Rechnung an sich selber stellen?

5 Antworten

Das ist doch problemlos und wird auch von großen Vermietungsunternehmen so zu sagen laufend gemacht.

Verschiedene Lösungen:

1. Der Vermieter sagt ich beteilige mich mit 300,- Euro an den Renovierungskosten und erteilt die Erlaubnis die nächste Miete um den Betrag zu kürzen.

2. Der Vermieter übernimmt gegen vorlage der Quittungen die Materialkosten

3. Der Mieter  bekommt 300,- Euro vom Vermieter überwiesen, oder in die Hand gedrückt udn schreibt ein Quittung "für Renovierungsarbeiten erhalten."

Wo ist das Problem? Im ersten Fall hat der Vermieter 300,- Euro weniger Einnahme, was die gleiche Wirkung hat wie 300,- Euro ausgeben udn in den beiden anderen Fällen hat der Vermieter Nachweise über Zahlungen.

Wenn er irgendwo festangestellt ist kann der Maler weder sich noch irgend jemand anderem eine Rechnung stellen. Die einzige Möglichkeit die mir dazu einfällt, wäre ein Gewerbe zu eröffnen und dann dem Vermieter eine Rechnung zu schreiben. Allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung von so einem Konstrukt nur abraten. Endet nur selten gut

Wenn er kein Gewerbe hat, kann er keine Rechnung stellen. Allerdings kann er die Rechnungen über die Materialkosten dem Vermieter geben.

Vorschlag:

Der Vermieter zahlt das Material, der Mieter macht die Arbeit

Völlig normale Sache. Um die Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen, braucht der Vermieter keine offizielle rechnung einer Firma bzw. eines Gewerbetreibenden. Als zukünftiger Mieter sammelst du alle Belege für das Material und listest die erbrachten Arbeitsstunden auf. Vereinbare einen Stundenlohn mit dem Vermieter. Dieser darf ruhig ohne Steuern und Sozialabgaben sein, denn Du arbeitest für dich selbst und von der Renovierung profitiert der Vermieter nicht so sehr, da Du, wenn Du irgendwann ausziehst, nicht mehr renovieren musst.

Da Du gelernter Maler ist, darf der Stundenlohn ruhig höher angesetzt werden, als wenn Du ungelernt wärst. Ich meine, so ca. 25 € je Stunde müßten schon drin sein.

Am Ende Summe aus Material und Arbeit. Wenn das etwa so ausgeht, dass mehr Lohn als Arbeit anfällt, gibst Du dem Vermieter alle Materialbelege und er soll Dir das komplett erstatten. Der Restbetrag, der dann noch bis zur Hälfte bleibt, wird Dir auf die Miete gut geschrieben und damit hat der Vermieter weniger Mieteinnahmen und zahlt dementsprechend weniger Steuer. Ganz normale Sache.

Der einfachste Weg: Kosten mit der Miete verrechnen

Eine Rechnung kannst du natürlich nicht stellen wenn du kein Gewerbe betreibst.

Ebenfalls kann der Vermieter keine Kosten geltend machen die er dir z.B. in Form von Arbeits- oder Lohnkosten zahlen würde.

In diesem Falle würdest du sogar auf Auftrag arbeiten und der Vermieter würde z.B. bei Arbeitsunfällen haften. Zudem müsstest du die Lohnkosten als Einkommen angeben.

Am einfachsten wäre es wenn du die Renovierungskosten (Material & Aufwandsentschädigung) übernimmst und den vereinbarten Betrag mit der zukünftigen Miete verrechnest.

Zum Beispiel: Mietvertrag ab 1. März - 1. Miete am 1. Mai ( = 2 Monatsmieten)

Den Mietausfall kann der Vermieter steuerlich geltend machen. Oder aber der Vermieter kauf das Material auf seine Rechnung (Betriebsausgaben) und du vereinbarst für deine Arbeitsaufwendungen einen Mietnachlass.

Für den Vermieter schmälern Ausgaben den zu versteuernden Gewinn. Weniger Umsatz = Weniger Umsatzsteuer.

Da der Vermieter seine Ausgaben belegen muss, wäre es wichtig, dass er das Material auf seinen Namen kauft. Das er für einen bestimmten Zeitraum keine Miete erhalten hat, kann ebenfalls durch seine Kontoführung belegt werden.

Im Mietvertrag sollte auch geklärt werden ob du bei Auszug die Wohnung in den ursprünglichen Zustand versetzen musst, also Tapeten entfernen usw. oder ob du die Wohnung unrenoviert übergben kannst.