Badezimmerlüfter defekt kosten der reperatur wer muss zahlen?
Hallo zusammen, bei mir ist gerade der Badezimmerlüfter kaputt gegangen. Muss ich für die Kosten aufkommen und nun eine Firma beauftragen? Habe irgendwo mal was gehört von klein Reparaturen, ich weiß nicht ob sowas auch dazu gehört. Dies ist meine 1 Wohnung und kenne mich da leider gar nicht aus.. Weiß da jemand Rat ?
Gruss Bine
11 Antworten
Sofern nicht anders im Mietvertrag festgelegt, muss dein Vermieter für solche Dinge aufkommen. Ruf ihn an und sag ihm das Teil ist kaputt.
Melde den schaden deinem Vermieter. Wenn er die kosten übernimmt möchte er sicher auch selbst den Handwerker für die Reparatur bestellen.
bei mir ist gerade der Badezimmerlüfter kaputt gegangen.
Wie? Hast du den beschädigt oder gab er einfach den Geist auf?
Natürlich kommtst du im ersten Fall für den Schaden auf, wenn du den zur Reinigung unfachmännisch auseinandergenommen oder mitgeduscht und damit beschädigt hättest. Im zweiten hat der VM die bereitgestellte Installation im "vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten", § 535 I BGB und demnach den Lüfter auf seine Kosten zu ersetzen.
Dies gälte selbst dann, wenn eine Klein- oder Bgatellschadensreparaturklausel bei dir vertraglich überhaupt vereinbart wäre: So ein Lüfter unterliegt nicht dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters und einer damit verbundenen Abnutzung und fällt daher nicht darunter.
Informiere den VM zugangssicher (Einwurf-Einschreiben), dass der Lüfter ohne Funktion ist und dieser Mangel besietigt werden muss.
Andernfalls haftest du für Folgeschäden (Schimmel) nämlich durchaus :-)
G imager761
Er ging einfach nicht mehr an.
Neuerdings? Dir ist schon bekannt, dass die Lüfter allermeist erst nach einiger Zeit (meist durch Anschalten des Lichts) überhaupt anlaufen und auch minutenlang nachlaufen?
Dann ist er eben defekt und das richtet der VM, wenn man ihn nachweislich, etwa durch Einwurfeinschreiben, dazu auffordert: "... der Lüfter im Bad ist ausgefallen. Bitte beheben sie diesen Mangel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens."
Reagiert er nicht, fordert man ihn erneut auf: "Woran mag es liegen, dass sie meiner Mängelbeseitigungsaufforderung des defekten Lüfters im Bad mit Einschreiben vom [Datum] bisher nicht nachgekommen sind? Gerade auch zur Vermeidung von Folgeschäden, etwa Schimmelbefall, werde ich einen Betrieb mit Instandsetzung beauftragen und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen, wenn sie ihrer mietvertraglichen Pflicht n. § 535 I BGB nunmehr nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens nachkommen. Bis dahin werde ich die Warmmiete seit Kenntnis des Mangels bis zu dessen Behebung taggenau um 5% mindern."
Berechnung: [Warmmiete x Minderungsquote x Tage Mietmangel : 31] : 100 = Minderung
600 EUR x 5% x 20 Tage : 31 Mietage : 100 = 19,35 €
Die 20 Tage berechnen sich beispielhaft 14+3 Tage Fristsetzung plus 4 Tage, bis der (ggf. dann von dir) beauftragte Monteur das behebt abzgl. 1 Lauftag des Einschreibens zu Beseitigungsaufforderung, also ab Kenntnisnahmemöglichkeit des VM über den Mietmangel.
So und nicht anders wird das was :-)
G imager761
Ich habe gerade (Hausverwaltung) angerufen. Die Firma wird sich bei mir melden. Danke für deine Hilfe!
Ich gehe jetzt mal davon aus das du zur Miete wohnst.
Der Vermieter muss die Kosten für den Austausch des Badezimmerlüfters aufkommen. Denn wenn er es selber nicht kann, dann muss er eine Firma dafür beauftragen, und diese selbstverständlich auch bezahlen.
Was steht denn darüber in deinem Mietvertrag? Melde es der Verwaltung, bzw. dem Eigentümer. Wirst ja sehen, welche Reaktion erfolgt.
Keinesfalls vorab Handwerker beauftragen und dann die Rechnung einreichen.
Er ging einfach nicht mehr an. Ich komme an denn auch garnicht so dran. Der ist hinter einen Gitter. Der ist im Luft Schacht wenn ich das mal ganz laienhaft ausdrücke.