Restschuldbefreiung nach drei Jahren gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO?

4 Antworten

Hallo, also ich bin seit 20.08.2014 in der Privatinso, im Oktober 2015 bin ich in die Wohlverhaltensphase gekommen. Jetzt im Juli hat mein TH mir geschrieben das für die Vorzeitige RSB nach 3 Jahren noch 671€ fehlen und ich zeit hätte bis zum 03.08.2017 dies auf dem andernkonto zu überweisen. Ich habe ende Juli mein gehalt bekommen und habe von meinen unpfändbaren gehalt 671€ überwiesen. Der RSB antrag muss vor dem ende der 3 Jahresfrist beim AG vorliegen was der Schuldner selber beantragen muss. Ich habe am 25.08 dann vom Amtsgericht bescheid bekommen das die Gläubiger jetzt Angehört werden und binnen 4 wochen Zeit haben einen Versagungsgrund an das gericht zu stellen. Mein TH hat schon alles dem Amtsgericht vorgelegt das keine einwände für eine Vorzeitige RSB nach 3 Jahren vor liegt. Jetzt sind 2 wochen von den 4 wochen vorbei, jetzt heißt es noch 2 wochen zittern. Also du musst vor dem 30.10.2017 die Vorzeitige RSB an das gericht beantragen, der 07.11 wäre zu spät und du kannst dann erst nach 5 Jahren die vorzeitige RSB beantragen.


Tom

Hab mal mein Bescheid raus gekramt was ich am 21.08.2017 erhalten habe also 1 Tag nach dem Ende der 3 Jahren was an alle Gläubiger geschickt wurde:

Insolvenzverfahren Herr xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren

der Schuldner hat die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Nr 2 Inso beantragt. Er trägt vor, dass mit der von dem Treuhänder eingezogenen Insolvenzmasse die verfahrenskosten und die weiteren zu berücksichtigenden Masseansprüche sowie alle zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüche der Insolvenzgläubiger zu 35% gedeckt werden können.

Sie erhalte Gelegenheit zur Stellungsnahme binnen vier wochen.

Falls sie die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen, muss der Antrag einschließlich der vollständigen unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvorraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Vorrausetzungen, Fristen und verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltensphasenszeit ( §300 Abs. 2, $$296 bis 298 Inso)

Nachtrag: Ich habe mein TH 5-6 Tage später angerufen nachdem ich auf das Andernkonto den rest überwiesen hatte. Er hat an das Gericht geschrieben das die 35% sowie gerichtskosten und TH vergütung vegluchen sind und es keine einwände gibt. Mein TH hat dann vom Amtsgericht bescheid bekommen, weiß nicht was aber dann sagte er mir das ich jetzt die Vorzeitige RSB beantragen könne was ich gemacht hatte. Also erstmal auf die genehmigung vom TH warten  ich schrieb auch an das gericht mit den worten:

Ich beziehe mich auf mein Insolvenzverfahren 71 IK 370×××

Ich stelle den Antrag, im oben genannten verfahren durch Beschluss die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach ablauf von 3 Jahren seit Eröffnung des Insolvenzverfahren gem. § 300 Abs. 1 satz 2 Ziff. 2 Inso zu erteilen. Nach Rücksprache am 09.08.2017 mit der zuständigen Sachbearbeiterin, hier Frau xxx, wurde mir die Befriedigungsquote bestätigt. Die Befriedigungsqote und die Verfahrenskosten wurden durch das eigene pfändbare Einkommen erreicht beziehungsweise bezahlt sowie resultierend aus Einbahmen aus der Insolvenzmasse. Den fehlenden Betrag von 671€ wurde aus dem Unpfändbaren Einkommen beglichen.

Nach ein paar Tagen erhielt ich dann das Schreiben vom AG das die gläubiger jetzt 4 Wochen Zeit haben. Anbei waren in dem schreiben alle Gläubiger die das AG angeschrieben hat mit denselben worten von 4 wochen u.s.w.

Die Restschuldbefreiung wird nicht nach Ausgleich der 35% (u.s.w.) erteilt, sondern wenn das passiert ist UND die drei Jahre rum sind. Und vor vollständigem Ablauf der drei Jahre kann der Treuhänder keine Stellungnahme abgeben, ob du alle Obliegenheiten in der gesamten Wohlverhaltensphase erfüllt hast. Gleiches gilt für die Stellungnahmen der beteiligten Gläubiger. Effektiv gibt es den Beschluss über die Restschuldbefreiung damit immer erst einige Wochen bzw. Monate nach den drei Jahren.

wutsupdog 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 21:04

Achso also ist der festgesetzte Termin normal nach denn 3 Jahren ? Den 7.11.?

marcussummer  15.08.2017, 17:55
@wutsupdog

Jedenfalls kann der Treuhänder nicht VOR Ablauf der drei Jahre die Stellungnahme abgeben. Und nachdem Treuhändern eine gewisse Frist für die Stellungnahme gegeben werden muss, ist die Woche sogar noch relativ kurz. Ich hab natürlich keine statistischen Daten, wie das im bundesdeutschen Vergleich gehandhabt wird, aber wie gesagt: Die Woche scheint mir eher kurz.

Tobi6909  10.09.2017, 10:57
@marcussummer

Mein TH hat aber ein paar Tage vorher an das AG die stellungsnahme abgegeben und ich habe vor dem 20.08.17 die vorzeitige RSB beantragt, eröffnung war 20.08.14...Man muss vor dem Ende der 3 Jahre beantragen, der TH bzw. der Sachbearbeiter muss dafür das ok geben ansonsten kann man erst nach 5 Jahren die RSB beantragen.