Habe ein Haus gekauft und möchte es an meine Freundin vermieten die alg 2 bezieht wir haben eine gemeinsame Tochter und sie hat noch 2 Kinder aus vorheriger B

2 Antworten

Du kannst wie jeder Bürger und wie jede Firma einen Wohnraum an deine Freundin vermieten und auch an die Mutter deines Kindes.

Falls der Wohnraum in deiner Wohnung liegt, lese bitte SGB II § 7 Absatz 3 und 3a.

Falls der Wohnraum in einer eigenen Wohnung in deinem Haus liegt, könnte eine Haushaltsgemeinschaft vermutet werden.

Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass ein Schwindel- oder Gefälligkeits-Mietvertrag vorliegt, kann es u. a. das Finanzamt informieren und/oder damit drohen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Comp4ny  15.07.2016, 17:18

Punkt 1 kann er schon mal knicken wenn er selber Mieter einer Wohnung ist, und er keine Erlaubnis vom Vermieter hat jemanden als Untermieter aufzunehmen.

Hat er diese, bedarf es dann einen Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Da spielt der genannte Paragraph erstmal keine rolle so lange das nicht geklärt und erlaubt ist. -- Erst dann kommt das Jobcenter dran und man darf anfangen Glaubhaft zu vermitteln dass keine Einstehungsgemeinschaft vorliegt.

Aber ab diesem Punkt würden wir uns in die Richtung Sozialbetrug begeben. Und darüber werde ich keine Auskunft geben.

GerdausBerlin  15.07.2016, 17:30
@Comp4ny

Die Erlaubnis seines Vermieters, einen Untermieter aufzunehmen, kann ein Mieter in fast allen Fällen gerichtlich erzwingen. Daher erhält er diese Erlaubnis in der Regel auch ohne Probleme auf Nachfrage vom Vermieter.

Ein Untermietvertrag mit dem Untermieter entsteht automatisch. Ein solcher Vertrag bedarf keiner Form, erst recht keiner schriftform. Es genügt eine mündliche Absprache, es geht sogar ohne, wenn eine konkludente Abrede existiert.

Wenn in einer Wohnung zwei Partner leben und ein gemeinsames Kind versorgen, muss das Jobcenter von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen. Das Gegenteil zu beweisen obliegt dann dem Beantrager von ALG II. Im Streitfall entschiedet darüber ein angerufenes Sozialgericht.

Ein Betrug liegt höchtens vor, wenn man Tatsachen verschweigt oder falsch schildert.

Gruß aus Berlin, Gerd

Comp4ny  15.07.2016, 22:40
@GerdausBerlin

Wie gesagt Gerd, habe ich alles durch und mich lang genug damit beschäftigt ;) ... es gibt genügen Tipps und Tricks wie man mehr Geld erhalten kann auch wenn man mit dem Freund / Freundin zusammen lebt ohne dass was angerechnet wird.

 eine von mir nicht genutzten worauf vermieten

Was ist denn eine "worauf"? Was immer das sein soll, solange alles korrekt abläuft, kannst du das natürlich tun. Unterhalt für das Kind bezahlst du hoffentlich? Und warum zieht ihr nicht zusammen?