Frage zur Untervermietung und Jobcenter?
Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.
Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.
Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.
Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.
Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!
6 Antworten
Du mußt der Fam. schriftlich bestätigen das die Erlaubnis zur Untervermietung durch Deinen Vermieter vorliegt .. das reicht beim Amt mit dem Untermietvertrag mit genauen Angaben der genutzten Fläche von der gesamt Wohnungsfläche wegen der Berechnung der Nebenkosten..Größe des Bades und Küche mußt Du auch getrennt ausweisen, da die ja gemeinsam benutzt werden..
Du mußt die Mieteinnahmen versteuern..
und ab Nov. 2015 mußt Du die ges. Angaben Namen, Geburtsdat. Deinem Vermieter geben, damit er die Leute entsprechend der bundeseinheitlichen Meldegesetze mitteilen kann..
Die Familie soll eine schriftliche Anfrage ans Jobcenter schicken und die rechtliche Grundlage für diese Forderung verlangen !
Dabei soll sie sich auf das Urteil vom Sozialgericht Schleswig berufen.
Beschluss vom 06.10.2011 S1 AS 137/11 ER
Freud mich wenn ich helfen konnte !
Das ist schonmal eine gute Antwort. Die erste gute Antwort auf meine Frage. Notfalls über Eilbeschluss klären lassen.
Wenn das Amt das so nicht macht, kannst Du nicht untervermieten, ohne schriftliche Erlaubnis vom Vermieter, an Leute, die vom Amt die Miete bekommen. So einfach ist das,
Der Hauptvermieter hat vor 3 anwesenden Personen gesagt, dass ich mit der Wohnung machen kann, was ich will! Auch untervermieten!
Glaub mir. Wenn man als Familie dringend auf Wohnungssuche ist und man findet nach einem halben Jahr täglicher Suche etwas, was UNTER dem finanziellen Rahmen liegt und direkter Einzug möglich ist. Bin ein sehr kulanter Untervermieter. Mir geht es alles echt nix an.. Ich versuche hier zu helfen! Weil ich mich frage, was noch zu tun ist?
Zudem habe ich nichts gegen Menschen, die Leistungen vom Amt bekommen! Der heutige Wohnungsmarkt ist nicht leicht. Da meint man es gut und dann? Habe mit der Familie nichts zu tun. Aber die kurz erläuterte Situation sagt mir alles aus. Hier geht es um ne wichtige Sache. Zudem sind Kinder im Spiel.
Ist das tatsächlich so? Wieso musste ich vor 8 Jahren NICHTS vorweisen, als ich selbst noch ALG2 bezogen habe und eine Wohnung zur Untervermietung angemietet habe. Die ausgefüllte Mietbescheinigung von meinem Untervermieter war in Ordnung und hat gereicht. Und es war ebenfalls angekreuzt, dass es eine Untervermietung ist!
Das liegt daran, des der Hauptfernmieter deine Untermieter jederzeit vor die Tür setzen kann, wenn das nicht schriftlich abgesegnet ist.
lass mich mal raten ... Du bistzmännlichen Geschlechts und eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern zieht zu Dir .... die Vermutung, die das Jobcenter dann haben kann, ist doch eigentlich klar ...
verschleierte BG ....
also leg die ganzen Sachen vor und gut ist ... gerade dieses Abwehren wird den Argwohn des Jobcenters stiegern ...
http://sozialberatung-kiel.de/tag/sg-schleswig-beschluss-vom-06-10-2011-s-1-as-13711-er/
es mag sein, dass dieses SG so entschieden hat, andere entscheiden möglicherweise anders ...
Entweder ihr folgt den Anweisungen, oder ihr lasst es bleiben!
Keiner muss sich "schikanieren" lassen und jeder hat ein Recht darauf sich unabhängig vom Staat selbst zu finanzieren.
Wer Geld vom Amt will, muss blank ziehen? Ich bin der Untervemieter und habe mit dem Amt NICHTS zu tun. Welche Gesetzesgrundlage gibt das Recht, dass ein ausenstehender sich vor dem Amt offenbaren muss? Wollen sie auch noch meine Kontoauszüge? Ich glaube es geht los. Dann wird es via Gericht geklärt. Nicht meinerseits, sondern von Familien Seite. Definitiv ist das in meinen Augen nicht rechtens. Zum Glück gibt es bei GuteFrage.net auch User, die ihre Antworten auf Rechtsgrundlagen schreiben. Nicht umsonst habe ich jetzt einen Beschluss als Tipp und Grundlage bekommen.
Solche Antworten kann man sich ernsthaft ersparen! Aufgrund 2 Kinder, welche von der Mutter selbst hochgezogen werden will ich mal sehen, wie du dann unabhängig vom Staat leben willst. Vorallem wenn ihr Vater (der Opa der 2 Kinder) herzkrank ist und nicht mehr arbeiten kann. Somit Sozialamt und keine Rente. Also bitte solche dämlichen Antworten unterlassen! Danke!
"Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert."
Tatsächlich habe ich nur ein Kind, was schwerstbehindert ist und ja, auch mit Kind(ern) kann man arbeiten gehen, auch wenn es dem eigenen Elternteil nicht gut geht.
Legt den Vertrag entweder vor, oder lasst es bleiben. Wer Geld vom Staat möchte, muss eben "blank" ziehen.
Hab mir soeben den Beschluss durchgelesen. Vielen Dank für deine Antwort. Werde sie als hilfreichste Antwort bewerten, sobald mir Gutefrage.net die Gelegenheit dazu gibt!