Insolvenz nach 3 Jahren?

5 Antworten

Hi also das was du neben deinen Schulden zahlen musst sind ca. 25 %. Bis 30 %. Nach einem Jahr etwa hast du doch einen Schlussbericht bekommen bevor du in die WP gekommen bist. Hier konnte sich jeder nochmal melden dem du was schuldest und der nicht angemeldet war.  Hier solltest du auch einen bericht bekommen haben. Dein IV hat ein extra Konto angelegt wo alle Einnahmen drauf kommen was du bisher bezahlt hast und was der IV noch extra eingenommen hat. Auch solltest du dir nun eine aktuelle gläubigerliste vom IV holen. Auf dem konto kannst du auch ersehen wieviel Geld ausgeschüttet wurde an deine Gläubiger wieviel der IV bekommen hat und deine gerichtskosten. Der IV bekommt zum Abschluss nochmal eine Vergütung das richtet sich nach dem was du bezahlt hast nochmal ca 10% Falls du keinen Kontoauszug bekommst solltest du deinen IV fragen der muss dir diesen aktuellen Auszug zeigen. Wegen deiner vorzeitigen restschuldbefreiung musst du einen Antrag bei dem Gericht stellen. 

Es müssen zum einen die Kosten des Verfahrens berichtigt sein (Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters/Treuhänders) und 35% der angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger. Was angemeldet wurde, sollte dir bekannt sein, ansonsten beim Treuhänder nachfragen. Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung wird nur auf Antrag vorgenommen.

Ronox  04.04.2016, 23:44

Da wird sie berechnet, ja. Im Regelfall wird der Insolvenzmasse, falls vorhanden, aber jährlich ein Vorschuss entnommen, der mit der Endvergütung verrechnet wird. Aus diesem Grund macht diese Vorschrift auch Probleme in der Praxis, weil man eben zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, wie hoch die Vergütung ausfallen wird. Vermutlich muss der Treuhänder eine fiktive Berechnung für die drei Jahre vorlegen. Das Ganze besprichst du im Vorfeld am besten mit deinem Insolvenzgericht bzw. dem dort zuständigen Rechtspfleger.

Pointner91 
Beitragsersteller
 05.04.2016, 08:33
@Ronox

Das hilft mir weiter :) vielen Dank 

Pointner91 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 23:35

Aber wird die Vergütung vom Verwalter nicht nach der Insolvenz gefordert? 

Ronox  04.04.2016, 23:19

Rechtsgrundlage ist übrigens § 300 I 2 Nr. 2 InsO.

35% der Summe, die das Insolvenzgericht im Beschluss festgesetzt hat.
Ob Du einen Antrag stellen musst, weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus.
Und wahrscheinlich müssen die eingetragenen Gläubiger zustimmen...
Frag doch einfach Deinen Insolvenzverwalter...

Wenns schlecht läuft kann jeder Betrieb oder jede Person schnell insolvent werden, egal nach welcher Zeit.

Pointner91 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 22:15

Hatte die Details vergessen ^^

Naja mein insolvenzverwalter ist gerade nicht der netteste ^^ und arbeitet eher gegen mich ...