Änderung Grundbuch bei Todesfall der Mutter nur auf Vater möglich trotz Erbengemeinschaft ?
Hallo,
vor kurzer Zeit ist meine Mutter verstorben. Sie und mein vater waren im Grundbuch als Eheleute eingetragen und konnten vor Ihrem Tod keine Änderung mehr nur auf ihn lautend vornehmen. Wir Kinder (zwei volljährige und ein Minderjähriger) wollen allerdings, dass nur er im Grundbuch steht. wie können wir nun am Besten vorgehen? Müssen wir dazu ein schreiben beim Notar aufsetzen? oder gibt es auch eine unbürokratische Möglichkeit?
Danke für Eure Beratung. Gruss uju
6 Antworten
Das hätte vor dem Todesfall durch einen Erbvertrag gelöst werden können. Dafür ist es nun aber zu spät; die Erbfolge des Eigentumsübergangs tritt hier kraft Gesetz ein. Nur wenn die Erben notariell auf ihr Erbe verzichten würden, wäre das vielleicht möglich (wobei sich dann aber andere Fragen stellen). Bitte einen Notar zu Beratung der weiteren Schritte aufsuchen; der ist hier aufgrund der erbrechtlichen / grundbuchamtlichen Änderungen ohnehin zwingend erforderlich.
Anmerkung: Bis zum möglichst zeitnahen Gespräch mit dem Notar sollte m.E. auch kein Erbschein beantragt werden, da dies konkludent einer Erbannahme gleichkommen kann. Eine Rückübertragung der Immobilie auf den Vater nach Erbannahme wäre vermutlich eine steuerbehaftete Schenkung.
So einfach wird das ganze nicht möglich sein.
Wenn Ihr eine Erbengemeinschaft seid, benötigt Ihr zunächst einmal einen Erbschein. Denn nun haben ja (möglicherweise) mehrere Erben einen Anspruch auf einen Anteil des Hauses. Ein Erbschein ist hier also Grundvoraussetzung, dass der Notar wegen einer Änderung im Grundbuch tätig wird.
Den Erbschein könnt Ihr gleich beim Notar beantragen. Sucht Euch also einen Notar, um mit ihm alles abzusprechen.
Das geht nicht unbürokratisch und ja, es muss gemacht werden. Zwei Jahre nach dem Tot auch gebührenfrei, soweit ich weiß.
Sicher sind die Kinder ja nun durch das Erbe Mitbesitzer an dem Grundstück. Wenn der Vater nun alleinige Besitzer sein soll, müssen die Kinder entweder auf das Erbe verzichten, oder es müssen Schenkungen an den Vater gemacht werden. Da fällt dann evt. Schenkungssteuer an.
Alles das muß ein Notar regeln.
Zur Übertragung oder genauer Berichtigung wird ein Erbschein oder notarielles Testament benötigt. Die Berichtigung des Grundbuchs selbst kann unter Vorlag des Erbscheins beim Grundbuchamt vorgenommen werden.
Dabei kann die Erbengemeinschaft bei Einstimmigkeit das Grundbuch auf auf einen der Erben ändern lassen. Innerhalb einer gewissen Frist ist fällt dabei keine Grunderwerbssteuer an.