Muss der Vermieter den defekten Wohnungsschlüssel bezahlen?

5 Antworten

Es stellt sich die Frage, wodurch der Schlüssel kaputt gegangen ist.

Wurde er über die Jahre einfach abgenutzt, so muss der Vermieter für Ersatz sorgen.

Hast du ihn abgebrochen, wirst du ihn selber bezahlen müssen, da man beim Abbrechen eines Schlüssels durchaus von Verschulden ausgehen kann.

Es kommt primär darauf an, ob der Schaden am Schlüssel durch normale Benutzung oder durch Gewalteinwirkung zustandekam.

Interesierter  06.03.2014, 22:28

Ich möchte dazu noch erwähnen, dass die Beweislast beim Vermieter liegt, was sich häufig günstig für den Mieter auswirkt.

imager761  07.03.2014, 07:31
@Interesierter
Ich möchte dazu noch erwähnen, dass die Beweislast beim Vermieter liegt, was sich häufig günstig für den Mieter auswirkt.

Realitätsferner Unsinn: Dafür wurde ein Kautionsvereinbarung geschlossen, von der der VM die beauftragte Ersatzbeschaffung einbehält :-)

Nun darf er abwarten, ob vielmehr der Mieter Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung erhebt, die kostenpflichtig abgewissen würde, wenn er den Forderungsanspruch nicht mit kostenpflichtigem Gutachten beweisen könnte.

Interesierter  07.03.2014, 18:08
@imager761

Wenn du keine Ahnung hast, solltest du dich einfach raushalten oder zumindest etwas gemässigter auftreten.

Einen strittigen Betrag darf der Vermieter nicht einfach von der Kaution einziehen. Er kann lediglich unstrittige, gerichtlich festgestellte oder offensichtlich begründete Forderungen mit der Mietsicherheit verrechnen. Hält er sich nicht daran, kann der Mieter hiergegen vorgehen. Spätestens bei der Abrechnung am Ende des Mietzeitraumes fällt der Vermieter damit auf die Nase.

Im Übrigen gehört der Schlüssel genau wie die Schlösser zur Mietsache und muss vom Vermieter in funktionsfähigem Zustand halten. Geht der Schlüssel kaputt, kann der Vermieter den Vermieter nur in Haftung nehmen, wenn er ihm Verschulden nachweist. Der Ersatz des Schlüssels ist eine Form des Schadenersatzes und jeder Anspruch auf Schadenersatz setzt in Deutschland das Verschulden eines Schädigers voraus. Das ist gängige Rechtsprechung.

Lässt sich ein Mieter das gefallen, ist er selber schuld. Wer bezahlt, obwohl er das Recht auf seiner Seite hat, ist eben selber schuld.

War der schon beim Einzug kaputt? Dann der Vermieter. Wohnst du schon dort und er ist erst jetzt kaputt gegangen? Dann du. Und ich hoffe für dich, dass es keine Schließanlage ist, dann hast du Lauferei, weil du die Schließkarte brauchst, damit der Schlüsseldienst den Schlüssel nachmacht. Achso: kaputten Schlüssel nicht wegschmeißen, als Beweis, dass du alle Schlüssel abgegeben hast, wenn du mal ausziehen solltest.

johnnymcmuff  06.03.2014, 22:08
Wohnst du schon dort und er ist erst jetzt kaputt gegangen? Dann du.

Stimmt nicht, siehe mein Link:

http://www.merkur-online.de/service/wohnen-leben/schluessel-kaputt-zahlt-meist-vermieter-777877.html

Interesierter  06.03.2014, 22:43
@johnnymcmuff

So einfach ist die Sache nicht. Es kommt darauf an, ob dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann. In dem von dir verlinkten Beitrag wird von Materialermüdung ausgegangen. Ob es sich um Materialermüdung oder um Gewalteinwirkung handelt, kann anhand der Bruchstelle leicht ermittelt werden. Ein Ermüdungsbruch unterscheidet sich deutlich von einer frischen Bruchstelle.

Gestiefelte  11.03.2014, 18:43
@johnnymcmuff

toll, mein Schlüssel ist bezahlt, ich hasse meinen Vermieter!

Na ja, wenn er defekt ist, wird er doch verschrottet und dabei entstehen doch keine Kosten, oder?

Mein Wohnungsschüssel ist defekt. Wer kommt für die Kosten auf?

Das kommt - wie bei allen Schäden am Mietgegenstand - darauf an, ob es sich um übliche Abnutzungsspuren trotz pfleglichen Umgangs oder Beschädigung handelt.

Hast du den durch Verwendung in anderen Zylindern "rundgefeilt", fallen lassen, verbogen, geradegezogen dann abgebrochen usw., haftest du.

G imager761