wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?
ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...
sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.
nach 4 jahren, trennen sich die beiden.
kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?
ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?
sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?
oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?
natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )
danke für euere meinung.
4 Antworten
Die Leistungsempfängerin selbst, hat dann ja vier Jahre lang unrichtige Angaben SCHRIFTLICH gemacht. Wenn sie also versucht, da jetzt etwas "herauszuschlagen", wird ihr das nicht gut bekommen.
du redest dummes zeug
nein da passiert garnichts. die leistungsbezieherin hat sich getrennt und die geschichte ist eh vorbei. es gibt keine beweise für eine beziehung offiziell, also wird auch nix passieren.
sollte er im nachhinein versuchen stress für sie beim amt einzulegen, dann wird es ihr möglich sein anzeigen wegen verleumdung etc zu machen und ihn strafrechtlich zur verantwortung ziehen.
keiner ist belangbar. im leistungsbezug und zusammenlebend, wäre die frau belangbar. sie müsste beweisen das es keine bg ist und das können die meisten nicht und das hält auch meistens nicht vor gericht stand.
Das Problem ist, dass ihr als Liebespaar 4 Jahre zusammen gewohnt habt. Das wird vom Amt sicher als Vermutungstatsache eingestuft. Seit der Reform von 2007 hat eine Beweisumkehr stattgefunden. Das Amt muss nur eine berechtigte Vermutung haben und ihr müsst dann beweisen, dass es nicht so war wie das Amt vermutet.
Diese Beweisumkehr wurde eingeführt, weil viele eine Beziehung haben, aber nicht vor dem Amt und es dem Amt fast unmöglich ist die Beziehung zu beweisen. Genau wie ihr halt.
was aber nicht die frage beantwortet - wer schuld hat. und wenn er nicht für sie einstehen kann oder möchte - kann das kein amt der welt einfordern! also wer hat schuld ? ps: es geht nicht um mich! :)
Natürlich kann das ein Amt einfordern. Was meinst du, warum ich nicht mit meiner Freundin zusammen wohne?
Sobald man eine Bedarfsgemeinschaft bildet kann das Amt den erwerbstätigen Partner mit verrechnen. Bei Liebesbeziehungen geht man davon aus, dass es immer eine Bedarfsgemeinschaft ist.
aber : 1. wer ist schuld - wer muss also notfalls bezahlen. SIE oder ER . und 2. wie bildet man eine bedarfsgemeinschaft - es kann nicht ausreichen , das jemand anderes so etwas unterstellt. da könnte doch jede xbeliebige wg-dame irgend einem anderen in einer wg so etwas unterstellen und er müsste ab dem zeitpunkt für sie zahlen ???
Ihr habt euch im Zweifel beide strafbar gemacht, wenn ihr dem Amt eine Liebesbeziehung verschwiegen habt. Ihr habt beide Geld vom Amt genommen, dass euch nicht zugestanden hätte. Deshalb würden sie der Frau im Zweifel auch ziemlich sicher glauben, weil sie sich ja selbst belastet.
Zudem gilt wie oben schon ausgeführt seit 2007 das Gesetz, dass du eine begründete Vermutung des Amtes widerlegen musst und nicht das Amt dir irgendetwas beweisen muss. Wenn die Frau sagt, dass es so war, dann ist das eine begründete Vermutung und du müsstest beweisen, dass es nicht so war. So ist es halt.
Sie hat ihm dann ja schließlich auch den Haushalt geführt. Dann muss er ihr den Lohn nachzahlen.
hat sie nicht. sie hat sich bekochen und beputzen lassen. und im bett lief auch nicht wirklich was. es war eine sehr einseitige art der liebe... wie ich hörte. der kerl war scheinbar nicht ganz dicht...
also MEINER MEINUNG NACH... spielt es keine rolle ob ihr in einer beziehung wart oder nicht.. es ist deine wohnung wofür zu miete zahlst und sie muss dafür ebenso blechen :) das ihr in einer beziehung seid hat nicht zu bedeuten das du ihr alles in den rachen schiebst :) von daher mach dir keine gedanken und CHILLLL
und du hast meine frage nicht verstanden ...
es ging nicht darum das er ihr eins reinwürgen möchte. es ging nur darum, wer juristisch und finanziell belangbar ist.