darf Vermieter nachträglich Gärtner beauftragen?
Hallo,
Mein Vermieter hat angedeutet das er wohl ab nächsten Jahr einen Gärtner beauftragen will um das Grundstück zu pflegen.
In unserem Mietvertrag steht nix davon das Wir als Mieter das übernehmen müssen noch das dies ein Gärtner macht.
Wir hatten uns nur mündlich geeinigt das alle Mieter dies übernehmen um Kosten zu sparen. Nun ist es aber so das die andere Familie nicht wirklich etwas gemacht hat und die ganze Arbeit an uns hängen blieb.
Dies haben wir auch unseren Vermeiter so mitgeteilt und die Reaktion darauf war das es bald eine andere Regelung gibt also das dies ein Gärtner übernimmt.
Nun stellt sich mir die Frage ob der Vermieter jetzt nachträglich einfach einen Gärtner beauftragen kann und uns die Kosten übergeben kann.
Wir haben ja so gehandelt wie wir es beim Einzug besprochen haben....
4 Antworten
Sooo also ich hab mich heut beim Miterschutzbund informiert.
Beim Einzug ist eine Mündliche Vereinbarung getroffen worden die beinhaltet das sich jeder Mieter um den Garten kümmert.
Da ein mündlicher Vertrag genau so zählt, kann er mir jetzt keine Kosten für den Gärtner übertragen.
Und doch er hätte sich mit den anderen Mietern auseinandersetzten müssen, weil diese genau so eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen haben.
Da ich laut Vereinbarung gehandelt habe kann er mir nichts anhaben...Das einzigste was er verlangen kann ist, das ich nächstes Jahr genau so weitermache mit der Gartenarbeit. Da dies kein Problem für mich ist, sehe ich der Zukunft ganz entspannt entgegen.
Es ist nur zu bezahlen was vertraglich vereinbart wurde. Wenn es nur eine Aufzählung gibt und Gartenpflege fehlt, ist nichts zu zahlen. Gibt es hingegen eine Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung, so ist in dieser als Betriebskostenart auch Gartenpflege aufgelistet und damit vereinbart. Wenn allerdings vertraglich vereinbart wurde, dass die Mieter den Garten pflegen, kann das nicht ohne Zustimmung aller Mieter einseitig geändert werden. Lediglich der säumige Mieter könnte kostenmäßig anteilig belastet werden.
Nun stellt sich mir die Frage ob der Vermieter jetzt nachträglich einfach einen Gärtner beauftragen kann und uns die Kosten übergeben kann.
Ihr müsst nur das bezahlen was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Nun ist es aber so das die andere Familie nicht wirklich etwas gemacht hat und die ganze Arbeit an uns hängen blieb.
Dann muss der Vermieter dies mit dieser Mietpartei klären.
Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Steht bei Gartenpflege, dass dies durch die Mieter zu erledigen ist, kann der Vermieter hilfsweise auch die Arbeiten an einen Gärtner übertragen, wenn nachweislich die Gartenpflege nicht funktioniert.
Steht bei den Betriebskosten, dass die Kosten für die Pflege der Außenanlagen auch umgelegt werden, hat der Vermieter sowieso freie Hand.
Dann muss der Vermieter dies mit dieser Mietpartei klären.
Gar nichts muss er. Als Vermieter würde ich da gar nicht anfangen. Da fängt nur ein Ping-Pong-Spiel an. Der macht das, ich mach das. Der macht das nicht, dann mach ich auch nicht usw.
Nun stellt sich mir die Frage ob der Vermieter jetzt nachträglich einfach einen Gärtner beauftragen kann und uns die Kosten übergeben kann.
Und diese Frage beantwortet sich ausschliesslich aus eurem Mietvertrag: Sind darin "Betriebskostentragung nach Betriebskostenverordnung oder einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung" vereinbart, darf er das künftig machen.
Sind dort nur bestimmte Kosten aufgeführt, nur keine Gartenarbeiten, hingegen nicht.
G imager761