Wer trägt die Kosten ,wenn eine Hausverwaltung eingesetzt wird.
Hausverwaltung durch vermieter eingesetzt
12 Antworten
Im Kölner Stadtanzeiger war heute zu lesen:
"Verwalterkosten dürfen aber ebenso wenig auf die Mieter umgelegt werden wie Aufwendungen für Reparaturen, die der Vermieter im Laufe des Jahres getragen hat. Auch die Beiträge zu seinem Grundeigentümerverband stehen auf der Verbotsliste, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund."
Damit dürfte die Frage klar beantwortet sein.
Werden diese Kosten im Mietvertrag nämlich nicht als Verwaltungskosten ausgewiesen, sondern als „zusätzlicher Mietbestandteil“ bzw. als „Teil der Nettokaltmiete“, sehen die Gerichte diese Umwälzung der Kosten auf den Mieter als zulässig an (z. B. LG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.95, Az. 21 S 182/95). Hierzu kann im Mietvertrag die unten stehende Musterformulierung genutzt werden, bzw. ergänzend darin sinngemäß einfach die Ziffer 2:
Musterformulierung
„Der Mieter hat monatlich, bis jeweils zum 3. Werktag folgende Zahlungen zu leisten:
1) Die Nettokaltmiete in Höhe von (…) €
2) Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von (…) € als zusätzlicher Mietbestandteil
3) Vorauszahlungen auf die Betriebskosten in Höhe von (…) €.“
Dieser „Trick“ bringt jedem Vermieter bares Geld. Der „Trick“ bei dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die Verwaltungskosten nicht als Betriebskosten vereinbart werden.
Diese Umgehung der Betriebskostenverordnung macht es aber erforderlich, dass die Verwaltungskosten vor Abschluss des Mietvertrags als Pauschale kalkuliert werden müssen. Denn eine spätere Erhöhung der Kosten bzw. die nachträgliche Einbeziehung weiterer Verwaltungskosten ist dann nicht mehr möglich.
Eine Hausverwaltung wir vom Vermieter finanziert! L.G.Elizza
Die Kosten für die Hausverwaltung sind grundsätzlich vom Vermieter / Eigentümer zu tragen. Frage ist nur, inwieweit diese Kosten auch auf die Miete umgelegt werden kann.
Diese Frage stellt sich nicht, weil HV-Kosten immer der Auftraggeber/Eigentümer trägt.
Kosten der Hausverwaltung sind allein Sache des Vermieters.
Anders sieht es bei einem Hausmeister aus. Diese Kosten dürfen, wenn vertraglich vereinbart, umgelegt werden.