Wer trägt das Transportrisiko beim Online Versand von Privatverkauf eines gebrauchten Artikels?
Ich brauche noch hilfreiche Antworten zu meinem Problem,was mich verzweifeln lässt.
Ich habe als privater Ebayverkäufer einen gebrauchten!!!! Kerzenhalter verkauft und darunter geschrieben,kein Umtausch,Rückgabe oder Garantie!
Ich habe einen sehr stabilen Karton genommen,Luftposterfolie usw.sicher verpackt und mit HERMES versndet.
Dennoch kam das Paket zerdrückt an beim Kunden.Es war äußerlich zu sehen,das es zerdrückt ist.Vieleicht ist etwas drauf gefallen beim stapeln.
Leider hat es die Käuferin,dennoch entgegengenommen,obwohl sie sah,das es zerdrückt ist und hat KEINE SCHADENMELDUNG bei Übergabe gemacht!!
Nun droht sie mir mit Konsequenzen,wenn ich nicht bis 20.November das Geld zurücküberweise,Warenwert + Porto.
Sie hat mir auch Fotos gesendet von dem zerbrochenen Kerzenhalter.
Was soll ich jetzt tun?Ich kann doch nichts dafür das es auf dem Transportweg kaputt ging.Muß ich ihr den Warenwert erstatten MIT oder OHNE Porto?Schließlich habe ich die Portokosten ja ausgegeben um es an sie zu versenden.
Oder liegt das Transportrisiko beim Käufer,weil ich privater Verkäufer bin und einen gebrauchten Gegenstand verkaufte?Darf sie mir eine Frist setzen zurZahlung?
P.S. Schadenmeldung habe ich schon gemacht an Hermes aber keine Antwort,aber die Käuferin will das Geld bis 20.November.
4 Antworten
Nur net hudle, wie man in Süddeutschland sagt.
Deine Haftung als Privatversender erlischt mit der Übergabe an den Frachtführer.
Eine Beantstandung eines Transportschadens muß der Empfänger bei Empfang abgeben (so ist das jedenfalls die Regel, und das dürfte bei Hermes nicht anders sein).
Du bist aus der Nummer raus (Gefahrenübergang nach § 447 BGB) Die Empfängerin kann versuchen, sich mit Hermes zu einigen (was garantiert nichts wird, weil sie nicht sofort bei Zustellung reklamiert hat). - Sie bleibt sebst auf dem Schaden sitzen, außer sie kann schlüssig beweisen, daß Du unsachgemäß verpackt hast; dann bist Du wieder in der Uhr wegen § 433 BGB.
In aller Regel behaupten DHL, DPD und wie sie alle heißen, die Ware sei unsachgemäß verpackt gewesen.
Mag in Deinem Fall vielleicht sogar so gewesen sein. Aber da durch die beanstandungslose Annahme der Beweis mittlerweile fehlt, bist aus der Nummer razu.
War der Versand versichert oder nur ein Päckchen?
Wenn der Versand versichert war ist es das Problem von Hermes man zahlt ja auch dafür. Nachweislich ist es ja ausreichend verpackt worden, Luftpolsterfolie ect.
Wollte die Käuferin keinen versicherten Versand bezahlen sondern nur Päckchen ist es ihr Pech. Nicht verrückt machen lassen und ihr sagen Hermes ist informiert das Dauert nun mal. Die müsste sich sonst einen Anwalt nehmen und einen Zivilprozess anstreben. Das wäre bei der Summe sehr wahrscheinlich lächerlich und nicht realistisch. Also nicht verrückt machen lassen. Sie hat eine große Teilschuld ein kaputtes Paket annehmen ohne sich etwas schriftlich geben zu lassen von Hermes ... Dummheit schützt vor Strafe nicht. Sie ist verständlich sauer wärst du in dem Fall bestimmt auch. Die Frist ist erst mal ok aber noch nicht verbindlich für dich da es über Dritte (Hermes) geht.
Danke für die Info wieder was gelernt. Ich schicke immer per DHL da ist es etwas anders ;)
Zunächst einmal liegt das Transportrisiko bei dir. Du hast so weit alles richtig gemacht.
Was die Empfägerin offensichtlich nicht wußte: Kommt ein Paket schon beschädigt an, kann sie entweder die Annahme verweigern, oder aber vor den Augen des Boten das Paket öffnen, um den Inhalt zu kontrollieren.
Verpaßt sie alle Möglichkeiten, einen möglichen Schaden aufzudecken, geht das Risiko auf sie über.
So weit die rechtlichen Fakten.
Wenn ich Ware als Selbständiger bestelle und erst nach Öffnen der Pakete feststelle, daß etwas kaputt ist, ist mein Händler sehr kulant und schickt mir Ersatz. Müsste er rein rechtlich nicht machen.
Ersatz fällt in deinem Fall aus. Du könntest dich jetzt umgehend mit Hermes auseinandersetzen, aber die Chancen auf Erfolg sind gering, weil der Fehler nicht bei dir, sondern bei der Empfägerin liegt.
Ganz ehrlich? Ich würde sie auflaufen lassen. Das ist Lehrgeld, daß jeder mal im Leben zahlen muß.
Schreib ihr, da sie ihrer Mitwirkungspflicht (sichtbarer Schaden nicht bei Übergabe reklamiert) nicht nachgekomnen ist, muß sie sich gedulden, bis HERMES eine Kostenübernahme zusagt.
Wenn HERMES nichts übernimmt, bekommt sie von dir NICHTS; das hat aber nichts mit deinen eBay Verkaufsbedingungen zu tun.
Falls sie den Fall an eBay meldet, musst du die HERMES Versandnummer an eBay melden, ggf. noch den Sachverhalt schildern und hoffen, daß eBay dann auch zu deinen Gunsten entscheidet.
HERMES Päckchen sind mit 50€ oder gegen Aufpreis mit 500€ versichert.