Ist eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung möglich?
Ich habe auf Kleiderkreisel eine gebrauchte Lederjacke verkauft. Ich habe dazu den schlechtesten Artikelzustand, den man wählen konnte angegeben. Dabei stand "der Artikel enthält Gebrauchsspuren". Fotos von der Jacke waren ebenfalls zu sehen. Nach über einer Woche schreibt mir die Käuferin, dass ich sie belogen hätte und sie ihr Geld (inklusive Versand) zurück möchte. Auf einen Kompromiss wollte sie sich nicht einlassen. Nun droht sie mir mit einer Anzeige. Ihr einziger "Beweis" sind Fotos, die sie von der Jacke gemacht hat. Einen Beweis der belegen würde, dass ich den Artikel als makellos beschrieben hätte (was ich nie getan habe) kann sie nicht vorweisen. Es geht hierbei um 20€ inklusive Versand. Würde sie mit einer Anzeige bei der Polizei durchkommen?
8 Antworten
Hallo!
Arglistige Täuschung ist an sich kein Straftatbestand, daher käme allenfalls eine Anzeige wegen Betruges in Betracht.
Der Ausdruck bezieht sich auf den § 123 Abs. 1 BGB, wonach du den abgeschlossenen Vertrag anfechten kannst.
Dies läuft allerdings auf eine Zivilklage hinaus. Angesichts des geringen Streitwertes eher nicht zu empfehlen.
VG
Danke für die Antwort. Ich als Verkäuferin werde keine Zivilklage einreichen. Es geht eher darum ob die Käuferin mit einer Zivilklage erfolg haben könnte. Sie behauptet ja ich hätte sie betrogen. Als "Beweis" hat sie Fotos von der Jacke gemacht. Allerdings hat sie keine Fotos die ich reingestellt hatte (auf denen die Mängel zu sehen waren), auf denen man einen Unterschied sieht.
Nein, wohl kaum. Wenn man gebrauchte Artikel kauft, muss man schon davon ausgehen, dass sie Gebrauchsspuren aufweisen. Allerdings lohnt es sich immer, den zu verkaufenden Artikel und seine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen genau zu beschreiben und daruf hinzuweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, somit Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind. Aber arglistige Täuschung kann sie dir wohl nicht vorwerfen.
Danke für die Antwort! Ich habe in meinem Profil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Ich wäre sogar bereit gewesen einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten damit die Käuferin endlich Ruhe gibt. Aber nachdem sie mit rechtlichen Konsequenzen droht kann sie das vergessen. Lg
Ich denke nicht, dass sie sich bei der Polizei lächerlich machen würde. Betrug ist nun einmal Betrug. Fragen kostet nichts.
Auf zivilrechtlicher Seite sieht es m. E. anders aus. Ein Rechtsbeistand kostet und würde ihr wohl von einer Klage angesichts des geringen Betrages abraten.
Ach sorry, hatte die Frage falsch gelesen. Ich dachte, die Autorin hätte die Jacke gekauft. Nehme alles zurück. Einfach nicht reagieren!
Nein, würde die nicht.
Das ist ja lächerlich. Mach dir keine Sorgen, damit hat die nur gedroht. Wegen 20€ steht kein Richter auf, glaub mir. Und ohne Beweise usw. Auch jeder Anwalt lehnt so einen Auftrag ab. Garantiert. Lehn dich zurück, die macht nur Bhu.