Wer kommt auf für einen Wasserschaden Einbauküche?
Hallo,
es ist ein Schaden in einer Mietwohnung entstanden. Die Küche ist eine maßgefertigte Einbauküche und gehört dem Vermieter.
Nach 3 Jahren ist nun ein Wasseranschluss im Spülschrank undicht und es trat unbemerkt Wasser aus.
Wir als Mieter haben den Anschluss nie berührt oder beschädigt. Im Spülschrank sind Haushaltsdinge wie Schwämme und Spülmittel.
Wer kommt nun für den Schaden auf? Kann hier für den Zeitraum der Reparatur womöglich eine Mietkürzung beantragt werden?
4 Antworten
es ist ein Schaden in einer Mietwohnung entstanden. Die Küche ist eine maßgefertigte Einbauküche und gehört dem Vermieter.
Damit ist Reparatur / Ersatz Sache des VM. Ein Heranziehen des Mieters käme hier nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz in Betracht.
Kann hier für den Zeitraum der Reparatur womöglich eine Mietkürzung beantragt werden?
Die EBK ist doch weiterhin nutzbar. Wo soll denn da die Minderung herrühren? Eine solche käme ggfs. in Betracht während der Reparatur- bzw. Aus/EInbauarbeiten, aber das dauert doch keine Wochen.
Eine gemietete oder überlassene Sache ist nicht ausschließlich Sache des Vermieters.
Das hat aber auch niemand behauptet. Es geht hier im Kontext ja um eine undichte Absperrvorrichtung. Und diesen Defekt kann der Mieter nur grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen Allmählichkeitsschaden oder schlicht um Abnutzung, und damit ist es nicht Sache des Mieters. Zuständig wäre die VGV des Eigentümers.
Wir als Mieter haben den Anschluss nie berührt oder beschädigt.
Wie begründest du die Haftung, wenn eine deratige Aussage getroffen wurde?
Die Aussage ist unerheblich. Die VGA zahlt natürlich vorrangig, könnte aber Regress nehmen, immerhin Zeitwert .
Du sprichst von Haftung. Woher soll die stammen, wenn der Mieter an der Installation nichts angerührt hat?. Für die Versicherung einer fest eingebauten Einbauküche ist der Gebäudeeigentümer zuständig. Die Kosten verteilt er ohnehin auf die Mieter.
Warum sollte die Regress nehmen können? Hier dreht es sich um die Verschuldens-, aber nicht Gefährdungshaftung!
Du hast doch bestimmt als Mieter eine PHV (Privathaftpflichtversicherung)!?
Gruß einer Versich.maklerin
Wir als Mieter haben den Anschluss nie berührt oder beschädigt.
Durch diese Aussage ist die PHV nicht mehr verantwortlich, es sei denn, der Vermieter stellt weiterhin Ansprüche...
Wie kommst Du auf diese Idee? Die Maklerin hat doch die Lösung genannt. Die PHV regelt das für Dich, Super Service, weltweit.
...lass mal gut sein. Ich Versicherungsmakler weiß, was ich schreibe!
die PHV wehrt hier einen unberechtigten Anspruch ab. Das ist ein klarer Fall für die Wohngebäudeversicherung
Sachkenntnis und Glauben treffen aufeinander. Du bist bei Anwälten sicher sehr beliebt. Oder vor Gericht, wo der Richter aus dem Staunen nicht mehr heraus kommt, stimmt's? Schon mal was von Dunning-Kruger gehört?
Zwei Menschen vom Fach unterstützen meine Ansicht. Das genügt mir.
Deine amateurhafte Meinung intreressiert niemanden!
Bei einer fest eingebauten und mit vermieteten Einbauküche, ist diese über die Gebäudeversicherung gedeckt Du musst den Schaden deinem Vermieter anzeigen und dann zu einer Besichtigung durch einen Sachverständigen bereit stehen.
Für eine sachgemäße und zeitgerechte Reparatur kannst du die >Miete nicht kürzen.
Nur wenn du die Küche jetzt über einen längeren Zeitraum nicht nutzen kannst, ist eine Mietminderung möglich. Denkbar ist aber auch, dass die Gebäudeversicherung dafür eine Ausfallentschädigung (für den VERMIETER) vorsieht. Die kann er dann natürlich an dich weiter leiten.
Was für ein Drama. Erst einen Anwalt fragen, bevor auf gutenrat hin Amok läufst 😁
Grundsätzlich haftet, wer verursacht. Allerdings nur für den Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert. Es muss "vorheriger Zustand"* wieder hergestellt werden. Gut, wenn man dafür eine Haftpflichtversicherung hat, die auch "Mietsachschäden" drin hat. Für Schäden am Gebäude (oft gehört die Einbau-Küche zum Gebäude) wäre es schlauer, die Gebäudeversicherung um Erstattung zu bitten: Die leistet nämlich den Neuwert.
In jedem Fall mit dem Vermieter reden und abklären, was das beste ist.
Sachlich bleiben. Es geht nur um Wasser. Im schlimmsten Fall müsst ihr das Abflussrohr bezahlen und ein paar Fliesen, vielleicht noch ein Brett in der Spüle: Aber nur den Zeitwert von Brett, Plastikrohr und Fliese !
*vorheriger Zustand: Waren Spinnen und Mäuse im Keller, müsst ihr die bei Auszug wieder frei lassen ;-)
In jedem Fall mit dem Vermieter reden und abklären, was das beste ist.
Nein, es wird nicht geklärt, was das "Beste" ist, sondern zutrifft: Die Gebäudeversicherung ist zur Schadenreulierung verpflichtet.
Vorsichtig mit Ratschlägen, die nicht wasserdicht sind. Die Haftpflichtversicherung wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab.
...das einzige, was permanent nicht wasserdicht ist, sind deine Kommentare.
Eine gemietete oder überlassene Sache ist nicht ausschließlich Sache des Vermieters. Die Haftung für Schäden an fremden Personen oder Dingen kann grundsätzlich nie ausgeschlossen werden, sondern nur durch besondere Regelungen, die ich hier allerdings nicht sehe. Aber einfacher Fall: Du mietest ein Auto und bringst es mit Beule zurück. Muss der Vermieter nun beweisen, dass Du es warst oder die Marsmenschen, ein böser Fahrerflüchtling? Wohl eher nicht. Du hast als Mieter die Verantwortung für das Teil übernommen und tritts die Verantwortung an eine Versicherung ab (das ist die Idee der Versicherung und die Vorwegnahme des Schadens selber) oder Du "sparst" die Kosten der Versicherung und bezahlts selber.