Was passiert mit meinen Schulden wenn ich in die Schweiz auswander.

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JA UND NEIN

Nein: Wenn Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen erst alles in die Wege leiten und den Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht einreichen, wenn Sie über ein Insolvenzverfahren in Deutschland Ihre finanzielle Situation wieder ordnen möchten.

Ja: Wenn Sie den Antrag auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht eingereicht haben und das Verfahren eröffnet wurde, können Sie auswandern. Aber Achtung: auch wenn Sie auswandern müssen Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Treuhänder oder den Insolvenzverwalter nachkommen. Informationen zu Ihren Pflichten während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode finden Sie unter Restschuldbefreiung.

Überlegen sie sich gut, ob die Schweiz der richtige Ort ist. Viele Deutsche meinen, dass die schweizer Kultur nicht viel anders ist, als die der Deutschen. Richtig integriert werden kann man nur, wenn man das Schweizerdeutsch einwandfrei versteht und sich vorher über Gebräuche informiert. Vieleicht irre ich mich auch und sie kennen sich schon sehr gut in der Schweiz aus, aber ich bin als Deutsche dort aufgewachsen, zur Schule gegangen, Matura gemacht und würde nie wieder dort leben wollen. Es gibt so viele andere spannendere und abenteurlustige Länder. Aber wenn sie Sicherheit brauchen und gerne ruhig leben, warum eigentlich nicht :D

Alles Gute!

mandy0905 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 17:42

Hallo! Vielen lieben Dank für Deine Antwort! Aber das wichtigste ist mir das meine Zukünftige Familie in der Schweiz nicht mit in meine Privatinsolvenz mit rein gezogen werden kann. Wie verhält sich das denn?

Lg und Danke

guru61  02.09.2013, 18:03
@mandy0905

Du kannst dem Gläubiger keinen grösseren Gefallen machen, als in die Schweiz zu ziehen: Er kann dich jederzeit betreiben und Pfänden. Im Gegensatz zum deutschen Recht, kennt das Schweizer Recht eine Verjährung erst 20 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahren. Bis dahin gilt der Verlustschein immer wieder als Rechtsöffnungstitel und du musst nachweisen, dass du zu keinem Vermögen gekommen bist. Mal ganz vereinfacht ausgedrückt! Guggsch: http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CFAQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.rheinfelden.ch%2Fdl.php%2Fde%2F20070102213736%2FMerkblatt%2Bf%25FCr%2BGl%25E4ubiger%2BSchKG.pdf&ei=lLYkUtfyKYaohAfKxIGICw&usg=AFQjCNErcI_8e_6nkLAtZI2MnEHOgDyurA&sig2=vR5MyiQBqw8lQcIfRPXeZA&bvm=bv.51495398,d.Yms

Himmel1995  03.09.2013, 17:35
@mandy0905

In der Insolvenz "haftet" niemand außer dem Schuldner selbst. Allerdings verringert sich die Pfändungsfreigrenze durch den Wegfall von Unterhaltspflichten, wenn ein ehemals unterhaltsberechtigtes Kind eigenes Einkommen erzielt.

du schreibst, du bist bei der Schuldnerberatung, was ja schon mal positiv ist. die müssen das doch wissen, besser als jeder andere hier.

adventuredog  01.09.2013, 18:20

DH!

Kommt darauf an, wer die Schulden gemacht hat, sind es allein deine Schulden, ist es deine Insolvenz, bist du alleine dafür verantwortlich, dein Mann hat damit nichts zu tun, nur deine Einnahmen werden geprüft, soweit ich weiß.

mandy0905 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 17:43

Ich habe sie gemacht einen Teil den anderen Teil habe ich toller weise geerbt :-(