Wohnrecht und Miete gleichzeitig-was hat Vorrang?
Hallo, in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde durch meine Großmutter (habe das Haus von ihr geerbt) für eine Person ein Wohnrecht für das gesamte Erdgeschoß im Grundbuch eingetragen (solange diese Person in Deutschland ihren dauerhaften Wohnsitz hat). Diese Person darf seine Lebensgefährtin im Haus aufnehmen, die Lebensgefährtin hat jedoch ausdrücklich kein eigenes dingliches Wohnrecht. Kürzlich stellte sich heraus, dass meine Großmutter parallel mit BEIDEN o.g. Personen einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Meine Frage ist nun-welche Vorschriften sind hier anwendbar- Mietrecht (§§ 535 ff.) oder Wohnrecht (§§1093 ff.)? Es geht nämlich nun darum, nach welchen Maßgaben man die Miete oder Nutzungsentschädigung (es wurde im Grundbuch eine Regelung zur Nutzungsentschädigung eingetragen) erhöhen kann. Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wohnrecht heißt nicht mietfrei. Das ist Zweierlei. Deshalb ist an dem MV nix auszusetzen. Es darf lediglich für die Lebenszeit des Berechtigten nicht gekündigt werden. Ob da ein Partner mit einzieht, ändert da nichts dran. Wenn der nicht im Mietvertrag drin steht, muss er bei Tod des Berechtigten ausziehen. Steht er drin, kann er nach Tod des Berechtigten das Mietverhältnis allein Fortsetzen. Betriebskosten mit Personenschlüssel können angepasst werden.
Es geht nämlich nun darum, nach welchen Maßgaben man die Miete oder Nutzungsentschädigung (es wurde im Grundbuch eine Regelung zur Nutzungsentschädigung eingetragen) erhöhen kann.
Nutzungsentschädigung ist letztendlich nichts anderes als die Miete.
Ich nehme an das so etwas wie in dem Link vorlag:
Mieterhöhungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Wenn Sie es genau wissen wollen ist es besser die Sachlage von einem Anwalt beurteilen zu lassen.
MfG
Hi, ich kann nur empfehlen, dich mit deinem Anliegen von dem Eigentümerverein "Haus&Grund" beraten zu lassen. Dort sind Fachleute, die ihre Mitglieder exzellent beraten.