Wer trägt die Kosten einer neuen Wasserleitung bis Grundstücksgrenze?
Mein Grundstück verfügt noch nicht über eine Wasserversorgung. Die Zufahrt führt von einer Hauptstraße über einen öffentlichen Weg der Gemeinde zum Grundstück (ca. 100m). Wer trägt die Kosten für diese 100m, ich oder das Wasserversorgungsamt?
4 Antworten
Das steht in der Gemeindesatzung. Oft ist es nämlich so, das die Gemeinde die Kosten trägt und sich es dann von den Anwohnern wieder holt. Wir hatten hier den Fall, das die Gemeinde den Kanal ausbauen musste, weil ein Wohngebiet erschlossen wurde. Da mussten dann die Anwohner der Straße den neuen Kanal für die Bewohner des neuen Wohngebiets zahlen. So etwas ist natürlich spitze....
Hausanschlusskosten sind eigentlich Sache des Besitzers, die öffentlichen Leitungen bezahlt ja das Versorgungsunternehmen.
Stimmt, die Kosten für einen Anschluss richten sich nach Grundstücksfläche, Geschossfläche des Hauses und nach Leitungslänge ab Grundstücksgrenze. Ich habe aber keinen Hinweis auf die Leitungslänge bis zum Grundstück gefunden. Bei den Wasseranschlusskosten ist meines Wissens auch das Legen der Leitung bis Grundstücksgrenze inbegriffen, oder irre ich mich?
Meistens der Wasserversorger. Als bei mir in der Gegend kenn ich das nur so, warum sollte es woanders dann groß anders sein.
Frage das am besten beim Wasserwerk nach.....