftseigentum.99985

Besser wäre es jedoch andere Miteigentümer fragen, ob diese auch Interesse an einer Erneuerung der Fenster haben. Das erleichtert die Sache dann erheblich.

Du/Ihr musst über die Verwaltung einen entsprechenden TOP auf die nächste ETV setzen lassen - am besten mit Bestätigung, dass die Verwaltung das auch macht.

Wird der Beschluss abgelehnt, könntest Du einen Negativ-Beschlussanfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung machen. Ob dies sinnvoll/erfolgsversprechend ist, hängt von vielen Details ab. Dazu findest Du im Internet reichlich Gerichtsurteile, worauf es dann oftmals ankommt.

Wurde der Beschluss angenommen, kann die Verwaltung auch noch zusätzlich beauftragt werden, bis nur nächsten ETV entsprechende Angebote einholen zu lassen.

Besser ist es, wenn Ihr eine Mehrheit (vorab) organisieren könnt.

supermanx21 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 15:01

danke für die Hilfe

chriskmuc  31.10.2014, 15:09
@supermanx21

ach ja - es gibt auch Urteile, die sagen, wenn eine Reparatur weniger als 40 - 60 % einer Neubeschaffung kostet, dann ist eine Reparatur vorzuziehen.

Eine WEG (in einem solchen Fall - Fenster!) zu verklagen ist immer sehr risikoreich und meistens unterliegt man. Auch weil man oft einen falschen Anwalt hat.

Lass Dir lieber ein Jahr mehr Zeit und organisier Mehrheiten.

Damit wird die Eigentümergemeinschaft nicht durchkommen, denn Fenster sind heute immer gemeinschaftliches Eigentum, wie ja auch die Wohnungseingangstür nicht getrennt werden kann. Fordere den Verwalter also auf, einen Tischler mit der Kontrolle zu beauftragen und das Ding ggf. reparieren zu lassen oder eben auszutauschen. Ein Fensterbauer kann auch nicht nur einen Teil austauschen. Viel Glück.

Ist doch völlig klar., Alles was Dein Sondereigentum ist hast Du Dich drum zu kümmern und zu bezahlen. Was Gemeinschaftseigentum ist geht alle an.

Wegen was willst du denn klagen ?

supermanx21 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 14:47

Wenn ich auf der Versammlung meine Fenster zur erneuerung Vorschlage muss abgestimmt werden. Sprich die Mehrheit muss dafür sein. Was ist wenn der Fall nicht so ist. Darum geht es mir.

Effigies  31.10.2014, 20:48
@supermanx21

Dann ist das eben so. Deswegen stimmt man ja ab.

Ihr habt eine Gemeinschaftsordnung in der steht wie solche Entscheidungen gefällt werden. Und daran hält man sich.