Hallo,
ich versende über Hermes regelmäßig Pakete von Artikeln, die ich privat bei Amazon oder eBay verkaufe. In der Vergangenheit sind durch Hermes leider zwei Pakete abhanden gekommen, dass heißt, sie sind auf dem Versandweg abhanden gekommen. Der Wert des Inhaltes lag bei über 600,-Euro. Hier hat Hermes den Schaden bis zu einem Höchstbetrag von 500,-Euro anstandslos ersetzt und mitgeteilt, selbst als der Warenwert über 500,-Euro lag, dass man grundsätzlich nur 500,-Euro auszahlen würde. Letztens ist wieder ein Paket abhanden gekommen und nun erhielt ich den Hinweis, dass Hermes eine Haftung für Pakete ablehnt, dessen Warenwert über 500,-Euro liegt. Diese Tatsache ist in den AGBs von Hermes auch tatsächlich vorhanden, allerdings ging ich davon aus, dass man dann höchstens mit 500,-Euro haftet, selbst wenn der Wert höher lag, da es in der Vergangenheit durch Hermes auch so gehandhabt wurde.
Das Problem ist jetzt, dass mich der Käufer zur Rückzahlung aufgefordert hat, weil Hermes den Schaden nicht ersetzt und er der Meinung ist, dass BGB § 447 Abs. 1 in diesem Falle nicht greifen würde.
Meine Frage daher, gibt es irgendwo ein Urteil oder eine Regelung, dass Hermes doch für mindestens 500,-Euro haften muss, auch wenn eine Beförderung der Pakete mit einem höheren Wert ausgeschlossen wurde? Das Paket wurde ja trotzdem befördert und in der Vergangenheit hat Hermes auch gezahlt. Zweite Frage: Kann ich mich trotzdem auf BGB § 447 Abs. 1 berufen oder findet der hier keine Anwendung, weil das Paket laut Hermes nicht bedingungsgerecht im Sinne deren AGBs war?