Wer muss alles bei einer Erbengemeinschaft zustimmen, um ein Wohnrecht zu erteilen?

2 Antworten

Ich denke,dass es auch rechtens ist,sollte es nicht ins Grundbuch eingetragen werden.Der Ehemann hat das testamentarisch festgelegt und so ist es,zwei Jahre lang.Ein Grundbucheintrag ist mit Kosten verbunden,auch die anschließende Löschung aus dem Grundbuch ist wieder mit Kosten verbunden.Ihr solltet da lieber einen Anwalt zu rate ziehen und nachfragen was das eventuell für Nachteile mit sich bringt.

corobi 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 11:32

Denke auch, ohne Anwalt geht das nicht.

Um was für einen Erbvertrag handelt es sich denn überhaupt? Gibt es einen zwischen den Ehepartnern (also dem Verstorbenen und seiner zweiten Frau)? Aber ein Erbvertrag und ein Testament schließen sich doch aus - entweder oder .. so kenne ich das.

corobi 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 08:22

Sie haben einen Erbvertrag gemacht, dass sie untereinander und auch die jeweiligen Kinder nicht erbberechtigt sind. Das Haus ist nun an die Kinder aus 1. Ehe gegangen, die bereits Anteile beim Tod der Mutter geerbt haben, was im Grundbuch verankert ist! Die 2. Frau hat selber grösseren Immobilienbesitz, da sollten ihre Stiefkinder natürlich auch nichterbberechtigt sein. Nun will sie ein Wohnrecht auf 2 Jahre, so steht es im Erbvertrag, zu dem nicht alle Erben, die ja im Grundbuch eingetragen sind, ihr ok gegeben haben. Die Frage ist jetzt, ob dieses Wohnrecht anfechtbar ist. Sie kann ja wohnen bleiben, bis sie in eins ihrer Häuser ziehen kann, in denen ihre Kinder leben! Ich finde nur, dass sie dann Miete Zahlen sollte, bis es so weit ist.