hartz vier Brief von jobcenter alleinerziehenden Frau wie werden die mietkosten übernommen?
Vermieter will 600 Euro Kaltmiete und 120 Euro Nebenkosten und nun wissen wir nicht genau wieviel miete sie nun doch erhält oder vielleicht nicht erhält. Würde uns jemand aufklären, leider sind mir manchmal die Formulierung der Ämter nicht immer verständlich. Vielen Dank
5 Antworten
Es werden für 3 Personen 556 € Kaltmiete übernommen,müsst also schon mal 44 € selber tragen und dazu kommen dann die Neben / Betriebs / Heizkosten !
Sollte der Vermieter dann eine Kaution von 3 Monaten x 600 € Kaltmiete haben wollen,dann würde das Jobcenter aber nur ein zinsloses Darlehen von 3 x 556 € übernehmen,weil das die Höchstgrenze ist.
Würde sich dann aber nach der Endabrechnung ein Guthaben ergeben,was sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen würde,dann kann man seinen geleisteten Eigenanteil erst vom Guthaben abziehen,bevor es dann auf die laufende KDU - angerechnet werden darf.
Ein Gutschrift die sich auf den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom beziehen würde,die ist sowieso ihnen,weil dieser auch aus dem Regelsatz gezahlt werden muss.
Würde hier eine Nachzahlung nach einer Endabrechnung anstehen,dann würde das Jobcenter diese ggf. auch nur prozentual übernehmen.
Die prozentuale Übernahme bei einer Jahresendabrechnung bezieht sich aber nicht auf eine evtl. Nachzahlung,die sich aus dem Verbrauch des normalen Haushaltsstromes ergeben würde !
Nicht das es falsch verstanden wird,die muss man selber tragen,sollte diese zu hoch sein und der Energieversorger räumt keine Ratenzahlung ein und man kann es auch nicht anderweitig aus Vermögen usw. aufbringen,dann kann man auch hier ein zinsloses Darlehen beantragen,sollte es sonst zur Sperrung kommen.
Sie erhält 556 Euro Kaltmiete. Den Rest muss sie selbst tragen. Aber dann kann es passieren, das eine evt. Nachzahlung nicht übernommen wird.
Es werden 676,00€ übernommen, wenn die Nebenkosten so anerkannt sind; den Rest müsst Ihr selbst bezahlen.
Steht doch da.... 556 €, kalt. Kostet die Wohnung mehr, muss der HartzIV-Bezieher den Rest selber zahlen. Differenz zu den vom Vermieter geforderten 6oo € = 44 € . Aber Vorsicht! Will man die 44 € selber zahlen, und hat dem Amt gegenüber erklärt nichts zu besitzen, werden die schon mal hellhörig.
Es werden 556 Euro Kaltmiete plus Nebenkosten übernommen. Wie viel an Nebenkosten übernommen wird kann man beim Jobcenter einfach erfragen. Das heißt 44 Euro müssen sie schon mal selber bezahlen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.
Vielen dank für die Antwort liebe grüße
Lieben dank für ihre Antwort sehr informativ