Muss man eine auf eBay von privat verkaufte gebrauchte Jacke zurücknehmen, wenn der Käufer behauptet, er hätte eine neuwertige Jacke erwartet?
Eine Käuferin aus Spanien hat per Sofort-Kauf eine gebrauchte Daunenjacke gekauft und per Paypal bezahlt. Nun behauptet sie, die Jacke würde der Beschreibung nicht entsprechen, weil sie nicht "neuwertig" und nicht "kaum getragen". Beides habe ich aber auch nicht in der Artikelbeschreibung behauptet. Wie hoch stehen die Chancen, dass die Käuferin trotzdem Recht bekommt und ich den Artikel inklusive Porto zurücknehmen muss?
6 Antworten
Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man AGB als gelesen und akzeptiert anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.
Entscheidend ist nicht das, was du nicht geschrieben hast, sondern das, was in der Artikelbeschreibung wirklich steht.
Unter "Artikelmerkmale" > "Artikelzustand" muß eindeutig gebraucht stehen. Dann kann auch niemand auf die Idee kommen, einen neuwertigen Artikel zu erwarten.
Meiner Meinung nach hast du dich wahrscheinlich bei den wichtigsten Stellen der Artikelbeschreibung entweder in Schweigen gehüllt oder dich nicht eindeutig geäußert.
Das zu prüfen, obliegt jedoch Paypal.
Dann wird Paypal wohl hoffentlich auf deiner Seite stehen, weil der Artikel der Beschreibung entspricht. Da ich gerade was bei ebay suche, habe ich auch festgestellt, dass viele Verkäufer im Text nochmals darauf hinweisen, dass der Artikel nicht neuwertig ist. - Also gibt es offenbar immer mehr Kunden, die "hauptberuflich" reklamieren....
Ich bin gespannt. Da ich nicht regelmäßig auf eBay verkaufe, war mir diese Problematik nicht bekannt.
Anmerkung in eigener Sache:
Ich habe eben von eBay die Nachricht bekommen, dass der Fall geschlossen wurde. Es wird keine Rückerstattung an den Verkäufer veranlasst.
Wie hoch stehen die Chancen, dass die Käuferin trotzdem Recht bekommt
100%
Beides habe ich aber auch nicht in der Artikelbeschreibung behauptet
Möglicherweise aber in der Zusammenfassung (also dort, wo man den Zustand per Klick auswählen muss)
Recht hat sie wohl nicht, aber Dein Geld bist Du vermutlich - dank PayPal - trotzdem los ...
Es steht eindeutig "gebraucht". Deswegen bin ich auch verwundert, dass die Käuferin die Behauptung aufstellt.