Ist eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung möglich?

8 Antworten

Hallo!

Arglistige Täuschung ist an sich kein Straftatbestand, daher käme allenfalls eine Anzeige wegen Betruges in Betracht.

Der Ausdruck bezieht sich auf den § 123 Abs. 1 BGB, wonach du den abgeschlossenen Vertrag anfechten kannst.

Dies läuft allerdings auf eine Zivilklage hinaus. Angesichts des geringen Streitwertes eher nicht zu empfehlen.

VG

Nein, wohl kaum. Wenn man gebrauchte Artikel kauft, muss man schon davon ausgehen, dass sie Gebrauchsspuren aufweisen. Allerdings lohnt es sich immer, den zu verkaufenden Artikel und seine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen genau zu beschreiben und daruf hinzuweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, somit Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind. Aber arglistige Täuschung kann sie dir wohl nicht vorwerfen.

Ich denke nicht, dass sie sich bei der Polizei lächerlich machen würde. Betrug ist nun einmal Betrug. Fragen kostet nichts.

Auf zivilrechtlicher Seite sieht es m. E. anders aus. Ein Rechtsbeistand kostet und würde ihr wohl von einer Klage angesichts des geringen Betrages abraten.

Nein, würde die nicht.

Das ist ja lächerlich. Mach dir keine Sorgen, damit hat die nur gedroht. Wegen 20€ steht kein Richter auf, glaub mir. Und ohne Beweise usw. Auch jeder Anwalt lehnt so einen Auftrag ab. Garantiert. Lehn dich zurück, die macht nur Bhu.