Wann würdet ihr in eine Privatinsolvenz gehen, wenn ihr mit 23 Jahren schon 30.000€ Schulden hättet und noch keine Ausbildung abgeschlossen habt?
Diese Frage stelle ich mir, weil sich jemand aus meinem Freundeskreis in so einer Situation befindet.
Konkret geht es dabei um einen 23 Jahre alten Freund, der bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch bisher noch nicht wirklich etwas gearbeitet hat, aber schon 30.000€ Schulden angehäuft hat.
Bezüglich des Abzahlens der Schulden wird es schwierig. Dieser Freund hat nur einen Förderschulabschluss. Zudem wurde wegen Eigenverschulden eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk abgebrochen. Daraufhin folgten 5 Jahre des Nichtstuns.
Überhaupt eine Arbeit zu finden, wird also schwierig werden. Bis dato ist dieser Freund auf Sozialhilfe angewiesen.
Ein Insolvenzverfahren dauert nur noch 3 Jahre. Das heißt, mein Freund wäre innerhalb von 3 Jahren wieder schuldenfrei.
Die Frage ist, wann der richtige Zeitpunkt wäre, ein Insolvenzverfahren einzuleiten?
Jetzt gleich?
Oder sollte mein Freund noch so lange warten, bis er 25 ist und die volle Höhe des Regelsatzes bekommt, weil dann wie Wahrscheinlichkeit geringer ist, wieder neue Schulden anzuhäufen?
Oder wäre es wohl noch eine gute Option, zeitnah eine Ausbildung zu beginnen und direkt dann in eine Verbraucherinsolvenz zu gehen, da die Schulden dann direkt nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung getilgt wären?
Oder gar nicht, beziehungsweise erst nach etwas längerer Zeit?
Da mein Freund ein P Konto hat, werden nur monatlich eingehende Beträge gepfändet, deren Höhe rund 1180€ übersteigt.
Da in diesem Fall in absehbarer Zeit die monatlich eingehenden Beträge sowieso nicht einmal ansatzweise an die 1180€ kommen, wäre ein Insolvenzverfahren nicht sonderlich dringlich.
Also wäre die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eventuell erst sinnvoll, wenn absehbar wäre, in weniger als 3 Jahren ein Einkommen zu haben, das die Pfändungsschutzgrenze von rund 1180€ übersteigt?
9 Stimmen
13 Antworten
Z.Zt. sehe ich da keinen wirklichen Sinn. Außerdem müssen ALLE Gläubiger damit einverstanden sein. Genau da sehe ich aber das Problem. Vielen Handy-Gläubigern wird das egal sein und sie werden gar nicht zustimmen, denn sie haben mehr davon, wenn sie die jetzige Schuld als uneinziehbar verbuchen. Auch viele Banken sind dazu übergegangen. Außerdem liegen sicher schon einige Titel vor die man 30 Jahre lang einklagen kann. Irgendwann kommt er vielleicht mal zu mehr Geld und schon kann man wieder zuschlagen. Hinzu kommt auch noch die Tatsache, einmal Schuldner immer Schuldner. Somit denken die Gläubiger auch an eine "Erziehungsmassnahme" des Schuldners, und er kann nicht nach dem Verfahren wieder so weiter machen.
Guten Morgen,
das mit der Abstimmung finde 8ch schwierig.
Ich hatte, bevor ich in das Berufsbildungswerk ging, ebenfalls nur einen Förderschulabschluss.
Im Berufsbildungswerk holte ich die Berufsreife und mittlere Reifen nach und absolvierte meine Ausbildung mit Erfolg.
Dies schreibe ich, damit es zeigt, dass es durchaus realistisch gewesen wäre, dort seine Ausbildung zu beenden.
Nichts desto trotz, jetzt ist es so, wie es ist. Er sollte sich beim Jobcenter melden und nach einer Möglichkeit einer weiteren Ausbildung fragen.
In der Regel sind die da, was das betrifft, sehr, manchmal auch zu sehr entgegenkommend.
Falls dies nicht funktioniert, sollte er sich dringend eine Arbeit suchen. Am besten in Nischen, häufig der Gastronomie, einer Zeitarbeitsfirma oder einer Personalvermittlung.
Dort werden meist auch Menschen ohne Abschluss eingestellt, grade bei Berufen, die nicht zu sehr beliebt sind.
