Wer kennt sich mit der neuen Grundsteuerreform aus?
Hallo,
ich habe mich gerade bei "Mein Elster" angemeldet und wollte mir mal den Antrag zur Feststellung des Grundsteuerwerts angucken. Jetzt habe ich folgendes Problem. Wir haben vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, wo alle einzelnen Flurstücke aufgeführt sind. Es sind insgesamt 6. Auf einem Flurstück, das 396 qm groß ist, steht unser Haus. Alle anderen Flurstücke sind einfach nur Garten und ein Weg, der zum Garten führt. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die restlichen Flurstücke als unbebautes oder bebautes Grundstück angeben muss? Eigentlich ist es ja nur Garten. Wir haben diese Flurstücke erst später dazu gekauft, da sie direkt an unser Grundstück Grenzen und es ist kein Bauland, sondern nur Gartenland/Grabeland.
Vielleicht kann mir ja irgendjemand helfen, ich würde mich sehr freuen. Danke
Es sollte heißen, dass die restlichen Grundstücke nur Gartenland/Grabeland sind
4 Antworten
das ist hier z. B. eine Fehlermeldung mit dieser typ. Beamtensprache. Hast Du das verstanden ?
Wie gesagt verhindern diese Fehler sowohl bei Wiso Grundsteuer als auch bei Elster das Versenden über das Netz
Bleibt also nur noch, das von Hand auszufüllen & das Finanzamt wird sich bei Fragen schon zurückmelden.
Das ist ein Waldgrundstück meiner Mutter in einer Erbengemeinschaft, das nicht einmal eine Adresse hat, sondern eben ein Flurstück ist, daß das Katasteramts erfaßt hat
Haus & Grund nimmt laut Radiobericht bei Mitgliedern 250 €. Steuerberater wesentlich mehr.
Bei mir bzw. für meine Eltern führen Fehler auch immer wieder dazu, daß ich das nicht absenden kann.
Da geht es um Zähler & Nenner mit einem Flurstück 123 bei der Gemarkung 03479 usw.
Dann Anteil wie 136,4 /10.000 tel usw.
Bleibt noch das handschriftliche Ausfüllen. Also einen Erklärungsvordruck erbitten in Schriftform.
wenn man mal telefonisch durchkäme.
über Wiso Grundsteuer wurde ein juristisch-beamtendeutsch verfaßter Satz angezeigt, den nur Beamte ab gehobenem Dienst oder Anwälte verstehen
die Frage, ob ich die restlichen Flurstücke als unbebautes oder bebautes Grundstück angeben muss?
Ich nehme mal an, dass all diese Grundstücke ein separates Aktenzeichen haben. Somit musst du auch für jedes Grundstück eine separate Grundsteuererklärung machen. Und dort kannst du dann im Hauptformular entsprechend unbebaut angeben.
Diese unbebauten Grundstücke haben ja eine eigene Flurnummer. Da gibt du bei diesen unbebaute Grundstücke an, denn es steht auf diesen Flurstücken ja kein Haus.
Man kann auch die Hotline beim Finanzamt nutzen die einem die Fehler erklärt was man machen muß.