Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

6 Antworten

Du mußt der Fam. schriftlich bestätigen das die Erlaubnis zur Untervermietung durch Deinen Vermieter vorliegt .. das reicht beim Amt mit dem Untermietvertrag mit genauen Angaben der genutzten Fläche von der gesamt Wohnungsfläche wegen der Berechnung der Nebenkosten..Größe des Bades und Küche mußt Du auch getrennt ausweisen, da die ja gemeinsam benutzt werden..

Du mußt die Mieteinnahmen versteuern.. 

und ab Nov. 2015 mußt Du die ges. Angaben Namen, Geburtsdat. Deinem Vermieter geben, damit er die Leute entsprechend der bundeseinheitlichen Meldegesetze mitteilen kann.. 

Die Familie soll eine schriftliche Anfrage ans Jobcenter schicken und die rechtliche Grundlage für diese Forderung verlangen !

Dabei soll sie sich auf das Urteil vom Sozialgericht Schleswig berufen.

Beschluss vom 06.10.2011 S1 AS 137/11 ER

smokechiller 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 11:00

Hab mir soeben den Beschluss durchgelesen. Vielen Dank für deine Antwort. Werde sie als hilfreichste Antwort bewerten, sobald mir Gutefrage.net die Gelegenheit dazu gibt!

isomatte  30.07.2015, 11:35
@smokechiller

Freud mich wenn ich helfen konnte !

smokechiller 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 10:36

Das ist schonmal eine gute Antwort. Die erste gute Antwort auf meine Frage. Notfalls über Eilbeschluss klären lassen.

Wenn das Amt das so nicht macht, kannst Du nicht untervermieten, ohne schriftliche Erlaubnis vom Vermieter, an Leute, die vom Amt die Miete bekommen. So einfach ist das,

smokechiller 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:57

Der Hauptvermieter hat vor 3 anwesenden Personen gesagt, dass ich mit der Wohnung machen kann, was ich will! Auch untervermieten!

smokechiller 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:55

Glaub mir. Wenn man als Familie dringend auf Wohnungssuche ist und man findet nach einem halben Jahr täglicher Suche etwas, was UNTER dem finanziellen Rahmen liegt und direkter Einzug möglich ist. Bin ein sehr kulanter Untervermieter. Mir geht es alles echt nix an.. Ich versuche hier zu helfen! Weil ich mich frage, was noch zu tun ist?

smokechiller 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:53

Zudem habe ich nichts gegen Menschen, die Leistungen vom Amt bekommen! Der heutige Wohnungsmarkt ist nicht leicht. Da meint man es gut und dann? Habe mit der Familie nichts zu tun. Aber die kurz erläuterte Situation sagt mir alles aus. Hier geht es um ne wichtige Sache. Zudem sind Kinder im Spiel.

smokechiller 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:50

Ist das tatsächlich so? Wieso musste ich vor 8 Jahren NICHTS vorweisen, als ich selbst noch ALG2 bezogen habe und eine Wohnung zur Untervermietung angemietet habe. Die ausgefüllte Mietbescheinigung von meinem Untervermieter war in Ordnung und hat gereicht. Und es war ebenfalls angekreuzt, dass es eine Untervermietung ist!

Rockuser  29.07.2015, 23:54
@smokechiller

Das liegt daran, des der Hauptfernmieter deine Untermieter jederzeit vor die Tür setzen kann, wenn das nicht schriftlich abgesegnet ist.

lass mich mal raten ... Du bistzmännlichen Geschlechts und eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern zieht zu Dir .... die Vermutung, die das Jobcenter dann haben kann, ist doch eigentlich klar ...

verschleierte BG ....

also leg die ganzen Sachen vor und gut ist ... gerade dieses Abwehren wird den Argwohn des Jobcenters stiegern ...

Entweder ihr folgt den Anweisungen, oder ihr lasst es bleiben!

Keiner muss sich "schikanieren" lassen und jeder hat ein Recht darauf sich unabhängig vom Staat selbst zu finanzieren.

smokechiller 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 11:06

Wer Geld vom Amt will, muss blank ziehen? Ich bin der Untervemieter und habe mit dem Amt NICHTS zu tun. Welche Gesetzesgrundlage gibt das Recht, dass ein ausenstehender sich vor dem Amt offenbaren muss? Wollen sie auch noch meine Kontoauszüge? Ich glaube es geht los. Dann wird es via Gericht geklärt. Nicht meinerseits, sondern von Familien Seite. Definitiv ist das in meinen Augen nicht rechtens. Zum Glück gibt es bei GuteFrage.net auch User, die ihre Antworten auf Rechtsgrundlagen schreiben. Nicht umsonst habe ich jetzt einen Beschluss als Tipp und Grundlage bekommen.

smokechiller 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:40

Solche Antworten kann man sich ernsthaft ersparen! Aufgrund 2 Kinder, welche von der Mutter selbst hochgezogen werden will ich mal sehen, wie du dann unabhängig vom Staat leben willst. Vorallem wenn ihr Vater (der Opa der 2 Kinder) herzkrank ist und nicht mehr arbeiten kann. Somit Sozialamt und keine Rente. Also bitte solche dämlichen Antworten unterlassen! Danke!

mariaohnejosef  29.07.2015, 23:50
@smokechiller

"Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert."

Tatsächlich habe ich nur ein Kind, was schwerstbehindert ist und ja, auch mit Kind(ern) kann man arbeiten gehen, auch wenn es dem eigenen Elternteil nicht gut geht.

Legt den Vertrag entweder vor, oder lasst es bleiben. Wer Geld vom Staat möchte, muss eben "blank" ziehen.