Wegen der Insolvenz:
Diese dauert noch immer 6 Jahre und nicht 3 Jahre. Die Neuregelung bezüglich dr Verkürzung der Dauer gibt es zwar schon, in Kraft getreten ist sie jedoch noch nicht.
Insofern sollte er mit der InSo noch etwas abwarten, ich schätze ungefähr bis zum Beginn des nächsten Jahres im ersten Quartal. Dann sollte er sie starten.
Es ist eventuell möglich, dass er zuvor eine Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) bei einem Gerichtsvollzieher abgeben muss, auch als Hartz 4 Empfänger.
Davor jedoch braucht er keine Angst zu haben. Nur hingehen müsste er dann.
Ich wünsche ihm beruflich den besten Erfolg und dass er lernt, vernünftig mit sich und anderen umzugehen.
Wo soll er sonst ohne Ausbildung und wohlwollenden Lebenslauf eine Arbeit bekommen, sofern er eine möchte?
Steht in einem Kommentar unter der Antwort von tanja3313
Diese dauert noch immer 6 Jahre und nicht 3 Jahre. Die Neuregelung bezüglich dr Verkürzung der Dauer gibt es zwar schon, in Kraft getreten ist sie jedoch noch nicht.
Mir ist es zwar auch erst seit kurzer Zeit bekannt, aber seit 01. Oktober 2020 gilt die verkürzte Verfahrensdauer von nur noch 3 Jahren. Da war die Bundesregierung aber mal flotter als in anderen Angelegenheiten.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/restschuldbefreiungsverfahren-1765118
Ich kenne eine staatlich zertifizierte Schuldnerberatung persönlich und vor etwa einer Woche hat sie mir bestätigt, dass diese Änderung noch nicht in Kraft getreten ist.
Also entweder ist diese Schuldnerberatung oder diese Website dann noch nicht auf dem neuesten Stand?
Kurzum: Wenn er sein Leben in den Griff bekommen hat und keine neuen Schulden macht.... vorher wäre eine Insolvenz sinnlos weil sie kaputt ist wenn er neue Schulden in der Zeit anhäuft. Wenn er nicht mit Geld umgehen kann alles Abmelden was in Versuchung führt.... ein Paypal Konto, keine EC Karte. Wenn er das behalten möchte den Zugang beschränken und das ganze einem vertrauenswürdigen Freund/Verwandten geben.
Aktuell hat er ja eh keine Konsequenzen aus seinen Schulden zu fürchten die er nicht eh schon hat.. sprich es kommt auf ein paar Jahre nicht an.
Am besten sollte er folgendes machen: er investiert 35€ für einen Gewerbeschein... dann ist er selbstständig. Mit dieser Selbstständigkeit bietet er sich als Hilfskraft auf Rechnung für z.B. 6€/Std. an (und untergräbt damit den Mindestlohn und kann sich günstiger als die Konkurenz anbieten... zumal mit weniger Verwaltungsaufwand).... dann ackert er 10-14 Std. am Tag an 6 Tagen die woche (zumindest bis er eine Ausbildung hat). Das wären dann über 1500€ einnahmen pro Monat... damit kann er schonmal beginnen etwas überhaupt zurückzuzahlen. Viel wichtiger aber... er lernt Arbeiten und hat keine Zeit mehr für dumme gedanken. Wenn er das durchziehen kann hat er vieleicht eine Chance... ansonsten wird er einer von vielen ständig überschuldeten dauerhartzern bleiben deren Leben nie eine Perspektive bringen wird.
Woher kommen denn diese Schulden. Es ist sehr unrealistisch, eine solche Summe anzuhäufen, wenn man gar nicht arbeitet. Wer hat denn die Kredite gegeben? Da kann angesetzt werden. Da braucht man keine Privatinsolvenz
Das bringt doch alles nichts schließlich kostet das Verfahren selber schon um die 2000 - 3000 Euro die er nie zurückzahlen kann. Das Theater würde also weiter gehen ohne das er einen Vorteil hätte. Auch Schufa Einträge bleiben stehen und als Sozialhilfe Empfänger wird man auch keine bonität aufbauen können da nicht pfändbar.
Förderschulabschluss, BBW geschmissen, 5 Jahre Lücke ... das wird so nichts. Wenn absehbar ist das er innerhalb von 30 Jahren mal an Geld kommen könnte (sehe ich eher als gering an) dann lohnt es sich eins einzuleiten.
Tolle Idee sich von einer Zeitarbeitsfima ausbeuten lassen ...