Steuererklärung rückwirkend nach Privatinsolvenz?
Hallo zusammen,
dieses Jahr endet meine Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensperiode habe ich keine Steuererklärung für die letzten 6 Jahre abgegeben, da mein Treuhänder/Insovenzverwalter diese auch nicht eingefordert hat.
Kann ich diese nach Abschluss der Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung rückwirkend für die letzten Jahre einreichen oder bekomme ich dann irgendwelche Probleme?
2 Antworten
Hallo,
Du musst Dir den Aufhebungsbeschluß vom Insolvenzgericht durchlesen. Dort steht drinnen, ob und für welchen Zeitraum sich der Treuhänder die Erstattungen aus der Einkommensteuer gesichert hat. Normalerweise genau für den Zeitraum bis zum Aufhebungsbeschluss.
Für diese Jahre ist das Geld ziemlich sicher weg, weil das Finanzamt diesen Beschluss vorliegen hat und Dir das Geld nicht auszahlen wird.
Ich hab es so gemacht, dass ich für die vom Treuhänder beanspruchten Zeiträume praktisch eine 5-Minuten Erklärung abgegeben habe, d.h. Name, Adresse und die Daten aus der Steuerkarte. Fertig.
Ab dem Zeitpunkt, wo der Anspruch des Treuhänders lt. Beschluß endet, bekommst Du wieder die Erstattung - auch schon in der Wohlverhaltensphase. Diese Steuererklärungen kannst Du wieder mit dem größtmöglichen Aufwand ausfüllen, auch jetzt schon, Du musst also nicht bis zum Ende der Insolvenz warten.
Schöne Grüße
hier gibt es verschiedene Aussagen. Bei dem einen wird die Rückerstattung über den gesamten Verlauf der Inso eingezogen , andererseits wird die Rückerstattung , nach Bekanntwerden der Wohlverhaltensperiode auch wieder ausgezahlt. Es gibt , obwohl ein Gesetz , versch. Handlungsweisen von TH. Ich habe meine Rückerstattung ebenfalls nach dem 3. Jahr zurück bekommen. Ich denke, ein Gespräch mit dem TH oder RA / Insolvenzrecht , kann mit einem guten Rat weiter helfen ?