Was passiert mit meinen Schulden wenn ich in die Schweiz auswander.
**Ich habe nicht vor einfach hier abzuhauen aus Deutschland, sondern ich bin bei der Schuldnerberatung und im kommendem Jahr soll Privatinsolvenz gemacht werden. Meine Sorge ist halt: geht das auch wenn ich der Schweiz lebe?? Und kann man zukünftiger Ehemann mit meinen alt Schulden belastet werden?
Kennt sich hier jemand aus damit?? Ich bin für jede Unterstützung Dankbar, und am besten wäre es wenn ihr mir vielleicht Seiten empfehlen könnte die Rechtsgültig sind die man also verwenden kann um ggf Anträge zu stellen!
Vielen lieben Dank **
3 Antworten
JA UND NEIN
Nein: Wenn Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen erst alles in die Wege leiten und den Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht einreichen, wenn Sie über ein Insolvenzverfahren in Deutschland Ihre finanzielle Situation wieder ordnen möchten.
Ja: Wenn Sie den Antrag auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht eingereicht haben und das Verfahren eröffnet wurde, können Sie auswandern. Aber Achtung: auch wenn Sie auswandern müssen Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Treuhänder oder den Insolvenzverwalter nachkommen. Informationen zu Ihren Pflichten während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode finden Sie unter Restschuldbefreiung.
Überlegen sie sich gut, ob die Schweiz der richtige Ort ist. Viele Deutsche meinen, dass die schweizer Kultur nicht viel anders ist, als die der Deutschen. Richtig integriert werden kann man nur, wenn man das Schweizerdeutsch einwandfrei versteht und sich vorher über Gebräuche informiert. Vieleicht irre ich mich auch und sie kennen sich schon sehr gut in der Schweiz aus, aber ich bin als Deutsche dort aufgewachsen, zur Schule gegangen, Matura gemacht und würde nie wieder dort leben wollen. Es gibt so viele andere spannendere und abenteurlustige Länder. Aber wenn sie Sicherheit brauchen und gerne ruhig leben, warum eigentlich nicht :D
Alles Gute!
Du kannst dem Gläubiger keinen grösseren Gefallen machen, als in die Schweiz zu ziehen: Er kann dich jederzeit betreiben und Pfänden. Im Gegensatz zum deutschen Recht, kennt das Schweizer Recht eine Verjährung erst 20 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahren. Bis dahin gilt der Verlustschein immer wieder als Rechtsöffnungstitel und du musst nachweisen, dass du zu keinem Vermögen gekommen bist. Mal ganz vereinfacht ausgedrückt! Guggsch: http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CFAQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.rheinfelden.ch%2Fdl.php%2Fde%2F20070102213736%2FMerkblatt%2Bf%25FCr%2BGl%25E4ubiger%2BSchKG.pdf&ei=lLYkUtfyKYaohAfKxIGICw&usg=AFQjCNErcI_8e_6nkLAtZI2MnEHOgDyurA&sig2=vR5MyiQBqw8lQcIfRPXeZA&bvm=bv.51495398,d.Yms
In der Insolvenz "haftet" niemand außer dem Schuldner selbst. Allerdings verringert sich die Pfändungsfreigrenze durch den Wegfall von Unterhaltspflichten, wenn ein ehemals unterhaltsberechtigtes Kind eigenes Einkommen erzielt.
du schreibst, du bist bei der Schuldnerberatung, was ja schon mal positiv ist. die müssen das doch wissen, besser als jeder andere hier.
DH!
Kommt darauf an, wer die Schulden gemacht hat, sind es allein deine Schulden, ist es deine Insolvenz, bist du alleine dafür verantwortlich, dein Mann hat damit nichts zu tun, nur deine Einnahmen werden geprüft, soweit ich weiß.
Ich habe sie gemacht einen Teil den anderen Teil habe ich toller weise geerbt :-(
Hallo! Vielen lieben Dank für Deine Antwort! Aber das wichtigste ist mir das meine Zukünftige Familie in der Schweiz nicht mit in meine Privatinsolvenz mit rein gezogen werden kann. Wie verhält sich das denn?
Lg und Danke