Haus-Wasseranschluss erneuert, wer bezahlt?
Auf meinem Grundstück war die Wasserversorgungsleitung undicht. Laut Versorger war sie nicht zu reparieren. Sie musste erneuert werden. Ich soll das jetzt bezahlen. Bei einer Reparatur hätte die Gemeinde die Kosten getragen.
Ist das so in Ordnung?
4 Antworten
Leitungen, welche zur Erschließung eines Grundstücks dienen, fallen in das Eigentum des Grundstückseigentümers, auf dem sie sich befinden. Das gilt übrigens auch für Leitungen, die zur Erschließung anderer Grundstücke über fremden Grund geführt wurden.
Laut Versorger war sie nicht zu reparieren.
Pech. Wobei sich schon die Frage stellt, wie alt die Leitung war respektive welches Schadenereignis das verursacht hat.
Sie musste erneuert werden. Ich soll das jetzt bezahlen.
Ein Fall für die VGV. So man denn eine vernünftige abgeschlossen hat.
Bei einer Reparatur hätte die Gemeinde die Kosten getragen.
Richtig. Unterhalt fällt zu Lasten des Betreibers/Versorgers, Ersatz nicht.
Diese Verfahrensweise ist mir geläufig.
Um zu prüfen ob es im Einzellfall zulässig ist müsste man die aktuelle Abwassersatzung, ggf. die früher geltende Abwassersatzung und eventuelle Vereinbarungen prüfen, die der Voreigentümer mit dem Wasserversorger / Gemeinde geschlossen hat.
Wie die Kollegen zur Antwort Golfgottheit alle schon richtig geschrieben haben, trägst Du selbst das finanzielle Risiko an den Leitungen auf dem gesamten Grundstück.
Eine vernünftige Wohngebäudeversicherung sollte diese Gefahr aber tragen
Dein Grundstück, Dein Haus, Dein Problem, Deine Rechnung.
So einfach? Die Wasserleitung ist nicht meine. Sie gehört bis hinter die Uhr im Keller meines Hauses dem Versorger.