Ebayverkauf: Paket ist zurückgekommen - wer zahlt?
Hallo! Ich habe vor kurzem mein altes Autoradio bei Ebay verkauft (also ein normaler Privatverkauf) und dem Käufer direkt nach Zahlung als Hermes-Paket zugesendet. Nun kam das Paket jedoch wieder zurück, weil Hermes den Käufer mehrfach nicht angetroffen hat. Ich hatte mich daraufhin mit dem Käufer kurzgeschlossen und er teilte mir mit ich solle das Paket nochmal auf meine Kosten an ihn versenden. Das sehe ich aber nicht wirklich ein, denn ich kann ja nichts dafür, das der Käufer nicht zu erreichen war. Wie sieht hierbei die Rechtslage aus, bin ich dazu verpflichtet oder muss der Käufer mir den nochmaligen Versand bezahlen?
Vielen Dank schonmal! Gustavo
11 Antworten
Die Versandkosten trägt immer der Käufer. Es sei denn es ist was anderes Ausgehandelt worden. Wenn das Paket zurückkommt nur weil der Käufer etwas schusselig war oder schlichtweg zu faul an den Zeiten das Paket Abzuholen so ist das sein Problem. Du kannst als Verkäufer verlangen das er die Kosten für den Versand übernimmt. Also wenn das Paket nochmals verschickt werden soll ,dann soll der Käufer gefälligst die Versandkosten erneut berappen denn für die Dummheit des Käufers bist du nicht Verantwortlich.
die kosten für den zweiten versand muß der käufer selbst tragen, da er ja nicht erreichbar war... ich würde den fall unabhängig davon auch bei ebay melden, damit du dort auch auf der richtigen seite bist... nicht das er dir dann eine negativ bewertung wegen nicht erfolgtem versand nach zahlung geben kann...
Gem. § 447 (1) BGB geht mit Abgabe des Paketes die Gefahr auf den Käufer über. Kann die Sendung gleich vier Mal nicht zugestellt werden, fällt das in sein Verschulden.
Biete ihm an, für Überweisung der Portkosten von 3,80 € das Paket im Hermes-Stützpunkt seiner Wahl zuzustellen ("shop2shop"), wo er es jederzeit direkt abholen kann oder er möge es nach Terminvereinbarung selbst bei dir abholen.
G imager761
Den Versand muß er selbst zahlen - wie du schon sagst, ist es ja nicht dein Verschulden, daß er nicht erreichbar war. Du hast nachweislich pünktlich geliefert, er hätte die Möglichkeit, eine Alternativadresse anzugeben - Hermes hinterlässt ja Nachrichten, wenn sie versucht haben, zuzustellen. Da du ja nachweisen kannst, daß du alles richtig gemacht hast (Hermes-Sendungsverfolgung etc.), hast du da auch nicht wirklich was zu befürchten.
hallo, es kommt darauf an, ob die Lieferadresse korrekt war. Hast DU da einen fehler gemacht, mußt DU aufkommen. War die Adresse korrekt und damit der Käufer schuldhaft, muß er die Kosten tragen