Darf ich einen Schornstein über die Grundstücksgrenze bauen?
unser Haus steht direkt auf der Grundstückgrenze, wir können aber nur an dieser Stelle einen Schornstein anbauen. Besteht hier die Chance das dies erlaubt wird? Auf der anderen Seite der Grenze befindet sich eine Zufahrt zu einem Grundstück, welches aber nicht mehr bewohnt ist. Besteht hier die Möglichkeit, dass man eine Sondergenehmigung für den Bau des Schornsteins bekommt?
Kann mir die Gemeinde so etwas genehmigen, oder muss ich da an das Bauamt wenden??
6 Antworten
dafür müsste der Nachbar einverstanden sein - und das muss er nicht
Zuständig ist das Bauamt
Also kann ich nicht vielleicht eine Sondergenehmigung durch die Gemeinde bekommen?? Da durch den Schornstein niemand beeinträchtig wird.
Und der Schornsteinfeger war auch schon da und hatte auch kein Veto eingelegt...
Zuständig für eine Erlaubnis ist IMMER der Grundstückseigentümer . Ohne ihn geht gar nichts.
Die Erlaubnis immer schriftlich anfertigen um späteren Streit auszuschließen.
Danach kannst du zum Bauamt gehen und den Bau beantragen.
... aber jeder Schornstein kann durch das Haus gebaut werden. Da kann aber etwas nicht stimmen.
Und fremder Leute Grundstücke einfach mal so bebauen geht bei uns zumindest nicht.
erst mal muss der eigentümer des anderen grundstückes da zustimmen
Ich würde mir auf jedenfalls das alles schriftlich vom Nachbarn bestätigen lassen.Selbst wenn das Grundstück nicht bewohnt ist,gibt es da trotzdem jemanden,dem das Grundstück gehört.
Jetzt baust du deinen doppelwandigen Schornstein dort an,und später kommt der Besitzer und du baust alles wieder zurück!
Besteht denn keine andere Möglichkeit mit dem Schornstein?
auf eienr zufahrt wird der eigentümer (gemeinde) sicher keinen schornstein genehmigen.
auch nicht, wenn der Schornstein erst ab einer Höhe von ca. 2,20m vom Boden her anfängt, so das man dort mit einem Auto oder Transport vorbei kommt?
Es handelt sich um ein Schornstein für einen Pelletofen
das angrenzende Grundstück ist eine Zufahrt (quasi Straße) zu einer Hofeinfahrt. Das Grundstück ist aber nicht mehr bewohnt.