Auf Ebay was verkauft, Käufer behauptet jetzt Ware ist defekt und droht mit Anzeige was soll ich tun?
Hallo ich habe vor kurzem auf ebay eine gebrauchte Uhr von Esprit verkauft. Da ich diese nicht mehr getragen habe Sie aber zum rum liegen zu schade war, dachte ich mir die stell ich auf ebay ein. Habe die Uhr fotografiert und nach bestem Wissen beschrieben und auch dazu geschrieben das Sie kleine Kratzer hat und die Batterie ausgetauscht werden muss. Die Uhr hat neu 149€ gekostet Verkauft wurde diese für 46€ sofortkauf mit Preisvorschlag. Habe die Uhr im Karton in der Geschenkbox verschickt und noch ordentlich Papier mit rein damit die nicht im Karton herumfliegt. Ich biete auch auf Wunsch versicherten Versand immer mit an. Die Käuferin wollte es aber als normales Päckchen. Jedenfalls bekam ich nun eine Nachricht das die Uhr defekt ist, der Zeiger dreht sich angeblich einfach und die Käuferin behauptet ich hätte davon gewusst. Das stimmt aber so nicht, ich würde niemals etwas kaputtes verkaufen. Das würde ich gleich entsorgen. Jedenfalls frag ich mich ob es möglich ist das dies beim Versand passieren konnte? Die Käuferin möchte nun die Uhr zu mir schicken und natürlich dafür die Kosten und die 46€ haben. Ich hab dann die Defekte Uhr dafür wieder? Mir wäre das aufgefallen beim fotografieren der Uhr wenn da was am Zeiger nicht in Ordnung gewesen wäre. Ich weiß nicht was ich nun machen soll, da sie mir droht mich anzuzeigen? Kommt sie damit überhaupt durch, ich bin mir echt keiner Schuld bewusst, da ich alles korrekt beschrieben habe. Und die Uhr vor dem Versand nicht defekt war, wie soll ich das beweisen.
Habe bisher nur gute Erfahrungen auf ebay gemacht und jetzt sowas:(
Wäre froh wenn mir wer einen Ratschlag geben könnte.
Danke
13 Antworten
Ist halt der klassische Ebay-Streit. Ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass die wegen 46 Euro einen Rechtsstreit anfängt. Wenn doch, ist es halt eine Aussage gegen Aussage Nummer. Ich würde, weiterhin darauf bestehen, dass die Wahre in einwandfreiem Zustand versendet wurde. Die Verwantwortung für den Versandweg, trägt der Käufer, also hast du kein Problem. Hätte sie halt die 3 € Aufpreis für die Versandversicherung bezahlen sollen.
Du hast natürlich Recht, aber laut Fragesteller wurde der Artikel in der Originalverpackung versendet und noch mit Papier etc. gepolstert. Wenn die bei der Zustellung mit den Paketen herumwerfen, kann immer etwas kaputt gehen, dafür gibt es die Versandversicherung. Das wollte der Käufer nicht, also hat der Verkäufer, meiner Meinung nach, sein Möglichstes getan.
Ja so sehe ich das auch! Die Zeiger sind auf allen Bildern gleich ich kann mir das nicht erklären, ausser es ist beim Versand passiert!
Die Käuferin wollte es aber als normales Päckchen.
Das stellt sich mir die Frage, ob die Käuferin per Paypal oder Überweisung gezahlt hat.
Ich weiss nicht, ob die Uhren von Esprit jeweils eine eigene Nummer haben und diese dann auch noch von Dir notiert wurde (meine Uhren haben Nummern, sind allerdings auch älter, zeitloser und nicht von Esprit).
Im Falle der Paypal-Zahlung wird die Käuferin von Paypal das Geld erstattet bekommen, dafür sorgt das ebay-Käuferschutzversprechen:
http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Wenn dem so ist, kannst Du nur hinterher zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen und Dein Geld fordern und / oder Deine Uhr zurückfordern (falls Du eine Seriennummer hast, kannst Du ja sicher sein, dass es Deine Uhr ist). Dann gehe ich von vorneherein von üblen Absichten der Käuferin aus, da sie unversicherten Versand gewählt hat.
Hat sie per Überweisung gezahlt, kannst Du mit der Seriennummer ebenfalls eine Rücknahme bzw. Nachbesserung anbieten. Du bist in der Gwährleistungspflicht und hast das Recht die Uhr zweimal nachzubessern.
Allerdings mit leerer Batterie eine "funktionierende" Uhr zu verkaufen, ist bodenloser Leichtsinn. Die Uhr hätte auch nach Einsetzen einer neuen Batterie (bei meinem Uhrmacher EUR 7,00) stehenbleiben können. Uhren verharzen und sollten regelmäßig von Fachleuten gereinigt werden. Es lag an Dir, die Funktionsfähigkeit der Uhr vor Verkauf zu prüfen.
Hallo Ladyinred88,
ideal wäre es natürlich, wenn du einen Zeugen hast, der dir bestätigen kann, dass die Uhr vor dem Verpacken in das Paket noch funktionierte bzw. sich der Zeiger nicht lose hin und herbewegt hat und sie beim Versand ausreichend geschützt war.
Das würde dir am schnellsten aus der Misere helfen.
Anderenfalls steht Aussage gegen Aussage.
Es hilft auch oftmals ein kurzer Blick in die Bewertungen des Käufers, eventuell versucht er des öfteren über diese Masche an kostenlose Produkte zu gelangen.
Bewertungen habe ich erst 14 als Verkäufer, Zeugen gibt es keine ich wusste ja zuvor nicht was da auf mich zukommt! Leider
Nicht deine Bewertungen, die des Käufern..
Du hast gesagt du hast Bilder gemacht, eventuell würden die auch helfen, zu beweisen, dass der Zeiger nicht lose war.
Wäre es lose, würde er immer nach unten zeigen.
Auf allen Fotos ist 8 min vor 10 und Sekunden auch immer Gleich!
Ich hätte die Batterie vor dem Verkauf selbst getauscht. Wie konnstest du ohne Batterie wissen, dass die Uhr nicht defekt ist? Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zurückzunehmen. Zumal Papier auch keine richtige Verpackung ist. Wenn der Käufer mit PayPal gezahlt hat, holt ersich sein Geld alleine wieder.
Die Uhr war in der Geschenkbox mit Schaumstoff drinnen, aussen Papier im festen Schuh Karton.
Am Besten, Du meldest das bei Ebay. Ich hatte mal sowas Ähnliches mit einer Wiege.. Es hat ein bisschen gedauert, bis das geregelt war, aber Ebay hat mir da enorm geholfen.
Ich musste das Geld nicht erstatten und der Käuferin wurde sogar eine Art Verwarnung ausgesprochen bitte bei der Wahrheit zu bleiben. Sie hat nicht damit gerechnet, dass Ebay auch nochmal Fotos von ihren Beanstandungen wollte. Da kam es dann raus, dass sie sich das Geld erschleichen wollte. Sie wollte die Hälfte des Betrages zurück, weil dies und jenes kaputt/nicht ok sei.
Also, wende Dich an Ebay. Die rufen Dich auch zurück. Da gibts eine Service-Nummer.
Danke an ebay hab ich schon geschrieben, warte noch auf eine Antwort.
"Aussage gegen Aussage" gibt es im Zivilrecht nicht.
Hier gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muss etwas beweisen bzw. den ersten Anschein widerlegen.
Nicht pauschal. Für eigene Verfehlungen (schlechte Verpackung, mangelhafter oder fehlender Inhalt) haftet immer noch der Verkäufer