Wohnrecht und Miete gleichzeitig-was hat Vorrang?

3 Antworten

Wohnrecht heißt nicht mietfrei. Das ist Zweierlei. Deshalb ist an dem MV nix auszusetzen. Es darf lediglich für die Lebenszeit des Berechtigten nicht gekündigt werden. Ob da ein Partner mit einzieht, ändert da nichts dran. Wenn der nicht im Mietvertrag drin steht, muss er bei Tod des Berechtigten ausziehen. Steht er drin, kann  er nach Tod des Berechtigten das Mietverhältnis allein Fortsetzen. Betriebskosten mit Personenschlüssel können angepasst werden.

Es geht nämlich nun darum, nach welchen Maßgaben man die Miete oder Nutzungsentschädigung (es wurde im Grundbuch eine Regelung zur Nutzungsentschädigung eingetragen) erhöhen kann.

Nutzungsentschädigung ist letztendlich nichts anderes als die Miete.

Ich nehme an das so etwas wie in dem Link vorlag:

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/niessbrauch-wohnrecht-und-auszug-eines-partners-wegen-trennung_220_219014.html

Mieterhöhungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Wenn Sie es genau wissen wollen ist  es besser die Sachlage von einem Anwalt beurteilen zu lassen.

MfG

Hi, ich kann nur empfehlen, dich mit deinem Anliegen von dem Eigentümerverein "Haus&Grund" beraten zu lassen. Dort sind Fachleute, die ihre Mitglieder exzellent beraten.