In eine andere Stadt umziehen durch das Jobcenter?

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Gerichtsurteil zu Umzug und Zustimmung durch das Amt

Umzug ohne Zustimmung durch das Amt

Tenor: " ... Allein die Anmietung einer neuen Wohnung stellt keine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse des Klägers im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X dar, weil hierdurch eine Minderung seiner Mietkosten einschließlich der Heiz- und Nebenkosten nicht eingetreten ist.

Nach Auffassung der Antragsgegnerin war aber bereits die Leistungsbewilligung vom 16.03.2006 überhöht. Eine Rücknahme dieser Bewilligung (§ 45 SGB X) kommt aber schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller darauf vertrauen durfte, dass er jedenfalls für die Zeit der Leistungsbewilligung im zugebilligten Leistungsrahmen Wohnraum anmieten durfte.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsteller vor Abschluss des neuen Mietvertrages keine Zusicherung der Antragsgegnerin nach § 22 Abs. 2 SGB II eingeholt hat. Denn dieses ist weder Voraussetzung für den Leistungsanspruch (vgl. Berlit in LPK-SGB II, RdNr. 52 zu § 22), noch führt das Fehlen der Zusicherung zum Fortfall der früheren Leistungsbewilligung. ..."(Landes- Sozial- GerichtNRW270906KdUbei UmzugohneZustimmung)

Ich habe hier in Celle mit dem Jobcenter über den Umzug nach Hannover gesprochen, das Jobcenter hat gesagt Niemand kann den Umzug verbieten. Das Jobcenter hat gesagt aber wenn du ohne die Zustimmung nach Hannover umziehst, das Jobcenter von Hannover kann nur die Miete das Jobcenter von Celle für die Unterkunft bezahlt bezahlen. Natürlich die Miete für die Unterkunft nicht gleiche.

Eine Zustimmung zum Umzug nach Hessen gibt es nur, wenn besondere Gründe diesen Umzug erforderlich machen, Gründe, die ihr nachzuweisen habt. Der bloße Wunsch, umziehen zu wollen, ist vollkommen uninteressant. Wenn du also nicht mehr in der Hinterhand hast, kannst du die Zustimmung zum Umzug knicken.

Umzug - der natürlich jederzeit möglich ist, weil hier grundgesetzlich geschützte Freizügigkeit herrscht - ohne Zustimmung bedeutet, dass ihr a) auf sämtlichen mit dem Umzugkosten verbundenen Kosten sitzen bleibt und dass b), sofern ihr unter 25 seid, erhebliche Probleme hinsichtlich der normalen Kostenübernahme der Miete auf euch zukommen können; d.h., dass im Zweifel die ARGE neben den Umzugskosten auch keine Kosten der Unterkunft übernimmt.

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Dann steht deinem Umzug nix im Weg.

das arbeitsamt erlaubt so etwas eigentlich nicht ... nur wenn man in hessen einen vollzeitjob gefunden hat. und warum ziehst du ohne eine wohnung in eine neue stadt??! hat ein freund von mir auch mal gemacht und es hat 3 monate gebraucht bis er eine wohnung hatte. hätte er niemand gekannt dann hätte er ja auch auf der straße leben müssen. und hotel etc ist halt schon sehr teuer. und was wollt ihr in hessen ?? ich war mal in berlin und ich fands dort toll und ich würde da auch gern wohnen. und zieht bloß nicht wegen einem mann um !! beim jobcenter kannst ja mal einen antrag stellen, kostet ja nix. dann wirst ja sehen ob die des erlauben